Übernahme der Verwahrkosten duch ADAC möglich?
Hallo,
ich habe meinen ein zigsten Fahrzeugschlüssel verloren und da ich im eingeschränkten Halteverbot parkte, lies ich das Fahrzeug durch den abschleppen.
Man wies mich von Seiten der Abschleppfirma hin, das pro Tag 10 EUR netto Verwahrkosten anfallen.
Besteht evtl. die Möglichkeit diese Kosten durch den ADAC erstattet werden?
Es wäre wohl billiger gewesen, das Fahrzeug stehen zu lassen und ein evtl Verwarngeld in kauf zu nehmen.
Beste Antwort im Thema
Man könnte alternativ auch beim ADAC nachfragen 😁.
Immerhin soll der ja die Börse öffnen - was er natürlich auf jeden Fall macht, wenn die geballte V&S-Kompetenz ihn dazu verpflichtet sieht 😁
26 Antworten
Warum hast du dein Auto nicht einfach auf einen regulären Parkplatz absetzen lassen wo kein Halteverbot herrscht ?
PS: oder gleich auf den Hof des Händlers wo du deinen neuen Schlüssel bestellst,falls dein wagen eine WfS hat muß er ja eh zwecks einlernen erstmal dort hin.
Zitat:
@jordon85 schrieb am 2. Juni 2015 um 23:05:57 Uhr:
ich habe meinen einzigsten Fahrzeugschlüssel verloren und da ich im eingeschränkten Halteverbot parkte,
Oh, oh. Doppelte Dusseligkeit.
Zitat:
@jordon85 schrieb am 2. Juni 2015 um 23:05:57 Uhr:
lies ich das Fahrzeug durch den abschleppen.
Durch wen?
Zitat:
@jordon85 schrieb am 2. Juni 2015 um 23:05:57 Uhr:
Man wies mich von Seiten der Abschleppfirma hin, das pro Tag 10 EUR netto Verwahrkosten anfallen.
Besteht evtl. die Möglichkeit diese Kosten durch den ADAC erstattet werden?
Hätten die dir die Karre nicht auf irgendeinem öffentlichen Parkplatz abstellen können? Den ADAC hättest du eventuell früher mit ins Boot holen sollen, bei einem verlorenen Schlüssel wären die eventuell schon tätig geworden, aber wegen Halteverbot übernehmen die bestimmt keine unnötigen Kosten, eher so was wie nächste Werkstatt und Öffnung des verschlossenen Wagens. Wie die jetzt im Nachhinein damit verfahren, keine Ahnung.
Zitat:
@jordon85 schrieb am 2. Juni 2015 um 23:05:57 Uhr:
Es wäre wohl billiger gewesen, das Fahrzeug stehen zu lassen und ein evtl Verwarngeld in kauf zu nehmen.
Je nach Dauer der Aktion kann das auch teuer werden.
Gruß,
Frank
Man könnte alternativ auch beim ADAC nachfragen 😁.
Immerhin soll der ja die Börse öffnen - was er natürlich auf jeden Fall macht, wenn die geballte V&S-Kompetenz ihn dazu verpflichtet sieht 😁
Wenn der ADAC nichts davon weiß, also nicht abgeschleppt hat, bleibt der TE auf den Kosten sitzen.
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Abgeschleppt wurde durch einen Vertragspartner des ADAC (also über die ADAC Hotline).
Hatte Nachgefragt, ob man das Fahrzeug auf einen regulären Parkplatz abstellen kann, dies ist schwer möglich habe ich zur Antwort bekommen.
Jetzt steht das Fahrzeug auf den Hof der Abschleppfirma, ich war auch schon mehrmals Kunde in dessen Werkstatt, vielleicht verzichten Sie auch auf die Erhebung der Kosten Absehen, aber daran mag ich nicht recht glauben.
Habe den ADAC einmal angeschrieben und Nachgefragt, ob eine Übernahme der Verwahrkosten möglich ist.
Zitat:
@twindance schrieb am 2. Juni 2015 um 23:33:26 Uhr:
Man könnte alternativ auch beim ADAC nachfragen 😁.Immerhin soll der ja die Börse öffnen - was er natürlich auf jeden Fall macht, wenn die geballte V&S-Kompetenz ihn dazu verpflichtet sieht 😁
Sehr hilfreich...
Zitat:
@jordon85 schrieb am 2. Juni 2015 um 23:51:21 Uhr:
Abgeschleppt wurde durch einen Vertragspartner des ADAC (also über die ADAC Hotline).
Hatte Nachgefragt, ob man das Fahrzeug auf einen regulären Parkplatz abstellen kann, dies ist schwer möglich habe ich zur Antwort bekommen.
Jetzt steht das Fahrzeug auf den Hof der Abschleppfirma, ich war auch schon mehrmals Kunde in dessen Werkstatt, vielleicht verzichten Sie auch auf die Erhebung der Kosten Absehen, aber daran mag ich nicht recht glauben.Habe den ADAC einmal angeschrieben und Nachgefragt, ob eine Übernahme der Verwahrkosten möglich ist.
Wenn du den ADAC schon angeschrieben hast, dann warte erst mal dessen Antwort ab.
Zitat:
@jordon85 schrieb am 2. Juni 2015 um 23:51:21 Uhr:
Abgeschleppt wurde durch einen Vertragspartner des ADAC (also über die ADAC Hotline).
Hatte Nachgefragt, ob man das Fahrzeug auf einen regulären Parkplatz abstellen kann, dies ist schwer möglich habe ich zur Antwort bekommen.
Jetzt steht das Fahrzeug auf den Hof der Abschleppfirma, ich war auch schon mehrmals Kunde in dessen Werkstatt, vielleicht verzichten Sie auch auf die Erhebung der Kosten Absehen, aber daran mag ich nicht recht glauben.Habe den ADAC einmal angeschrieben und Nachgefragt, ob eine Übernahme der Verwahrkosten möglich ist.
"schwer möglich..." So Ein Blödsinn, Abschleppen können die die Fahrzeuge ja auch aus den unmöglichsten Positionen,der gute Mann war nur zu faul bzw. hat auf die Einnahmen durch die Standgebühr spekuliert,die der ADAC aber übernimmt, in so fern kann ich dich beruhigen (mir wurden nach einem Unfalll sogar die Standgebühren erstattet obwol das ganze in Frankreich passiert ist).
Zitat:
@meggi 2001 schrieb am 3. Juni 2015 um 00:05:25 Uhr:
....,die der ADAC aber übernimmt, in so fern kann ich dich beruhigen (mir wurden nach einem Unfalll sogar die Standgebühren erstattet obwol das ganze in Frankreich passiert ist).
Gibst Du das dem TE schriftlich?
Ein Unfall ist eine ganz andere Geschichte.
@meggi 2001
Meinst du, das die Kosten Übernommen werden?
Ich habe nur die normale ADAC Mitgliedschaft.
Mal sehen was der ADAC antwortet.
Jetzt denke ich mir, ich hätte mich vielleicht erst einmal mit den Ordnungsamt in Verbindung gesetzt, ob das Fahrzeug stört und wenn nicht, ob es aufgrund der Umstände dort stehen bleiben kann, das eingeschränkte Halteverbot gilt nur Mo - Fr von 7 - 17 Uhr.
Es ist ja nur die Rede von den 10 Euro netto.
Was hat denn das Abschleppen an sich gekostet?
Das war doch sicher nicht umsonst.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 3. Juni 2015 um 00:05:19 Uhr:
Wenn du den ADAC schon angeschrieben hast, dann warte erst mal dessen Antwort ab.
Vielleicht gefällt ihm aber unsere Antwort besser.
@jordon: Da du die Sache über die ADAC-Hotline angestoßen hast, könntest du Glück haben, was die Kosten bezüglich Abschleppen und einer gewissen Anzahl an Tagessätzen angeht. Stichwort: "Schlüssel verloren" könnte das rechtfertigen. Aber daß du nicht auf einen öffentlichen Parkplatz geschleppt werden konntest, irritiert mich auch etwas. Red doch mit dem Chef des Abschleppers mal drüber, wenn die Anzahl der Tagessätze besprochen wird.
Btw: Wie lange brauchst du denn, den Wagen aufzubekommen? Dann könntest du den eventuell zumindest vom Betriebsgelände runterbekommen.