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Übernahme des Autos von Schwiegervater

Hallo zusammen,

meiner Schwiegervater bekommt in 10 Tagen sein neues Auto und überlässt uns sein "altes" Auto. Nun ist uns noch nicht ganz klar wie das mit der Versicherung abläuft.

Wann beendet mein Schwiegervater seine bisherige KFZ Versicherung und wann muss ich meine KFZ Versicherung anmelden? Was muss ich bei der Zulassungsstelle anmelden und wann?

Mein Schwiegervater lässt das neue Fahrzeug über das Autohaus zu und brauch dafür wohl eine "Doppelkarte". Ist das die eVB Nummer?

Meinem Verständnis nach handelt es sich um eine Umschreibung: https://www.berlin.de/.../

Aktuell haben wir außerdem noch ein anderes Auto(Smart) das wir in naher Zukunft verkaufen wollen. Ist es möglich das Nummernschild des Smarts mit dem alten Fahrzeug des Schwiegervaters weiter zu nutzen?

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12 Antworten

Wenn du das Fahrzeug auf dich anmeldest erlischt automatisch die Versicherung vom Schwiegervater. Du brauchst also eine neue Evp Nummer zur Anmeldung. Möchtest du das Kennzeichen vom Smart an den alten Wagen vom Schwiegervater dran haben muss der Smart abgemeldet werden damit das KZ frei wird. P.s Willst du den Smart noch ne Weile fahren müssten neu KZ dran somit doppelte Kosten

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 29. September 2021 um 16:32:44 Uhr:

Wenn du das Fahrzeug auf dich anmeldest erlischt automatisch die Versicherung vom Schwiegervater. Du brauchst also eine neue Evp Nummer zur Anmeldung. Möchtest du das Kennzeichen vom Smart an den alten Wagen vom Schwiegervater dran haben muss der Smart abgemeldet werden damit das KZ frei wird. P.s Willst du den Smart noch ne Weile fahren müssten neu KZ dran somit doppelte Kosten

Okay danke! sofern der Schwiegervater das alte Kennzeichen nicht übernimmt kann ich auch dessen Kennzeichen einfach weiter nutzen und muss keine neuen Kennzeichen machen lassen?

Ja geht so auch

Zitat:

@NT62 schrieb am 29. September 2021 um 16:42:30 Uhr:

 

Okay danke! sofern der Schwiegervater das alte Kennzeichen nicht übernimmt kann ich auch dessen Kennzeichen einfach weiter nutzen und muss keine neuen Kennzeichen machen lassen?

Wenn es der gleiche Kreis ist. Sonst bei Halterwechsel -> neue Schilder

@Luke1637 seit einem Jahr kann man ein zugelassenes Fahrzeug auf einen anderen Halter auch in einem anderen Kreis ummelden und die bereits zugelassenen und zugeteilten Kennzeichen übernehmen.

Zitat:

@NT62 schrieb am 29. September 2021 um 16:42:30 Uhr:

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 29. September 2021 um 16:32:44 Uhr:

Wenn du das Fahrzeug auf dich anmeldest erlischt automatisch die Versicherung vom Schwiegervater. Du brauchst also eine neue Evp Nummer zur Anmeldung. Möchtest du das Kennzeichen vom Smart an den alten Wagen vom Schwiegervater dran haben muss der Smart abgemeldet werden damit das KZ frei wird. P.s Willst du den Smart noch ne Weile fahren müssten neu KZ dran somit doppelte Kosten

Okay danke! sofern der Schwiegervater das alte Kennzeichen nicht übernimmt kann ich auch dessen Kennzeichen einfach weiter nutzen und muss keine neuen Kennzeichen machen lassen?

Wann wurde das alte Auto zugelassen?

Dann kannst ggf online umschreiben und musst nicht mal aufs Amt

Wenn Du die Kennzeichen dran lässt, bist bei ca 20 Euro

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. Oktober 2021 um 10:02:19 Uhr:

Zitat:

@NT62 schrieb am 29. September 2021 um 16:42:30 Uhr:

 

Okay danke! sofern der Schwiegervater das alte Kennzeichen nicht übernimmt kann ich auch dessen Kennzeichen einfach weiter nutzen und muss keine neuen Kennzeichen machen lassen?

Wann wurde das alte Auto zugelassen?

Dann kannst ggf online umschreiben und musst nicht mal aufs Amt

Wenn Du die Kennzeichen dran lässt, bist bei ca 20 Euro

EZ ist 10/2003 also schon recht alt. Wohnort ist Berlin. Bin jetzt davon ausgegangen, dass ich zur Zulassungsstelle muss

Und der ist seit 2003 zugelassen auf Deinen Schwiegervater?

Dann musst Du auf die Zulassungsstelle

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. Oktober 2021 um 18:28:05 Uhr:

Und der ist seit 2003 zugelassen auf Deinen Schwiegervater?

Dann musst Du auf die Zulassungsstelle

Ja genau er hat ihn damals als Neuwagen gekauft.

Woran hängt es denn ab ob man zur Zulassungsstelle muss oder nicht?

Zitat:

@NT62 schrieb am 2. Oktober 2021 um 21:54:09 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. Oktober 2021 um 18:28:05 Uhr:

Und der ist seit 2003 zugelassen auf Deinen Schwiegervater?

Dann musst Du auf die Zulassungsstelle

Ja genau er hat ihn damals als Neuwagen gekauft.

Woran hängt es denn ab ob man zur Zulassungsstelle muss oder nicht?

Bei dir ists ein Halterwechsel.

Die Kennzeichen kannst du dir an die Wand hängen. Die Buchstaben-Zahlen-Kombination kann nur für deinen Vater reserviert oder für den Neuwagen verwendet werden.

Wenn dein Vater neue Buchtstaben.Zahlen haben möchte, wird seine alte Nummer für ein Jahr gesperrt, damit es keine Überschneidungen bei der Verfolgung von Knöllchen-Boßgeldern-Straftaten geben kann.

Du musst nicht zum Amt, wenn der Service online erledigt werden kann. Siehe HP deines zuständigen Amts, die machen das nämlich alle etwas anders.

Wenn du bei den Schlildern sparen willst, kannst du online deine Nummer reservieren und die Schilder im Netz kaufen.

Lohnt sich sber nur, wenn die Reservierung frei ist.

@schleuti

Seit 1.10.2019 ist die bundesweite Kennzeichenmitnahme auch beim Halterwechsel möglich.

Zitat:

@NT62 schrieb am 2. Oktober 2021 um 21:54:09 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. Oktober 2021 um 18:28:05 Uhr:

Und der ist seit 2003 zugelassen auf Deinen Schwiegervater?

Dann musst Du auf die Zulassungsstelle

Ja genau er hat ihn damals als Neuwagen gekauft.

Woran hängt es denn ab ob man zur Zulassungsstelle muss oder nicht?

Wenn er den 2003 als Neuwagen zugelassen hat, dann hast Du bundesdeutschen Fahrzeugschein und -Brief und dann musst Du aufs Amt.

Ob i-Kfz möglich ist, hängt von den Dokumenten ab. Um einen Halterwechsel online vornehmen zu können, ist eine ZB1 und 2 mit Sicherheitcodes notwendig.

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