Überziehung Serviceintervall
Hallo liebe Gemeinde,
heute überrascht mich mein 250 CDI nach genau 10 Monaten und 4 Tagen nach Erstzulassung und 16.500 km mit der Meldung Service A in 30 Tagen fällig. Eigentlich empfinde ich das als reichlich kurz. Schon das versprochene eine Mal jährlich ist ja heute nicht sonderlich konkurrenzfähig, aber nur 11 Monate ist ja wohl etwas daneben. Daher meine Frage: Wie lange kann man diese Frist überziehen, ohne dass es Ärger bei Garantiereparaturen gibt? Hat jemand dort Erfahrungen.
Danke und schönen Sonntag.
Beste Antwort im Thema
Nein, es sind max 90 Tage oder 3000KM
Gruß edec180t
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mb180
Es gibt keinen Zwang sondern eine Empfehlung des Herstellers.Zitat:
Original geschrieben von nosmoke
Hi
Mich ärgert dieser Zwang, nach einem (1) Jahr einen Service durchführen zu müssen.
Ja, Ja, und Kulanz ist auch nur eine Empfehlung! Was machst Du bei "Junge Sterne Garantie"?
Zitat:
Original geschrieben von nosmoke
Ja, Ja, und Kulanz ist auch nur eine Empfehlung! Was machst Du bei "Junge Sterne Garantie"?Zitat:
Original geschrieben von mb180
Es gibt keinen Zwang sondern eine Empfehlung des Herstellers.
Zwingt dich die Garantie zum Service?
Zitat:
Original geschrieben von mb180
Zwingt dich die Garantie zum Service?
Gab es nicht erst ein Urteil weil bei Gebrauchtwagen die Garantiebedingungen einen Passus enthielten wonach die Wartungen nur beim Markenbetrieb erfolgen dürften, weil es sonst keine Garantieleistungen gibt?
Diese Regelung wurde gekippt (bei Gebrauchtwagen). Aber eine Art Zwang ist es schon. Bei der Gewährleistung gibt es das ja zum Glück nicht. Leider tritt hier nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein...
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Grundsätzlich gibt es keinen Zwang für einen jährlichen Service.
Um in den Genuss einer Garantie zu kommen ist es erforderlich den jährlichen Service bei einem Servicepartner durchführen zu lassen -dies ist KEIN Zwang-
Über das Thema Kulanz wollen wir uns erst gar nicht auslassen.
Ein Zwang für den jährlichen Service gibt es bei "Leihfahrzeugen" wie Leasingfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Finanzierung, da dort der Benutzer nicht der Eigentümer ist.
Zitat:
Original geschrieben von mb180
Um in den Genuss einer Garantie zu kommen ist es erforderlich den jährlichen Service bei einem Servicepartner durchführen zu lassen -dies ist KEIN Zwang-
Über das Thema Kulanz wollen wir uns erst gar nicht auslassen.
Nun ja:
Will ich Garantie haben muss ich zwingend (das Wort hat doch irgendwas mit Zwang zu tun 😕) zum Offiziellen Servicepartner (ist bei eigtl allen Marken so!) Natürlich steht es jedem Frei zu sagen: Ich pfeife auf Garantie und verlasse mich auf die gesetzlich geregelte Gewährleistung. Bei BMW braucht man sich deswegen erst gar keinen Kopf zu machen. Da haben nämlich selbst Neuwagen "nur" 2 Jahre Gewährleistung. 😉 Im schlimmsten Fall muss man also ab dem 7 Monat beweisen, das der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. 😰
Kulanz ist eh ein Thema für sich:
Ich habe mein Fahrzeug lückenlos bei Daimler Warten lassen und bekam nach 34 Monaten auch keinerlei Kulanz mehr 😉 Ist eher wie eine Lotterie.
Zitat:
Original geschrieben von mb180
Grundsätzlich gibt es keinen Zwang für einen jährlichen Service.
Um in den Genuss einer Garantie zu kommen ist es erforderlich den jährlichen Service bei einem Servicepartner durchführen zu lassen -dies ist KEIN Zwang-
Über das Thema Kulanz wollen wir uns erst gar nicht auslassen.
Ein Zwang für den jährlichen Service gibt es bei "Leihfahrzeugen" wie Leasingfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Finanzierung, da dort der Benutzer nicht der Eigentümer ist.
Ein finanziertes Fahrzeug gehört dem Benutzer schon, er ist sogar Eigentümer. Es gibt Banken die den Brief als Sicherheit einbehalten, das ändert aber nichts am Status des Eigentums. Daher gibt es auch bei einer Finanzierung kein Zwang zum Service...
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Ein finanziertes Fahrzeug gehört dem Benutzer schon, er ist sogar Eigentümer. Es gibt Banken die den Brief als Sicherheit einbehalten, das ändert aber nichts am Status des Eigentums. Daher gibt es auch bei einer Finanzierung kein Zwang zum Service...
Absolut korrekt! Ich kenne keinen Kreditvertrag, der so etwas vorschreibt. Bei Leasing ist es aber was anderes. Es gibt da aber "Komplett Pakete" so das die Wartungskosten bereits in der Leasingrate inkludiert sind, so dass man sich darüber auch keine Sorgen machen muss.
Zitat:
"Der Darlehnsnehmer, gegebenenfalls Mitschuldner und/oder Bürge, überträgt/übertragen das Eigentum an dem oben bezeichneten Fahrzeug nebst allen Bestandteilen und dem gesamten Zubehör auf die Bank. Die Übergabe des Kraftfahrzeuges an die Bank wird dadurch ersetzt, dass zwi-schen dem Darlehnsnehmer, gegebenenfalls Mitschuldner/Bürgen, und der Bank hiermit ein Leihverhältnis vereinbart wird, kraft dessen ihm/ihnen das Recht zur Benutzung des Fahrzeuges zusteht/zustehen.
Steht dem Darlehnsnehmer und Mitschuldner/Bürgen ein Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Fahrzeuges zu, wird dieses hiermit an die Bank abgetreten. Sofern das Fahrzeug im Besitz eines Dritten ist, tritt/treten der Dar-lehnsnehmer und Mitschuldner/Bürgen die Ansprüche auf Herausgabe und Übereignung an die Bank ab. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Bank auszu-händigen."
Dies zum Thema Eigentümer!
Hier noch ein LINK von Mercedes zum Thema
Zitat: "Mit der letzten Rate geht das Fahrzeug in ihr Eigentum über"
Mercedes Bank ?
Also ich frage daher da ich noch nie über diese Bank finanziert habe und mir diese Vorgehensweise vollkommen Fremd erscheint.
Bei der Finanzierung über die Hausbank gibt es solche Einschränkungen sicherlich nicht, geschweige denn dass der Fahrzeugbrief hinterlegt werden muss. Aber die Spielregeln legt die Bank fest...
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Dies scheint bei der Mercedes Bank so zu sein, üblich ist dies jedoch nicht...
Ist ja auch eine leasing Sache.
Ist ja ganz einfach, kein Geld keine Bonität=leasing, Auto gehört dir nicht, Firmen mal aussenvor.
Du hast Bonität gehst zur Bank nimmst einen Kredit ohne angabe von Gründen und kaufst das Auto, logisch das es dann dir gehört, ist ja für den Händler Barkauf, dem geht ja dein Privatkredit nichts an.
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Das kann ich so nicht bestätigen. Der nächste Service ist bei mir immer 365 Tage nach dem Service eingetragen, dabei ist es allerdings auch egal ob ich vor oder nach dem Termin zur Service fahre. Alles andere würde ich auch nicht akzeptieren und auch von der Logik her nicht nachvollziehbar...Zitat:
Original geschrieben von MCLuki
Nein. Das neue Intervall läuft trotzdem vom ursprünglichen Termin weg! Du schaffst es nicht die Karre in der Hinsicht auszutricksen 😉
Ich mach den Service immer 3 Monate später, da ich somit Überpüfung und Service zum gleichen Termin erledigen kann. Trotzdem will der Wagen immer im September zum neuen Service...
Jetzt hast du mich zum Grübeln gebracht. Könnte wirklich sein, dass ich "Pickerlüberprüfung" (HU heißt das bei euch?) und Servicetermine da jetzt vertausche. Kann wirklich sein, dass das Auto mich seit der ersten Serviceüberziehung nun immer im Dezember reinbittet...würde ja wirklich sinn machen.
Zitat:
Original geschrieben von pefra69
Ist ja auch eine leasing Sache.Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Dies scheint bei der Mercedes Bank so zu sein, üblich ist dies jedoch nicht...
Ist ja ganz einfach, kein Geld keine Bonität=leasing, Auto gehört dir nicht, Firmen mal aussenvor.
Du hast Bonität gehst zur Bank nimmst einen Kredit ohne angabe von Gründen und kaufst das Auto, logisch das es dann dir gehört, ist ja für den Händler Barkauf, dem geht ja dein Privatkredit nichts an.
Leasing und Finanzierung sind zwei paar Schuhe. Der Leasinggeber kann einem Vorschriften machen ein Finanzierungsgeber zwar auch, macht dieses aber in der Regel nicht.
Auch wenn ich eine Autofinanzierung bei der "normalen" Bank mache so machen mir die keine Vorachriften, viele Banken z.B. die ING DiBa wollen nicht einmal den Brief haben, eine Kopie des Kaufvertrags reicht als Nachweis. Warum auch, eine wirkliche Sicherheit stellt das Fahrzeug nicht dar um die Schuld wieder auszulösen.
Ich höre auch das erste mal, dass eine Bank solche Vorschriften macht, fehlt nur noch die Versicherung vorzuschreiben...