Überlegefrist bei Punkten in Flensburg? Was soll das denn?

Das gibts ja wohl nicht! Ich war in letzter Zeit etwas unachtsam und so habe ich einen Punkt in Flensburg kassiert. Ich hatte schon mal vor ein paar Jahren einen, aber der war eigentlich schon verjährt. EIGENTLICH! Denn wir ich nun erfuhr, können getilgte Punkte wiederbelebt werden! Als das hier, http://www.fuehrerscheinfix.de/ueberliegefrist/, gelesen habe, fiels mir echt wie Schuppen von den Augen! Das ist doch eine bodenlose Frechheit! Sollen die halt die Tilungszeiten verlängern, aber so was ist doch Blödsinn und Halsschneiderei, wenn ihr mich fragt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 21. April 2016 um 17:12:26 Uhr:


Wird dann wohl heißen, wenn du nach dem Mai 2014 einen Punkt bekommst, das dann die Verjährungsfrist der Punkte, die du vor dem Mai 2014 schon hattest, (aber halt noch nicht verjährt sind) mit dem neu erlangtem Punkt gleichgesetzt wird. Du schleppst sie also genauso lange mit dir rum, wie den neuen Punkt.

genau das stimmt aber nicht. Neue Punkte nach 2014 hemmen nicht mehr die Tilgung von alten Punkten.

Der Link ist inhaltlich mehrfach falsch:

Zitat:

Ist die Verjährung der Punkte in Flensburg eingetreten, dann sind sie gewissermaßen noch nicht ausdrücklich gelöscht, denn sie bleiben zunächst noch ein Jahr lang in der Überliegefrist bestehen.

gilt nicht mehr.

Zitat:

Der Sinn der Überliegefrist besteht darin, die Nachberechnung möglichst genau zu gewährleisten.

Der Sinn lag darin, für vor dem Verfall begangene Taten, die aber noch nicht eingetragen waren, ein "Wiederaufleben" der Punkte möglich zu machen. Dies hat man eingeführt, weil früher viele Leute einfach die Rechtskraft von Entscheidungen verzögert haben, bis ihre alten Punkte getilgt waren.

Zitat:

In bestimmten Fällen werden diese Punkte nochmals herangezogen wenn der Fahrer während der Überliegefrist erneut einen Verstoß begeht.

Grundfalsch. Der Verstoß hätte während der Tilgungsfrist begangen sein müssen und nur die Rechtskraft in die Überliegefrist verlagert.

Zitat:

Wann und ob jedoch die Eintragung dann nochmal eine Rolle spielt, liegt im Ermessen der Behörde.

Von Ermessen kann hier schon gar keine Rede sein, das war alles streng geregelt.

Aber ist wie gesagt entfallen, weil sich Punkte nicht mehr gegenseitig in der Tilgung hemmen.

So einen Unsinn heute noch zu schreiben ist fast eine Frechheit!

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Man muss sich imer wndern , dass Kraftfahrer in ihrem für sich wichtigem Bereich so wenig Bescheid wissen .
Da kann ihnen Z.B. die Fahreerlaubnis bei entscheidendem Punktestand auch aus der Überliegefrist entzogen werden und sie wissen nichts davon .
Wenn es keien Überliegefrist gäbe , das gab es schon mal , dann könnte doch ein Punktsfreak durch dauernde
Eingaben und Verlängerungen , bzw, bis zum Gerichtstermin eine Punktemaßnahme so lange vor sich herschiben bis die alten Punkte getilgt sind . Seit 2014 noch eher als vorher .
Deshalb leben Punkte aus dem Jahr nach der Tilgung wieder auf, sofern das Fehlverhalten in die Tilgungsfrist gefallen ist. . Das nennt man Überliegefrist .
Ich gebe mal eine halbamtliche Erklärung dafür :

Überliegefrist

Der § 29 Absatz 6 Satz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) bestimmt, dass die Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) über Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die in der Anlage 13 zu § 40 FeV genannt sind, nach Ablauf der Tilgungsfristen noch ein Jahr "aufbewahrt" werden. Dies wird als Überliegefrist bezeichnet.

Durch die Überliegefrist soll sichergestellt werden, dass Taten, die Auswirkungen auf den Punktestand haben, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes herangezogen werden können, wenn die Speicherung im FAER erst nach Ablauf der Tilgungsfrist einer bereits gespeicherten punkterelevanten Entscheidung erfolgt.

Klar , auch nach Mai 2014. Diese Maßnahme ist zurecht erfolgt und der Themeneröffner hätte sich informieren sollen . Verkehrsregeln sind kein Spaßvergnügen .
Giovanni.

Giovanni.

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 22. April 2016 um 15:29:08 Uhr:


Eben nicht. Hier gilt noch die alte Überliegefrist!

Aber es ist nicht mehr nöglich, "alte" Punkte zu sammeln. Und nur diese würden die Tilgung hemmen.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 22. April 2016 um 16:41:04 Uhr:


Man muss sich imer wndern , dass Kraftfahrer in ihrem für sich wichtigem Bereich so wenig Bescheid wissen .
Da kann ihnen Z.B. die Fahreerlaubnis bei entscheidendem Punktestand auch aus der Überliegefrist entzogen werden und sie wissen nichts davon .

Naja, hat halt nicht jeder nötig. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. April 2016 um 17:12:07 Uhr:



Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 22. April 2016 um 16:41:04 Uhr:


Man muss sich imer wndern , dass Kraftfahrer in ihrem für sich wichtigem Bereich so wenig Bescheid wissen .
Da kann ihnen Z.B. die Fahreerlaubnis bei entscheidendem Punktestand auch aus der Überliegefrist entzogen werden und sie wissen nichts davon .

Naja, hat halt nicht jeder nötig. 😁

Gruß Metalhead

Geeeeeeeeeenau.
Für mich ist das ein absolut vernachlässig- und ignorierbarer Bereich. 😉

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Bei ca. 8 Millionen Eintragungen in Flensburg ist das wohl nicht unter SELTEN oder NIE abzulegen .
Und diejenigen die glauben , es könnte sie nicht treffen oder sie stünden darüber, können ganz schnell in die Falle tappen .
Da hab ich so manches erschütternde Schicksal erlebt .
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 22. April 2016 um 17:27:41 Uhr:


Bei ca. 8 Millionen Eintragungen in Flensburg ist das wohl nicht unter SELTEN oder NIE abzulegen .

Ich hab in meinem Leben auch schon 2x Punkte kassiert (den letzen kurz vor der Punktereform, hätte mir da also auch 3 leisten können, mit dem selben Ergebnis)

Zitat:

Und diejenigen die glauben , es könnte sie nicht treffen oder sie stünden darüber, können ganz schnell in die Falle tappen .
Da hab ich so manches erschütternde Schicksal erlebt .

Erzähl mal.

Spätestens wenn man mit einem weiteren Vergehen den Lappen abgeben muß, muß man sich halt zurückhalten.

Idealerweise schon etwas vorher. Ich verstehe nicht was daran so schwierig sein soll.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kai R. schrieb am 22. April 2016 um 17:10:01 Uhr:



Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 22. April 2016 um 15:29:08 Uhr:


Eben nicht. Hier gilt noch die alte Überliegefrist!

Aber es ist nicht mehr nöglich, "alte" Punkte zu sammeln. Und nur diese würden die Tilgung hemmen.

Wer aber noch alte hat, sollte sich bis Mai 2017 eben zusammenreißen. Aber, man kann hier schreiben, was man will, es gibt immer Schlauere! Soll halt jedet seine Erfahrungen machen. TE, wenn deine Punkte aus der Zeit vor Mai 2014 stammen, musst Du eben damit leben.
bye

Leider verstehst Du es nicht: die letzten alten Punkte aus normalen Ordnungswidrigkeiten wandern in die Überliegefrist. Der einzige Weg, diese Punkte wieder zu aktivieren wäre, wenn jetzt weitere Punkte eingetragen würden, deren Tattag vor Mai 2014 liegt. Wie soll das zu Stande kommen?

Neue Punkte aus nach Mai 2014 hemmen nicht mehr die Tilgung alter Punkte, für diese ist die Überliegefrist irrelevant.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. April 2016 um 08:28:49 Uhr:


Leider verstehst Du es nicht: die letzten alten Punkte aus normalen Ordnungswidrigkeiten wandern in die Überliegefrist. Der einzige Weg, diese Punkte wieder zu aktivieren wäre, wenn jetzt weitere Punkte eingetragen würden, deren Tattag vor Mai 2014 liegt. Wie soll das zu Stande kommen?

Neue Punkte aus nach Mai 2014 hemmen nicht mehr die Tilgung alter Punkte, für diese ist die Überliegefrist irrelevant.

Wenn Du meinst. Überlege mal, was Du da geschrieben hast! Fragt sich, wer hier was nicht versteht.

Wenn Du meinst, das sei anders, begründe es. Besser noch: belege es. Oder schweig.

Die Überliegefrist gibt es natürlich noch. Siehe der Beitrag von @giovannibastanza Getilgte Punkte werden noch 1 Jahr aufbewahrt. Macht auch absolut Sinn. Man stelle sich vor, jemand begeht kurz vor der Tilgung von Punkten einen weiteren Verstoß, durch den er den Führerschein verlieren würde. Zieht der Betroffene das Verfahren nun so weit in die Länge, dass die Tilgung eintritt, würde er den Führerschein hierdurch nicht mehr verlieren. Hier greift nun die Überliegefrist: Die alte Punkte sind noch gespeichert und die Behörde kann den Punktestand nachträglich berechnen und den Führerschein entziehen.

Allerdings gelten die alten Regelungen für die Verjährung auch für die alten Punkte natürlich nicht mehr. Neue Verstöße verzögern die Verjährung alter Punkte nicht mehr.

Macht Sinn. Für den Aspekt, dass jemand 8 Punkte erreichen würde, ist die Überliegefrist noch relevant.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. April 2016 um 08:44:31 Uhr:


Wenn Du meinst, das sei anders, begründe es. Besser noch: belege es. Oder schweig.

1. Du verbietest mir definitiv nicht das Wort! Wenn Dir andere Meinungen nicht passen, dann lies sie nicht!
2. Habe ich es bereits begründet!
3. Wenn Du Dir selbst mal die Mühe machen würdest, könntest Du es einfach nachlesen. Die Geltungsdauer der alten Punkte belief sich eben nicht nur auf 2 Jahre, sondern war abhängig von der Schwere des Vergehens! Sie konnte 2, 5 oder 10 Jahre betragen.
4. Wurde festgelegt, dass es keine Amnestie bei der Neuregelung geben wird. Das heißt im Klartext, dass ein "Punkt" der eine eingetragene gesetzliche Maßnahme ist (und nicht nur ein Fleck auf dem Papier), die die Art und Schwere des Verstoßes festhält, feste Geltungsregeln in Dauer, Beginn und Ende, sowie der Überliegefrist hat, somit bis zum Ablauf dieser Fristen weiterhin ihre Gültigkeit hat!
Da müsstest Du schon merken, dass Deine Theorie: mit Ablauf des April ist alles erledigt, schlichtweg falsch ist!
"Punkte" die in Verbindung mit einem Regelfahrverbot vergeben wurden, habe schon eine Geltungsdauer von 5 Jahren und würden erst im Mai 2019 verjähren. Hinzu käme noch die Überliegefrist.
Bei Eintragungen wegen Straftaten, (Alkohol u.a.) wurden es bereits 10 Jahre! Mit Überliegefrist ist man dann erst am 1. Mai 2025 wieder "frei"!

Folge mal diesem Link hier und lies selbst nach!

Bikerleo, da liegst du auch schief :
Die Überleigefrist darfst du nicht mit in die Tilgung einrechnen , weil sie nur greift wenn neue Punkte dazu kommen .Sonst ist natürlich die Tilgungsfrist endgültig .
Übrigens die alten Pünkte wurden nach einem Schlüssel 1-3 = 1Pt, 4-5= 2 Pt , usw,usw., auf neue Punkte umgestellt und blieben danach in der Höhe erhalten bis zum Ende der Tilgungsfrist ,2,5 Jahre f. weniger schwere Owi, 5 Jahre f. andere Straftaten ohne Entziehung der FE und 10 Jahre f. Straftaten mit Entziehung der FE.
Wichtig : Punkte entstehen einheitlich mit dem Tag der Rechtskraft , aber rückwirkend zum Tattag . Wie vorher auch . Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft , nicht mit dem Tattag .
Giovanni.

Wenn ein Punkt 5 Jahre oder 10 Jahre Tilgungsfrist hat, dann ist ein im April 2014 erhaltener Punkt auch noch bis 2019 bzw 2024 in der Kartei! Was ist daran so schwer?
Und ich habe die Überliegefrist nicht in die Tilgung eingerechnet, sondern ich schrieb ja: "Hinzu KÄME noch die Überliegefrist." Also selbst diese 10 Jahre gültigen Punkte würden noch 2025 herangezogen werden, WENN es einen weiteren Vorfall dieser Art GÄBE!
Beim Rest hast Du Im Prinzip das Gleiche, nur mit anderen Worten geschrieben. 😉

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