Überholverbot mit Zusatzzeichen "Trecker frei"

Hallo.

Frage hier in der Runde:
Darf ich als Fahrer des zweiten Pkws den ersten Pkw und den Trecker überholen, sofern es die Verkehrssituation erlaubt?

Gruß
Remarque

Beste Antwort im Thema

da es sich bei dem ersten pkw NICHT um einen traktor handelt, sollte sich deine frage eigentlich erst garnicht stellen......

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Also hier wird über das Verkehrszeichen "Trecker dürfen überholt werden" gesprochen oder ? Ich kenne nur dieses unter einem Überholverbotszeichen.
Wenn dort "Trecker frei" steht, müsste es nicht eigentlich bedeuten, das Trecker vom Überholverbot ausgenommen sind, also das Trecker andere Fahrzeuge überholen dürfen ?

Das vorige Post dürfte dann wohl der Thread-Closer gewesen sein ?! Die allgegenwärtige Sprachlosigkeit sollte Antwort genug sein...

Ist ja zum Thema auch alles gesagt.

vg
navimodus

Was ich mache, habe ich oben schon geschrieben.

Ist eben alles Auslegungssache, was denn nun ein Traktor oder ein Zug ist.

Ein Zug fährt ja auch mal auf Schienen ;-))

Aber Spass beiseite, ich habe nämlich den Bussgeldkatakog und auch die STVO nicht zur Hand, wenn ich auf so eine Sitouation treffe.

Wenn wirklich die oben beschriebene Sitouation eintritt, wird mich wahrscheinlich noch nicht mal die Polizei anhalten, wenn ich mit Wahrung aller Sicherheitsabstände dort vorsichtig überhole.

Ganz ehrlich: Da riskiere ich das Bussgeld - falls überhaupt.

Naja, wenn dir das mindestens 80 Euro und einen Punkt wert ist, dann mal los.

Und das dich die Polizei bei einem Punkteverstoß nicht anhält ?......na ich weiß nicht, ob das eine Emfehlung wert ist....

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Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Naja, wenn dir das mindestens 80 Euro und einen Punkt wert ist, dann mal los.

Und das dich die Polizei bei einem Punkteverstoß nicht anhält ?......na ich weiß nicht, ob das eine Emfehlung wert ist....

Ich weiss auch nicht, was die Polizei dazu sagt wenn irgendwann ein ganzer Autokorso mit 25 Km/h durch die Lande zieht.

Dann ist Überholen irgendwann tatsächlich unmöglich.

Und das, weil sich irgendjemand am Anfang nicht traut, auf den Pinsel zu treten.

Vielleicht wird die Polizei den ja kostenpflichtig fragen, warum der nicht überholt hat.

Aber wenn Du soviel Respekt vor Deinem Punktekonto hast, bleib lieber hinten an.

Empfehlungen will ich auch nicht abgeben - ich habe nur ausgeführt, was ich gemacht hätte.

Nebenbei:

Ich habe keine Punkte und der letzte Bon (12 km/h zu schnell auf der Autobahn (132 statt 120) ist auch schon über 1 Jahr her.

Zitat:

Original geschrieben von Remarque66


80 Flocken kassieren will.

Du hast da was falsch verstanden, die Kohle kassierst nicht du sondern jemand anders von dir 😉 😁

SCNR

Zu so einem Langen Autokorso wird es nicht kommen, denn der "Trecker" ist dann verpflichtet soweit Platz zu machen, dass sich die Stauung löst.
Das "Problem" erledigt sich dann also von selbst.

Wenn du das so machst, dann hab ich persönlich damit kein Problem, denn es ist von der Geschwindigkeit her ja nichts anderes als einen richtigen"Trecker" zu überholen.
Allerdings ist meine persönliche Meinung völlig unmaßgeblich, denn ich mach die Gesetze ja nicht, sondern muss mich nur daran halten.

Solange der Gesetzgeben allerdings daran festhält, ist mir das Geld und auch die Punkte die Sache nicht Wert. Ganz davon zu schweigen wenn der doch noch zum überholen ansetzt und ich dadurch auch noch Unfallverursacher bin.

Zitat:

Original geschrieben von olli27721



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Naja, wenn dir das mindestens 80 Euro und einen Punkt wert ist, dann mal los.

Und das dich die Polizei bei einem Punkteverstoß nicht anhält ?......na ich weiß nicht, ob das eine Emfehlung wert ist....

Ich weiss auch nicht, was die Polizei dazu sagt wenn irgendwann ein ganzer Autokorso mit 25 Km/h durch die Lande zieht.

Dann ist Überholen irgendwann tatsächlich unmöglich.

Und das, weil sich irgendjemand am Anfang nicht traut, auf den Pinsel zu treten.

Vielleicht wird die Polizei den ja kostenpflichtig fragen, warum der nicht überholt hat.

Da wird die Polizei eher den Trecker an der Spitze anhalten und den kostenpflichtig fragen, warum er nicht rechts ran gefahren ist und den anderen das Überholen ermöglicht hat. Den dazu ist er ja laut StVO §5 Absatz 6 verpflichtet.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Zu so einem Langen Autokorso wird es nicht kommen, denn der "Trecker" ist dann verpflichtet soweit Platz zu machen, .......

-

Der Trecker wird überhaupt nichts machen - der Fahrer beisst höchtens vor Lachen in seinen Oberschenkel, wie dumm Leute sein können.

Nachsatz: ... und die STVO hat der auch bestimmt nicht dabei ...

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Das "Problem" erledigt sich dann also von selbst.

dieser aussage entnehme ich, das du fernab jeglicher landwirtschaft und traktoren wohnst!

sicherlich ist er dazu "verpflichtet", ob er es dann allerdings auch macht ist die zweite frage!

und den ersten den die polizei dann anhält, ist derjenige der im überholverbot überholt hat, weils bei dem mehr geld zu holen gibt als bei demjenigen der die schlange verursacht hat und das überholen den schwereren delikt darstellt.......

Zitat:

Original geschrieben von olli27721



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Zu so einem Langen Autokorso wird es nicht kommen, denn der "Trecker" ist dann verpflichtet soweit Platz zu machen, .......
-

Der Trecker wird überhaupt nichts machen - der Fahrer beisst höchtens vor Lachen in seinen Oberschenkel, wie dumm Leute sein können.

Nachsatz: ... und die STVO hat der auch bestimmt nicht dabei ...

Also unsere Jungs hier machen das eigentlich immer.

Kann aber auch daran liegen, dass auf der Strecke zwar "Trecker" überholt werden dürfen, aber die Strecke sehr unübersichtlich und Stellenweise sehr kurvig ist.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Das "Problem" erledigt sich dann also von selbst.
dieser aussage entnehme ich, das du fernab jeglicher landwirtschaft und traktoren wohnst!

sicherlich ist er dazu "verpflichtet", ob er es dann allerdings auch macht ist die zweite frage!

und den ersten den die polizei dann anhält, ist derjenige der im überholverbot überholt hat, weils bei dem mehr geld zu holen gibt als bei demjenigen der die schlange verursacht hat und das überholen den schwereren delikt darstellt.......

Nein, ist hier recht ländlich und es sind Erfahrungswerte.

Vielleicht machen die das bei euch einfach nicht ? Vielleicht haben die bei euch keinen Führerschein ?

Ich wohne auch ländlich - und hier macht keiner Platz.

Meist fahren die auch nicht 25 - sondern eher 60 km/h - oder schneller.

So ein neuer Fendt oder DB hält heutzutage locker im Strassenverkehr mit - selbst mit 2 Hängern dran.

Zitat:

Original geschrieben von olli27721


So ein neuer Fendt oder DB hält heutzutage locker im Strassenverkehr mit - selbst mit 2 Hängern dran.

das hat weniger mit der marke zu tun, sondern eher ob es sich um einen traktor der "führerscheinklasse t" oder "führerscheinklasse l" handelt....

Deshalb kommt es ja auf die 25er Plakette an.

Wenn die Dinger mit 60 unterwegs sind, dann ist das ja auch nicht wirklich eine Behinderung 😉

OT: allerdings wäre mir der Sound eines alten Lanz lieber, als solch Monstrum mit beeindruckender Technik

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