Überlegefrist bei Punkten in Flensburg? Was soll das denn?
Das gibts ja wohl nicht! Ich war in letzter Zeit etwas unachtsam und so habe ich einen Punkt in Flensburg kassiert. Ich hatte schon mal vor ein paar Jahren einen, aber der war eigentlich schon verjährt. EIGENTLICH! Denn wir ich nun erfuhr, können getilgte Punkte wiederbelebt werden! Als das hier, http://www.fuehrerscheinfix.de/ueberliegefrist/, gelesen habe, fiels mir echt wie Schuppen von den Augen! Das ist doch eine bodenlose Frechheit! Sollen die halt die Tilungszeiten verlängern, aber so was ist doch Blödsinn und Halsschneiderei, wenn ihr mich fragt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 21. April 2016 um 17:12:26 Uhr:
Wird dann wohl heißen, wenn du nach dem Mai 2014 einen Punkt bekommst, das dann die Verjährungsfrist der Punkte, die du vor dem Mai 2014 schon hattest, (aber halt noch nicht verjährt sind) mit dem neu erlangtem Punkt gleichgesetzt wird. Du schleppst sie also genauso lange mit dir rum, wie den neuen Punkt.
genau das stimmt aber nicht. Neue Punkte nach 2014 hemmen nicht mehr die Tilgung von alten Punkten.
Der Link ist inhaltlich mehrfach falsch:
Zitat:
Ist die Verjährung der Punkte in Flensburg eingetreten, dann sind sie gewissermaßen noch nicht ausdrücklich gelöscht, denn sie bleiben zunächst noch ein Jahr lang in der Überliegefrist bestehen.
gilt nicht mehr.
Zitat:
Der Sinn der Überliegefrist besteht darin, die Nachberechnung möglichst genau zu gewährleisten.
Der Sinn lag darin, für vor dem Verfall begangene Taten, die aber noch nicht eingetragen waren, ein "Wiederaufleben" der Punkte möglich zu machen. Dies hat man eingeführt, weil früher viele Leute einfach die Rechtskraft von Entscheidungen verzögert haben, bis ihre alten Punkte getilgt waren.
Zitat:
In bestimmten Fällen werden diese Punkte nochmals herangezogen wenn der Fahrer während der Überliegefrist erneut einen Verstoß begeht.
Grundfalsch. Der Verstoß hätte während der Tilgungsfrist begangen sein müssen und nur die Rechtskraft in die Überliegefrist verlagert.
Zitat:
Wann und ob jedoch die Eintragung dann nochmal eine Rolle spielt, liegt im Ermessen der Behörde.
Von Ermessen kann hier schon gar keine Rede sein, das war alles streng geregelt.
Aber ist wie gesagt entfallen, weil sich Punkte nicht mehr gegenseitig in der Tilgung hemmen.
So einen Unsinn heute noch zu schreiben ist fast eine Frechheit!
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34 Antworten
die Überliegefrist wurde mit der Punktereform 2014 abgeschafft. Alte Punkte werden auch nicht mehr verlängert. Der Punkt von vor vielen Jahren ist sicher nicht mehr eingetragen.
Die Werbung für die Seite kannst Du aber weglassen!
Also ich lese da nichts davon, das bereits verjährte Punkte wieder reaktiviert werden.
Sondern nur, das Punkte, die vor Mai 2014 erlangt wurde, weiterhin nach den damaligen Bestimmungen verjähren.
Wird dann wohl heißen, wenn du nach dem Mai 2014 einen Punkt bekommst, das dann die Verjährungsfrist der Punkte, die du vor dem Mai 2014 schon hattest, (aber halt noch nicht verjährt sind) mit dem neu erlangtem Punkt gleichgesetzt wird. Du schleppst sie also genauso lange mit dir rum, wie den neuen Punkt.
Das ist doch aber nur bei Führerscheinentzug relevant und liegt im ermessen der Behörde.
Danke übrigens, davon hatte ich noch nix gehört.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 21. April 2016 um 17:12:26 Uhr:
Wird dann wohl heißen, wenn du nach dem Mai 2014 einen Punkt bekommst, das dann die Verjährungsfrist der Punkte, die du vor dem Mai 2014 schon hattest, (aber halt noch nicht verjährt sind) mit dem neu erlangtem Punkt gleichgesetzt wird. Du schleppst sie also genauso lange mit dir rum, wie den neuen Punkt.
genau das stimmt aber nicht. Neue Punkte nach 2014 hemmen nicht mehr die Tilgung von alten Punkten.
Der Link ist inhaltlich mehrfach falsch:
Zitat:
Ist die Verjährung der Punkte in Flensburg eingetreten, dann sind sie gewissermaßen noch nicht ausdrücklich gelöscht, denn sie bleiben zunächst noch ein Jahr lang in der Überliegefrist bestehen.
gilt nicht mehr.
Zitat:
Der Sinn der Überliegefrist besteht darin, die Nachberechnung möglichst genau zu gewährleisten.
Der Sinn lag darin, für vor dem Verfall begangene Taten, die aber noch nicht eingetragen waren, ein "Wiederaufleben" der Punkte möglich zu machen. Dies hat man eingeführt, weil früher viele Leute einfach die Rechtskraft von Entscheidungen verzögert haben, bis ihre alten Punkte getilgt waren.
Zitat:
In bestimmten Fällen werden diese Punkte nochmals herangezogen wenn der Fahrer während der Überliegefrist erneut einen Verstoß begeht.
Grundfalsch. Der Verstoß hätte während der Tilgungsfrist begangen sein müssen und nur die Rechtskraft in die Überliegefrist verlagert.
Zitat:
Wann und ob jedoch die Eintragung dann nochmal eine Rolle spielt, liegt im Ermessen der Behörde.
Von Ermessen kann hier schon gar keine Rede sein, das war alles streng geregelt.
Aber ist wie gesagt entfallen, weil sich Punkte nicht mehr gegenseitig in der Tilgung hemmen.
So einen Unsinn heute noch zu schreiben ist fast eine Frechheit!
Hast wohl recht.
Aber, ich habe noch etwas anderes gelesen.
Zitat:
Der Flensburg-Punkte-Verfall zieht sich also noch ein Jahr länger hin, als gedacht. Die Punkte bleiben damit nach der Verjährung noch ein weiteres Jahr im System gespeichert. Der Sinn der Überliegefrist besteht darin, die Nachberechnung möglichst genau zu gewährleisten. In bestimmten Fällen werden diese Punkte nochmals herangezogen wenn der Fahrer während der Überliegefrist erneut einen Verstoß begeht. Wann und ob jedoch die Eintragung dann nochmal eine Rolle spielt, liegt im Ermessen der Behörde.
glaub einfach nicht alles, was irgendjemand auf dubiose Internetseiten schreibt.
Wie dieser hier...
Überliegefristen gelten nur noch für alte Punkte, die Du vor Mai/2014 erhalten hast und in das neue System überführt wurden. Hast Du davon noch welche gehabt, kann das nun durchaus noch zur Wirkung kommen!
Also hier liest es sich auch soZitat:
@Kai R. schrieb am 21. April 2016 um 17:29:16 Uhr:
glaub einfach nicht alles, was irgendjemand auf dubiose Internetseiten schreibt.
, das die Überliegefrist immer noch Bestand hat. Ergo, wohl auch für jene Punkte nach Mai 2014 angewand wird.
Aber doch nur im "Bedarfsfall", wenn beispielsweise die Rechtskraft eines neuen Verstoßes lange genu rausgezögert werden soll, daß ein alter Punkt verfällt.
Für jemanden der 1 oder 2 Punkte hat ist das doch egal. Oder nicht?
Gruß Metalhead
Steht ja da.
Der eigentliche Zweck der Überliegefrist liegt aufgrund dessen darin, dass diese gespeicherten Eintragungen in bestimmten Situationen wieder aufleben. So bestehen mehrere Möglichkeiten, die zu einem Wiederaufleben der Punkte in der Überliegefrist führen. Ob sie das tun, liegt allerdings stets im Ermessen der zuständigen Behörde.
Und die anwaltliche Verzögerungstaktik ist eine der Möglichkeiten.
Es ist nicht mehr relevant, die Rechtskraft zu verzögern, da sich Punkte in der Tilgung nicht mehr gegenseitig hemmen. Jeder Punkt verjährt für sich. Damit ist auch die Überliegefrist gegenstandslos geworden, es kann nichts wieder aufleben.
Die letztn Altpunkte für normale Owis verjähren in diesen Tagen.
Von Ermessen kann grad gar keine Rede sein, das läuft computergestützt automatisch, oder meint ihr, dass in Flensburg ein graues Männlein durch die Regale läuft und den Daumen hebt oder senkt?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. April 2016 um 14:02:10 Uhr:
...
Die letztn Altpunkte für normale Owis verjähren in diesen Tagen.
...
Eben nicht. Hier gilt noch die alte Überliegefrist!
Zitat:
Eben nicht. Hier gilt noch die alte Überliegefrist!
Das meine ich aber auch irgendwo gelesen zu haben. Ich guck mal ob ichs noch finde.