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Übertragung der Prozente an eine Firma?

Themenstarteram 4. November 2013 um 19:15

Hallo.

Ich brauche einmal Hilfe.

Es geht um mein jetziges Auto welches auf meine Firma umgemeldet werden muss.

Ich bin Halter (24Jahre alt)

Meine Mutter Versicherungsnehmer.

Nun würde ich die Prozente gerne an die Firma abtreten das Auto Fahre auch nur ich niemand sonst!

(meine Mutter unterschreibt das natürlich und es ist kein Problem)

Es handelt sich jeweils um die SF 14 Voll und Teilkasko.

Dir Firma gibt es aber erst seid einem Jahr.

Ist es den nun möglich die vollen SF Jahre zu übertragen oder werden die nur "angerechnet" also solange die Firma besteht? (somit vermutlich Sf1)

Habe mal das Internet durchsucht aber da finde ich dies nur für Privatpersonen und dies wird dann Anteilig berechnet...

Vielen dank

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13 Antworten

Moin,

 

also die Prozente an der Firma abtreten ist schlecht, weil nach Löschung der Firma (aus welchen Grund auch immer) die Prozente nicht wieder auf eine Privatperson übertragen werden können.

 

Wenn Du bei einem Service-Versicherer bist (bzw Deine Mutter), dann rufe den Makler/Agenturinhaber an und kläre die Sache mit ihm. Es gibt da ein Formular für eine Versicherungsnehmer Gemeinschaft (in dem Fall Deine Mutter und die Firma), wo sichergestellt ist, dass Deine Mutter den SFR nach Löschung der Firma behält.

 

Wenn bei einem Online-Versicher der Vertrag besteht, mußt Du es mit dem Versicherer direkt klären, ob da eine VN Gemeinschaft möglich ist.

 

Meistens wollen die kein Gewerbe versichern.

 

Habe in den 80ern auch meine SFK meinem damaligen Arbeitgeber (GmbH) übertragen.

War auch kein Problem, die SFK wieder nach 14 oder 15 Jahren zurückzubekommen.

Waren alles jeweils Serviceunternehmen, also keine Online-Versicherer. Das Positive für den TE: er kann sich auf die günstigste Klasse herunterfahren, die Klasse verfällt nicht.

Im Umkehrschluss kann man aber auch seine eigene SFK ruinieren, wenn man ein paar Schäden verursacht.

Ob es nun einen Unterschied darstellt, ob ein eigenes Unternehmen oder eine fremde GmbH in den Genuss kommt, kann ich nicht beurteilen.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Habe in den 80ern auch meine SFK meinem damaligen Arbeitgeber übertragen.

War auch kein Problem, die SFK wieder nach 14 oder 15 Jahren zurückzubekommen.

Waren alles jeweils Serviceunternehmen, also keine Online-Versicherer. Das Positive für den TE: er kann sich auf die günstigste Klasse herunterfahren, die Klasse verfällt nicht. Vielleicht ist ja der Chef so großzügig und nimmt für die gesparte VS-Prämie ein ordentliches Fahrzeug für den TE.

Im Umkehrschluss kann man aber auch seine eigene SFK ruinieren, wenn man ein paar Schäden verursacht.

Beim TE ist es etwas anderes, da ist ja seine Mutter VN. Und Arbeitgeber ist er selbst, wenn er Angestelle haben sollte. Die Fa. ist eine juristische Person.

 

Übertrage ich den Rabatt auf ein Unternehmen, dann stellt sich die Frage ob bei einer weiteren Übertragung wieder auf Privat evtl. die SF Jahre aus der ersten Übertragung gestrichen werden.

Geht das Unternehmen in die Insolvenz ist es auch nicht mehr so einfach an den Rabatt zu kommen.

Ändern sich mal die Kriterien für die Rabattübertragung, kann es auch schwer werden.

Warum, wie schon geschrieben gibt es bei eigentlich allen Versicherern die Möglichkeit den Rabatt der Firma "zur Verfügung" zu stellen.

Hierfür gibt es je nach Versicherung spezielle Formulare.

Eine andere wie diese (und bereits vorgeschlagene) Lösung würde ich nicht in Betracht ziehen. Mir fällt kein Grund ein warum man das anders lösen sollte.

Es ist in vielen Fällen so, dass das KFZ als Betriebsvermögen in der Fa. mit eingebracht wird und so auf die Fa. angemeldet werden muß.

 

Zum anderen wird die steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgabe nur dann vom Finanzamt anerkannt, wenn das KFZ auf die Fa. zugelassen ist.

 

In dem Fällen ist eine VN Gemeinschaft einer privaten Person mit der Fa. umbedingt erforderlich, dann sonst der SFR nach Löschung der Fa. auf eine private Person nicht zurück übertragen wird.

 

In dem Formular ist inhaltlich geregelt, dass die private Person den SFR nach Löschung der Fa. behält.

 

Themenstarteram 5. November 2013 um 21:08

Vielen dank für eure Hilfe.

Habe heute mit der Huk Coburg Telefoniert und die nette Dame am Telefon hat soweit alles verstanden.

Ich hoffe sie sendet mir ein solches Formular mit.

Versicherungsnehmergemeinschaft oder so ähnlich sollte dies doch heißen richtig?

Ich hoffe es klappt alles unkompliziert :)

Genau, VN-Gemeinschaft und die HUK hat das entsprechende Formblatt.

 

Somit ist gesichert, dass nach dem Löschen der Firma Deine Mutter den SFR behält.

 

UMbedingt sagt mir nichts!

Wieso gehst Du, Corsa, immer von Insolvenz, Löschung etc. pp. einer Firma aus? Das ist doch die Ausnahme, trotz aller Horrormärchen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

UMbedingt sagt mir nichts!

Wieso gehst Du, Corsa, immer von Insolvenz, Löschung etc. pp. einer Firma aus? Das ist doch die Ausnahme, trotz aller Horrormärchen, oder?

Ja, gut, dann halt nicht.... Es gibt trotzdem keinen Grund der Firma den Rabatt zu übertragen.

Andersrum: wenn ein MA sich weigern würde, bekommt er eben keinen A6 oder E-Klasse sondern einen Oktavia.

ja, das sag dann mal im Beisein eines Zeugen.

Ich habe ja auch nicht gesagt, dass die Firma den Rabatt nicht nutzen soll (SFR zur Verfügung stellen, man selbst behält sozusagen alle Rechte daran / Mitversicherungsnehmer)...

Nur alle Rechte an dem SFR aufgeben und der Firma schenken mit fraglicher Rückübertragung würde ich nicht. Dafür gibt es wie gesagt keinen Grund.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

UMbedingt sagt mir nichts!

Wieso gehst Du, Corsa, immer von Insolvenz, Löschung etc. pp. einer Firma aus? Das ist doch die Ausnahme, trotz aller Horrormärchen, oder?

Wenn heute Jemand eine Fa. gründet, muß es nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Fa. in aller Ewigkeit besteht.

 

Die Gründe können vielschichtig sein. Nicht unbedingt Insolvenzen führen zur Löschung, sondern andere Lebensumstände, Übernahmen usw kommen hier in Frage.

 

am 11. November 2013 um 20:10

Hallo,

Das sollte kein Problem sein eigentlich. Solange deine Mutter das unterschreibt kann die Übertragung problemlos von statten gehen. Allerdings würde ich eine juritische Person das ganze absegnen lassen, sodass du auf der sicheren Seite bist ; )

Grüße

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