Überholverbot auf der Autobahn - für ALLE!!!

Autobahn A1; Hamburg - Bremen (und umgekehrt),

mehrere Brückenbaustellen, mittendrin enge Fahrspuren und das Schild Überholverbot (Zeichen 276!!!) ohne weitere Zusatzzeichen o.ä.
Also Überholverbot für Kfz aller Art!

Dazu ein Info-Schild: "Versetzt fahren!"

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich hier absolut nicht überholen darf,
okay - aber darf ich die Fahrspur trotzdem (beliebig) wechseln?

auf 'ner mehrspurigen Straße kann ich den Sinn dieses Verbotsschilds (trotz bestehender Unfallgefahr im engen Baustellenbereich) nich so ganz nachvollziehen!

Wer weiß mehr bzw. genaueres?

Die StVO ist nich so ganz eindeutig auf diesem Gebiet!

Beste Antwort im Thema

Ist doch eigentlich ganz einfach 🙂

NICHT überholen
NICHT nebeneinander fahren
NICHT hintereinander auf einer Spur fahren, sondern versetzt (spart Platz und dient der Sicherheit)

Wer dann dennoch drängeln will, ist ein absolutes A........ und gehört nicht auf die Straße.

mfg. Matt

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Nenn es wie Du willst, das Ergebnis bleibt das Gleiche 😉

Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Zitat:

Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren.

Das stimmt zwar oft, aber nicht immer.

Hallo kerberos

??? Wann denn nicht? ???

Gruß Howard

Zitat:

Original geschrieben von Howard Dillier



Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Das stimmt zwar oft, aber nicht immer.
Hallo kerberos

??? Wann denn nicht? ???

Gruß Howard

Wenn Du Dich z.B. auf einer Spur zum Abbiegen oder in einer Ausfahrt/Auffahrt befindest?

Fährt auf der rechten Fahrbahn ein LKW und Du beschleunigst den beim Auffahren dank genügend Leistung aus, überholst Du ihn ja nicht.

Danke kerberos

An diese Situation hatte ich jetzt ehrlich gesagt gar nicht gedacht.😎 *müdebin*

Gruß Howard

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Servus

Die Hansalinie meiden wir so gut es geht. Mehrere hundert Unfälle, mittlerweile 3 Todesopfer und die etwas ungünstige Verkehrsführung (mal Baustelle, mal wieder nicht) haben uns veranlasst, die Alternativen zu benutzen:

Auf der B75 über Buchholz und die Dörfer nach Bremen
Da wir über Hamburg wohnen, können wir die Fähre Glückstadt-Wischhafen nehmen (wenn die Wartezeit mal wieder nicht zu lange ist)
Oder die A7 bis zum Walsroder Dreieck und dann die A27 Richtung Norden.

Zugegeben: es sind alles Strecken, die mehr Zeit in Anspruch nehmen und einen Umweg bedeuten. Aber wir umgehen 70 km Baustellen und das ist es uns wert.

Bis dahin

Lars

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Nenn es wie Du willst, das Ergebnis bleibt das Gleiche 😉

Nicht wirklich, das Ergebnis wenn ein Ticket kommt ist sogar ziemlich unterschiedlich.

Missachten des Überholverbotsschildes Z. 276: 70€ und 1 Punkt plus Verwaltungsgebühren
Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung Z. 295 (nicht bei unklarer Verkehrslage/Gefährdung): 10€

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Nenn es wie Du willst, das Ergebnis bleibt das Gleiche 😉
Nicht wirklich, das Ergebnis wenn ein Ticket kommt ist sogar ziemlich unterschiedlich.

Missachten des Überholverbotsschildes Z. 276: 70€ und 1 Punkt plus Verwaltungsgebühren
Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung Z. 295 (nicht bei unklarer Verkehrslage/Gefährdung): 10€

FALSCH!!!

Wenn schon ne Meinung, dann bitte die RICHTIGE:

Sie überholten, obwohl es durch Überholverbotszeichen 276/277 verboten war = 40,- EUR + 1 Punkt + Gebühren (BKat 20)

Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/196) = 30,- EUR (BKat 155.2)

Und kerberos meint bestimmt, dass beides falsch und verboten ist!😁

Auch falsch 😁

BKatV Punkt 20: 70€ + 1 Punkt
bei unklarer Verkehrslage etc. Punkt 19 -> 150€, mit Gefährdung 250€ + 1 Monat Fahrverbot + 3 Punkte

Gruß Meik

@ Meik,

wie schon an anderer Stelle erwähnt:
Ich schreib hier die Texte aus einem Tatbestandskatalog der Polizei (Freistaat Thüringen) ab! Und dieser ist auf dem aktuellen Stand und hat nur entfernt etwas mit den Dingern aus den ihr zitiert zu tun. Im Tatbestandskatalog stehen die Dinge so wie sie dann später die Bußgeldstelle im Schreiben an den "Sünder" verwendet!

(macht sich immer gut, wenn ein Kumpel bei der Polizei seinen Katalog mal einfach so bei mir verliert😁).

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Ich schreib hier die Texte aus einem Tatbestandskatalog der Polizei (Freistaat Thüringen) ab!

Ich würde die aktuelle Version nehmen 😉

Da stehen nämlich auch 70€ drin, die aktuelle BKatV hat die gleichen Bußgeldsätze! Der Tatbestandskatalog legt KEINE Bußgeldsätze fest sondern verweist nur auf die BKatV.

Aktueller bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (auch mit 70€ für Überholverbot):
http://www.kba.de/.../bkat_owi_01092009_pdf.pdf

Gruß Meik

@ Meik,

werd mich dann doch mal bei meinem Kumpel um einen neuen TBK kümmern müssen (hab dann wohl doch ne ältere Version); wird aber auch alles teurer!😁

Zitat:

Original geschrieben von Howard Dillier


Danke kerberos

An diese Situation hatte ich jetzt ehrlich gesagt gar nicht gedacht.😎 *müdebin*

Gruß Howard

Macht doch nix, man kann ja nicht an alles denken 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



FALSCH!!!
Wenn schon ne Meinung, dann bitte die RICHTIGE:
...
Und kerberos meint bestimmt, dass beides falsch und verboten ist!😁

Die Aussage an sich ist ja nicht falsch, nur die falschen Zahlen *g* Hab mich in der Zeile verguckt. Die 30€ sind natürlich richtig fürs Überfahren der Linie.

Und was den Bußgeldkatalog angeht würde ich mich in Zukunft an die elektronische Form halten - die ist erstens aktueller und zweitens einfacher zu handhaben (Suchfunktion) 🙂

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