Übernahme Kosten von Versicherung ? Spezieller Fall von Bergen

Hey, ich muss mich heute mal an euch Profis wenden, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Mein Mann erlitt während des Autofahrens einen Herzinfarkt und steuert den Wagen in den Grünstreifen. Die Rettungskräfte mussten ein Fenster einschlagen, da die Zentralverriegelung eingesetzt hatte. Es waren gottseidank keine anderen Autofahrer zu Schaden gekommen. Die Bundesstraße musste zur Bergung des Fahrzeuges komplett gesperrt werden. Die Polizei unterrichtete ein Abschleppunternehmen. Es waren keine Schäden am Auto und keine nennenswerten an der Böschung. Die Meldung, die ich der Versicherung machte, belief sich demnach auf Glasschaden. Nun steht ein "Leistungsbescheid über deine Ersatzvornahme durch Beauftragte" der Finanzverwaltung aus - will heißen, die Polizei und das Abschleppunternehmen möchten bezahlt werden. Warum will meine Vollkasko-VS nicht zahlen? Gibt es für diesen speziellen Fall Gesetzestexte? Bin dankbar für jeden Hinweis.

Beste Antwort im Thema

Melde den Schaden auch der Haftpflichtabteilung des Kfz-Versicherers. Auch der Schaden am Bankett ist ein Schaden. Es ist egal wie groß oder klein er ist. Die Bergung könnte unter Umweltaspekten in die Haftpflichtsparte fallen.

14 weitere Antworten
14 Antworten

Steht in den Versicherungsbedingungen. War wohl doch etwas mehr als ein GLASSCHADEN.

Melde den Schaden auch der Haftpflichtabteilung des Kfz-Versicherers. Auch der Schaden am Bankett ist ein Schaden. Es ist egal wie groß oder klein er ist. Die Bergung könnte unter Umweltaspekten in die Haftpflichtsparte fallen.

für so etwas tritt unter Umständen auch der Schutzbrief des Automobilclubs ein, zumindest für die Bergungskosten. Den Polizeieinsatz sollte die Haftpflicht bezahlen und den Glasschaden abzüglich Selbstbehalt auf jeden Fall die Teilkasko.

Wieso soll die Haftpflicht die Polizei bezahlen? Verstehe ich nicht. Abschleppen und Bergen der Schutzbrief oder der Halter des Fahrzeugs. Hier gibt es keine Schäden bei Dritten, außer wie berlin-paul schrieb, der Seitenstreifen wenn dort was zerstört ist. Nicht für alle Lebenslagen kommt irgend ein Versicherer auf.

Ähnliche Themen

Warum muss überhaupt die Polizei bezahlt werden? Ein Herzinfarkt ist ja jetzt nichts wofür der Mann etwas kann.

Danke für eure Antworten. Die Gemeinde hat keine Kosten gemeldet hinsichtlich der Bankette/ Grünstreifen. Glasschadenübernahme war kein Thema, wurde von der Versicherung übernommen. Verstehe halt nicht, dass sie sich für das Bergen/ Abschleppen anstellen. Wir sind in keinem Automobilclub, hätte in der Situation, denke ich eh nichts geändert, da das Unternehmen von der Polizei ausgesucht worden war.

Für die VK gelten die vereinbarten AKB. I.d.R. sind Abschleppkosten erstattungsfähig, Bergekosten hingegen nicht. Von daher müsste zumindest der Anteil der Abschleppkosten übernommen werden. Dazu müssen aber beide separat in der Rechnung ausgewiesen sein.

Wieso sollte die vk das bergen zahlen 😉 ? Das zahlt n schutzbrief..

Polizei sollte eig übernommen werden.

Da geht es erstens um HP, nicht VK und zweitens um Fremdschäden.

Zitat:

@hydrou schrieb am 1. Juni 2017 um 15:28:43 Uhr:


Für die VK gelten die vereinbarten AKB. I.d.R. sind Abschleppkosten erstattungsfähig, Bergekosten hingegen nicht. Von daher müsste zumindest der Anteil der Abschleppkosten übernommen werden. Dazu müssen aber beide separat in der Rechnung ausgewiesen sein.

..genau,

das bedeutet..
D.h. weder die Haftpflicht noch die Kasko bezahlt für die Bergung, ebenso
Aber, evtl. bezahlt die Vollkaso das Abschleppen, somit müsste mann mal in den
AGB der Versicherung schauen, was und wie erstattet wird.
D.h. wenn Abschleppkosten übernommen werden, dann lasse Dir die
Rechunng des Abschleppunternehmens neu schreiben und zwar sollten
dann
a. die kosten für die Bergung
b. die kosten für das Abschleppen
drinn stehen.
Somit würden u.U. die Abschleppkosten übernommen werden.

Das aber der Einsatz der Polizei in Rechnung gestellt wird, ist schon seltsam...

Das sind gleich vier aufeinanderfolgende Sachverhalte.
Erstens der Herzinfarkt.
Zweitens das abkommen von der Fahrbahn.
Drittens die Rettung des Patienten.
Viertens die Bergung des Fahrzeuges.

Das abkommen von der Fahrbahn ist der Unfall (straffrei weil verursacht durch Herzinfarkt)
Dazu ist die Polizei erschienen um den Unfall aufzunehmen. Das darf nichts kosten.
Rettung des Patienten - die Teilkasko wird zahlen, wahrscheinlich aus Kulanz und abzüglich SB ist das kein grosser Betrag, aber ein Imagegewinn für die Versicherung.
Die Anteil für die Bergung des Fahrzeuges dürfte wenn es nicht 20 m im Feld stand sehr gering ausfallen, da die Abschleppwagen in der Regel eine Seilwinde haben.
Der höchste Anteil müsste auf die Abschleppkosten entfallen.
Das Abschleppunternehmen sollte dies separat auf der Rechnung ausweisen.

Da aber ein Schadenfall die Vollkaskoversicherung steigen lässt, muss man sich ausrechnen ob es sich lohnt diese in Anspruch zu nehmen.

Zitat:

@motortalk05 schrieb am 1. Juni 2017 um 08:07:53 Uhr:


Hey, ich muss mich heute mal an euch Profis wenden, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Mein Mann erlitt während des Autofahrens einen Herzinfarkt und steuert den Wagen in den Grünstreifen. Die Rettungskräfte mussten ein Fenster einschlagen, da die Zentralverriegelung eingesetzt hatte.......... Es waren keine Schäden am Auto und keine nennenswerten an der Böschung. Die Meldung, die ich der Versicherung machte, belief sich demnach auf Glasschaden. Nun steht ein "Leistungsbescheid über deine Ersatzvornahme durch Beauftragte" der Finanzverwaltung aus - will heißen, die Polizei und das Abschleppunternehmen möchten bezahlt werden. Warum will meine Vollkasko-VS nicht zahlen? Gibt es für diesen speziellen Fall Gesetzestexte? Bin dankbar für jeden Hinweis.

Vielen Dank für euren Input.
Danke dir jojo1956 fürs "Aufdröseln".

Danke Guzzi97

.gerne,
hioffe wir konnten helfen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen