übernahme SF-Rabatt von Eltern (KFZ-Vers.)
Hallo,
Über die Übernahme von SF-Rabattes von in der Rebel Eltern auf Kinder gibt es ja im Internet viel zu lesen. Ich hätte da eine spezielle Frage:
Nicht alle KFZ-Versicherer bieten so etwas an. Z.B. bietet die Direct Line so etwas eben ausdrücklich NICHT an! (vgl:http://www.directline.de/.../)
Allerdings hat die Direct Line günstige Versicherungen.
Frage: Wenn ich nun bei der Direct Line abschließe und später mal den Rabatt übertragen lassen möchte. Wie ginge das trotzdem?
Etwa so:
Auto umschreiben (Halter) lassen auf Kind
Bei einer geeigneten Versicherung (Mit Übertragung des Rabattes) abschliessen?
Reicht das? Oder müsste man erst zu der neuen Versicherung wechseln und dann umschreiben lassen?
Was tun im Todesfall (alleinstehendes Elternteil)?
Viele Grüße
23 Antworten
Hallo,
ja im Todesfall geht das genau so.
Hier findest du ein ausführliche Erklärung zu diesen Thema: http://de.wikipedia.org/wiki/Schadenfreiheitsrabatt bei Punkt 1.3
Falls du noch Fragen hast, meld dich einfach
Gruß Peter
Ich habe eine Frage zum Procedere:
Situation:
- Halter und Versicherungsnehmer meines Autos ist mein Vater, die Rechnung geht an mich.
- Ich möchte mir ca. in den nächsten 2 Wochen ein neues Auto kaufen (meiner wird verkauft)
- Ich werde das Auto zukünftig auf mich versichern und zulassen.
- Ich werde für das neue Auto ein Kurzzeitkennzeichen brauchen (zur Überführung).
Problem: Wie lange sollte man für den Übergang des Rabatts einplanen? Ich möchte vermeiden, dass bei Beantragung des Kurzzeitkennzeichens unklar ist, wer Versicherungsnehmer des alten Autos ist (wegen Anrechnung der Überführungsversicherungskosten), es wäre aber ideal, wenn ich die Kurzzeitkennzeichen in meinem Namen holen kann, und die Versicherung mir die Kosten anrechnet, da ich ja das Fahrzeug auch dort versichern werden.
Anders gefragt: Soll ich versuchen, den Rabatt so schnell wie möglich zu übertragen, oder soll ich warten, bis ich den neuen Wagen habe und bis dahin mit Vollmachten für meinen Vater arbeiten (zB bei Antrag auf Versicherung und Kurzzeitkennzeichen). Angmeldet wird der Wagen in jedem Fall auf mich.
Bin dankbar für jeden Tipp.
Das sollte alles Problemlos laufen.
1. Kurzzeitkennzeichen mit der dazugehörigen Versicherungsbestätigung auf Deinen Namen nutzen.
2. Das Fahrzeug mit einer weiteren Versicherungsbestätigung auf Deinen Namen endgültig zulassen.
3. Mit dem Versicherungsantrag wird dann auch gleich der Antrag auf Übernahme der SFR gestellt. Dabei wird die Dauer für das Kurzzeitkennzeichen bei vielen Versicherern so berücksichtigt, als wäre das Fahrzeug 1-5 Tage früher normal zugelassen und versichert worden.
Aber Achtung. Vorher sollte man unbedingt klären, ob die SFR auch von Vater auf Sohn übertragen werden könne. Stolpersteine können sein:
1. Dauer des Führerscheinbesitzes (maximal soviele Jahre können angerechnet bzw. übertragen werden)
2. Unterbrechungen im Führerscheinbesitz (spielen bei vielen Versicherern je nach Dauer der Unterbrechung eine Rolle)
3. Bei einigen Versicherern ist die häusliche Gemeinschaft Vorraussetzung.
4. Der Versicherer überträgt generell keine SFR (sehr selten)
Wie die Vorraussetzungen genau sind, sagt Dir sicher gerne der Versicherungsfachmann, an den Du Dich wendest. Ich würde aber empfehlen, die Verbraucherinformationen vorher bezüglich dieser Regelung genau unter die Lupe zu nehmen, da steht nämlich alles drin.
Als kleiner Tip, besser Finger Weg von Directline & Co. Diese Direktversicherer haben Ihre eigenen Regeln (siehe SFR Übertragung, SFR Rückstufungen, bei Zweitwagen und Schaden bei einem gehen beide SFR in die Höhe, Service fehlanzeige, etc.)
Übrigens: Hätte für meinen Astra um die 200.- HP Zahlen müssen bei den Direktversicherern. Hab bei der HUK 230.- Huk24 225.-
Da hab ich die Huk für 230.- genommen. Kompletter Service über 0800er Hotline, bzw. Vertreter im Ort. Huk24 wäre Service nur Online gewesen und das für gerade mal 5.- weniger.
Lieber 30.- Im Jahr mehr zahlen und dafür mehr Leistung.
Wie heisst das schöne Sprichwort: weniger (sparen) ist mehr (sparen)😉
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Dann google mal nach "Probleme mit der HUK" bei solch Stammtischparolen mein lieber, da könnt ich mich kugeln 😁
http://www.google.de/search?...
Es ist wie überall, wenn du mehr zahlst hast du auch mehr Leistung, auch bei den Direktversicherung...
Bei den Direktversicherern fahre ich seid Jahren ohne Probleme, Unfälle werden dort auch anstandslos reguliert, ich will nicht mehr und nicht weniger als die mir im Vertrag zugesichterten Leistung welche ich auch zahle...
P.s. glaubst du eine HUK etc. schenkt dir etwas dann glaub weiter...
Zitat:
Original geschrieben von JoDe2010
Allerdings hat die Direct Line günstige Versicherungen.
es gibt da auch noch andere versicherer die besser sind und genauso günstig...
am geilsten ist die einstufung der directline für den zweitwagen...da kenne ich einige lachhafte beispiele 😁
Guten Abend, eine Frage zum Thema, die zugegeben sehr speziell ist.
Sachverhalt:
1. Auto - Versicherungsnehmer: Vater
- Nutzung Vater und Mutter
2. Auto - Versicherungsnehmer: Mutter
- Halter und Nutzer: Sohn
Angenommen der Vater verstirbt - könnte dann die Mutter den SFRabatt vom Vater übertragen bekommen (2. Schritt) und der Sohn den SFRabatt (den alten [ als 1. Schritt] ) der Mutter.
Vielen Dank
Zitat:
@christoph0986 schrieb am 14. November 2014 um 21:34:35 Uhr:
Guten Abend, eine Frage zum Thema, die zugegeben sehr speziell ist.Sachverhalt:
1. Auto - Versicherungsnehmer: Vater
- Nutzung Vater und Mutter2. Auto - Versicherungsnehmer: Mutter
- Halter und Nutzer: SohnAngenommen der Vater verstirbt - könnte dann die Mutter den SFRabatt vom Vater übertragen bekommen (2. Schritt) und der Sohn den SFRabatt (den alten [ als 1. Schritt] ) der Mutter.
Vielen Dank
Klar geht das, wenn die Mutter und der Sohn lang genug den FS haben um die jeweilige SF erfahren haben zu können.
Grüße
Klaus