Überziehung Serviceintervall
Hallo liebe Gemeinde,
heute überrascht mich mein 250 CDI nach genau 10 Monaten und 4 Tagen nach Erstzulassung und 16.500 km mit der Meldung Service A in 30 Tagen fällig. Eigentlich empfinde ich das als reichlich kurz. Schon das versprochene eine Mal jährlich ist ja heute nicht sonderlich konkurrenzfähig, aber nur 11 Monate ist ja wohl etwas daneben. Daher meine Frage: Wie lange kann man diese Frist überziehen, ohne dass es Ärger bei Garantiereparaturen gibt? Hat jemand dort Erfahrungen.
Danke und schönen Sonntag.
Beste Antwort im Thema
Nein, es sind max 90 Tage oder 3000KM
Gruß edec180t
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MCLuki
Jetzt hast du mich zum Grübeln gebracht. Könnte wirklich sein, dass ich "Pickerlüberprüfung" (HU heißt das bei euch?) und Servicetermine da jetzt vertausche. Kann wirklich sein, dass das Auto mich seit der ersten Serviceüberziehung nun immer im Dezember reinbittet...würde ja wirklich sinn machen.Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Das kann ich so nicht bestätigen. Der nächste Service ist bei mir immer 365 Tage nach dem Service eingetragen, dabei ist es allerdings auch egal ob ich vor oder nach dem Termin zur Service fahre. Alles andere würde ich auch nicht akzeptieren und auch von der Logik her nicht nachvollziehbar...
Hast Du sicherlich verwechselt mit der HU. Dies wurde eine Zeit lang so gemacht, also dass man keine vollen 2 Jahre bekommen hat. Inzwischen ist man aber wieder vom alten Modell zurück gekehrt, weil es sich als unsinnig erwiesen hat. Die Prüfung ist ja für 2 Jahre gut, egal wie lange vorher Überzügen wurde...
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Hast Du sicherlich verwechselt mit der HU. Dies wurde eine Zeit lang so gemacht, also dass man keine vollen 2 Jahre bekommen hat. Inzwischen ist man aber wieder vom alten Modell zurück gekehrt, weil es sich als unsinnig erwiesen hat. Die Prüfung ist ja für 2 Jahre gut, egal wie lange vorher Überzügen wurde...
Wird wohl so sein. In Österreich läuft das wieder etwas anders. Nennt sich "Paragraph 57a Überprüfung" oder umgangssprachlich "Pickerlprüfung". Bei Neufahrzeugen nach 3-2-1 Jahren. Also das erste Mal nach 3, dann nach weiteren 2 und danach jährlich...
Und die kann man zwar 1 Monat vorher oder 4 Monate später machen...aber der Termin verschiebt sich dadurch natürlich nicht 🙂
Sehr sehr richtig.
Wurde mir gerade so in der AZB gesagt!!!
Zitat:
Original geschrieben von edec180t
Nein, es sind max 90 Tage oder 3000KM
Gruß edec180t
Zitat:
Original geschrieben von 300SDL
Sehr sehr richtig.
Wurde mir gerade so in der AZB gesagt!!!
Zitat:
Original geschrieben von 300SDL
Zitat:
Original geschrieben von edec180t
Nein, es sind max 90 Tage oder 3000KM
Gruß edec180t
Dann müssen die Fahrzeuge die "so gut wie am ersten Tag" sind, ja unwahrscheinlich schlecht sein, wenn die dortigen Garantiebedingungen max. 1000km oder 30 Tage erlauben.
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Zitat:
Original geschrieben von mb180
Dies zum Thema Eigentümer!
Zitat: "Mit der letzten Rate geht das Fahrzeug in ihr Eigentum über"
Ich finde dennoch keine Klausel die einem vorschreibt ein Finanziertes Fahrzeug in einer Markenwerkstatt warten zu lassen. Ja streng genommen müsste man es gar nicht warten lassen. Solange man die Raten zahlt wird das niemanden Interessieren. Selbst wenn man den Kredit nicht mehr bedient ist das auch nicht von belang. Das Fahrzeug sollte immer die Restschuld decken können.