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Überholverbot auf der Autobahn - für ALLE!!!

Themenstarteram 4. Oktober 2009 um 11:57

Autobahn A1; Hamburg - Bremen (und umgekehrt),

mehrere Brückenbaustellen, mittendrin enge Fahrspuren und das Schild Überholverbot (Zeichen 276!!!) ohne weitere Zusatzzeichen o.ä.

Also Überholverbot für Kfz aller Art!

Dazu ein Info-Schild: "Versetzt fahren!"

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich hier absolut nicht überholen darf,

okay - aber darf ich die Fahrspur trotzdem (beliebig) wechseln?

auf 'ner mehrspurigen Straße kann ich den Sinn dieses Verbotsschilds (trotz bestehender Unfallgefahr im engen Baustellenbereich) nich so ganz nachvollziehen!

Wer weiß mehr bzw. genaueres?

Die StVO ist nich so ganz eindeutig auf diesem Gebiet!

Beste Antwort im Thema
am 4. Oktober 2009 um 12:24

Ist doch eigentlich ganz einfach :)

NICHT überholen

NICHT nebeneinander fahren

NICHT hintereinander auf einer Spur fahren, sondern versetzt (spart Platz und dient der Sicherheit)

Wer dann dennoch drängeln will, ist ein absolutes A........ und gehört nicht auf die Straße.

mfg. Matt

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Solange keine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn ist, darfst du die Spur wechseln so oft du willst.

Natürlich nur ohne jemanden zu behindern oder gefährden.

Bei einer durchgezogenen Linie darfst du von der linken auf die rechte Spur wechseln. Das wars dann auch schon.

Wenn nun der Verkehr im Baustellenbereich ins stocken kommt, können sich die Experten trefflich streiten wann man überholt und wann man vorbei fährt.;)

Was ist denn besonders in engen Baustellen die größte Gefahr? Oder anders gefragt: Wann ist die Gefahr eines Unfalls am größten? Beim gleichmäßigen hintereinander her fahren oder während eines Überholvorganges auf zwei extrem engen Fahrspuren, bei denen kaum Platz ist für unvorhergesehene Korrekturlenkungen...

Leider raffen die Wenigsten das in solchen Bereichen geforderte Prinzip nicht, so dass entweder alle rechts fahren (mit meisst zu geringem Sicherheitsabstand) oder ein paar Wenige dann auch noch genervt sind, wieso der Penner da vorn nicht rechts rüber fährt und ihn am Überholen hindert... :rolleyes:

Ohne die Situation vor Ort und die zugehöriger GB genau zu kennen, ergibt sich doch folgende Situation:

Egal, ob in einer Baustelle 60 oder 80 angezeigt sind, diese V werden gefahren, bzw. häufig überschritten.

Die Überschreitung von z. B. 80 auf 90 bringt wohl nicht einen erheblichen Mehrdurchsatz, im Gegenteil, ein häufiger Spurwechsel in der Baustelle bremst den Verkehr auf mindestens nichts Schnelleres ein als die vorgegebene V, so meine Erfahrung.

Versetztes Fahren würde für den Spurwechsels eines Einspurenden bedeuten, dass sich die V auf der entsprechend Seite verringern wird, wird also von Hause aus sehr sinnlos.

Der gleichmäßig und versetzt dahingleitende Verkehr wird aufgrund fehlender Nervositäten (V.-Änderungen) den höchsten Durchsatz erzielen.

Damit wird die Unfallgefahr minimiert. Auch interessant für die Menschen, die in der Baustelle arbeiten, um die geht's mindestens auch.

am 4. Oktober 2009 um 12:24

Ist doch eigentlich ganz einfach :)

NICHT überholen

NICHT nebeneinander fahren

NICHT hintereinander auf einer Spur fahren, sondern versetzt (spart Platz und dient der Sicherheit)

Wer dann dennoch drängeln will, ist ein absolutes A........ und gehört nicht auf die Straße.

mfg. Matt

Zitat:

Original geschrieben von Gelbe Caravelle

Autobahn A1; Hamburg - Bremen (und umgekehrt),

mehrere Brückenbaustellen, mittendrin enge Fahrspuren und das Schild Überholverbot (Zeichen 276!!!) ohne weitere Zusatzzeichen o.ä.

Also Überholverbot für Kfz aller Art!

Dazu ein Info-Schild: "Versetzt fahren!"

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich hier absolut nicht überholen darf,

okay - aber darf ich die Fahrspur trotzdem (beliebig) wechseln?

auf 'ner mehrspurigen Straße kann ich den Sinn dieses Verbotsschilds (trotz bestehender Unfallgefahr im engen Baustellenbereich) nich so ganz nachvollziehen!

Wer weiß mehr bzw. genaueres?

Die StVO ist nich so ganz eindeutig auf diesem Gebiet!

Was ist an einem Überholverbotsschild nicht eindeutig ?

Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Bei einer durchgezogenen Linie darfst du von der linken auf die rechte Spur wechseln. Das wars dann auch schon.

Darfst du das wirklich bei zwei Fahrstreifen in einer Richtung, welche durch eine durchgezogene Linie getrennt ist ?

Dies gilt nur beim Überholen wenn ein Fahrstreifen vorhanden ist, und die durchgezogene Linie während des Überholen beginnt, dann darf ich diese überfahren, da ich sonst auf der Gegenfahrbahn bleiben müsste, andere Ausnahmen sind mir nicht bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Wenn nun der Verkehr im Baustellenbereich ins stocken kommt, können sich die Experten trefflich streiten wann man überholt und wann man vorbei fährt.

Vorbeifahren kann man nur an Hindernissen oder an NICHT verkehrsbedingt haltenen Fahrzeugen, alles andere ist überholen.

Wobei bei einem Stau auf einer AB bestimmt niemand einen dran bekommt wenn trotz Überholverbot Fahrzeuge passiert werden...

...aber genau genommen ist es überholen.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Bei einer durchgezogenen Linie darfst du von der linken auf die rechte Spur wechseln. Das wars dann auch schon.

Seit wann denn das? Durchgezogene Linien dürfen nie überfahren werden. Ausnahme sind die durchgezogenen Linien, die nebenan auch noch eine gestrichelte Linie haben, dann darf man aber nur von der Seite rüberfahren, auf der die gestrichelte ist.

Gruß Tecci

Ich habe in der Fahrschule gelernt ( OK schon 24 Jahre her) nach Rechts darf man immer.

am 4. Oktober 2009 um 13:28

Also mein Führerschein ist schon Asbach - aber DURCHZOGENE Linien durften noch nie überfahren werden - Kostet in Bayern 20,-€ !!! 

am 4. Oktober 2009 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von Fordscene-bb

Also mein Führerschein ist schon Asbach - aber DURCHZOGENE Linien durften noch nie überfahren werden - Kostet in Bayern 20,-€ !!! 

So kenne ich das auch.

Kommt auf die durchgezogene Lienie an.

Fahrbahnbegrenzungen dürfen überfahren werden und Fahrstreifenbegrenzungen nicht.

Zitat:

 

Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren.

Das stimmt zwar oft, aber nicht immer.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Dies gilt nur beim Überholen wenn ein Fahrstreifen vorhanden ist, und die durchgezogene Linie während des Überholen beginnt, dann darf ich diese überfahren, da ich sonst auf der Gegenfahrbahn bleiben müsste, andere Ausnahmen sind mir nicht bekannt.

Natürlich fährst du dann wieder rechts rüber, bleibt dir ja nichts anderes übrig. Was falsch gemacht hast du dann trotzdem. Die meist mit den durchgezogenen Linien einhergehenden Überholverbotsschilder stehen sinnigerweise auch VOR der durchgezogenen Linie - und der Überholvorgang muss bis zum Schild abgeschlossen sein.

Gleiches gilt auch bei den Überholverboten, die nur in einer Richtung gelten und durch zwei unterschiedliche, parallel verlaufende Linien angezeigt werden.

Befindet man sich auf der Seite mit der unterbrochenen Linie, darf man die Fahrspur zum Überholen wechseln, der Gegenverkehr, der die durchgezogene Linie auf seiner Seite hat, darf das natürlich nicht.

Desweiteren darf der Überholende natürlich die durchgezogene Linie dann wieder überfahren, um auf 'seine' eigentliche Fahrspur zu gelangen. Wie sollte das sonst funktionieren?

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Gleiches gilt auch bei den Überholverboten, die nur in einer Richtung gelten und durch zwei unterschiedliche, parallel verlaufende Linien angezeigt werden.

Hier handelt es sich aber ohne zusätzliche Überholverbotsschilder nicht um ein Überhol- sondern um ein ÜberFAHRverbot. Das macht bei einem Verstoß schon einen deutlichen Unterschied.

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