Überholverbot mit Zusatzzeichen "Trecker frei"
Hallo.
Frage hier in der Runde:
Darf ich als Fahrer des zweiten Pkws den ersten Pkw und den Trecker überholen, sofern es die Verkehrssituation erlaubt?
Gruß
Remarque
Beste Antwort im Thema
da es sich bei dem ersten pkw NICHT um einen traktor handelt, sollte sich deine frage eigentlich erst garnicht stellen......
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43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Wenn die Dinger mit 60 unterwegs sind, dann ist das ja auch nicht wirklich eine Behinderung
Wenn ich mich nicht täusche, können diese, naja, "Straßenmonstertrucks" sogar 62 km/h fahren.
Es gab sogar schon eine Diskussion hier, ob sie nicht sogar auf der Autobahn fahren dürfen oder nicht, oder?



Naja, wenn die Bauartbedingt 61 fahren können, dann auch das
Es gibt auch sogenannte "fast trucks" (von JCB glaub ich), die machen sogar 80 sachen, richtig ist auch wenn mehr wie 60 km/h im fahrzeugschein steht dürfen sie auf die autobahn.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Ich kenn das so.
Es muß nicht immer ein traktor sein, wenn dort z.B. ein LKW fährt der nicht schneller als 25km/h den berg hoch kommt darf ich diesen auch überholen, fährt er z.B. 30 darf ich nicht mehr überholen.
Gerade in dieser Rubrik offenbaren sich ja regelmässig elementare Lücken in der Regelkenntnis. So langsam verdichten sich meine Vermutungen woher das kommt.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Ich kenn das so.
Es muß nicht immer ein traktor sein, wenn dort z.B. ein LKW fährt der nicht schneller als 25km/h den berg hoch kommt darf ich diesen auch überholen, fährt er z.B. 30 darf ich nicht mehr überholen.
Gerade in dieser Rubrik offenbaren sich ja regelmässig elementare Lücken in der Regelkenntnis. So langsam verdichten sich meine Vermutungen woher das kommt.
Amen
Was sich bei dir gerade verdichtet, ist mir schon seid Jahren bekannt....
Und wenn das vor mir tuckernde Fahrzeug rechts blinkt, eine Ausfahrt aber die nächsten 5km nicht kommt, tucker ich dann auch weiter hinterher und ignoriere die Anstiftung (durch rechts blinken) zur Missachtung des Überholverbots?
Wenn der vor mir tuckert, rechts blinkt und da nirgends ein Weg ist, dann kriegt er die Hupe, die Lichthupe und dann gehts vorbei.
Mit Sicherheitsabstand natürlich - falls er doch mal Faxen macht.
Ich weiß zwar nicht, ob das rechtlich irgendwo festgehalten ist, aber ich hab mal beigebracht bekommen, daß man, wenn man zum Überholen auf die Gegenfahrbahn muß, EIN Fahrzeug überholt und nicht MEHRERE, sch....egal, ob da was von Traktoren steht oder nicht.
Mal abgesehen davon, daß ein Überholverbot, auch eins, das im Bezug auf langsame Fahrzeuge eingeschränkt wird, meistens einen Sinn hat und es sich von selbst verstehen sollte, daß man Überholwege möglichst kurz halten sollte, d.h. man überholt einzelne Fahrzeuge und nicht ganze Kolonnen.
Und zum Thema, der Treckerfahrer ist verpflichtet Platz zu machen, dafür muß der Platz doch erstmal da sein.
Was ist das größere Verkehrshindernis?
Der 3 Meter breite Trecker, der 25 oder 40 km/h fährt, oder der, der mangels Seitenstreifen mit immer noch 2 Metern seiner Breite STEHT?
Meiner Erfahrung nach (und ich komme vom Land) verliert man durch nen Trecker, den man um´s verecken nich überholen kann im Extremfall mal 5 Min. oder so, also gerade mal 0,35 % eines 24-Stunden-Tages, aber das ist den Kolonnen-Überholern wohl immer noch zu viel.
Mit freundlichem Gruß
MS
Es gibt zwar keine Überholpflicht, aber handelt es sich eigentlich um eine "mehr, als nach den Umständen unvermeidbare Behinderung" gemäß § 1 StVO, wenn ich einen Traktor zwar überholen könnte, dies aber nicht tue und somit mein Hintermann gezwungenerweise hinter mir herfährt?
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Es gibt zwar keine Überholpflicht, aber handelt es sich eigentlich um eine "mehr, als nach den Umständen unvermeidbare Behinderung" gemäß § 1 StVO, wenn ich einen Traktor zwar überholen könnte, dies aber nicht tue und somit mein Hintermann gezwungenerweise hinter mir herfährt?
Absoluter Quatsch, denn das Schild an sich ist schon ein Umstand...
Falsch!
Das Zusatzschild definiert Fahrzeuge die nicht schneller als 25 km/h fahren oder fahren können.
Der vor dir fahrende Pkw fährt dann genau so schnell wie der Trecker.
Alle anderen regeln des Überholmanövers müssen trotzdem beachtet werden
Auf die Antwort haben alle User hier 12 Jahre gewartet…
Danke!
Endlich kann ich wieder schlafen, nachdem diese Frage mich über ein Jahrzehnt wach gehalten hat.
Da warst du über ein Jahrzehnt umsonst wach. Die Frage wurde genau so in dem Thread schon beantwortet... vor 12 Jahren.
https://www.motor-talk.de/.../...eichen-trecker-frei-t2403834.html?...