Überholen/Vorbeifahren innerhalb geschlossener Ortschaften an einer Kreuzung.

Hallo Miteinander,

auf dem Bild sieht man eine Kreuzung, die beiden gegenüberliegenden Seiten haben Grün, das Rote Auto will nach links abbiegen und ordnet sich so weit wie möglich links und mittig ein, gegenüberliegend kommt ein Violettes Auto das gerade aus will, das Rote Auto muss also warten, darf jetzt das blaue Auto rechts vorbei? Es wird ja quasi in einem Fahrstreifen Rechts überholt bzw. vorbeigefahren. Manche fahren rechts vorbei andere warten bis das Auto vor ihnen abgebogen hat und fahren dann weiter, führt dann öfter mal zu wilden gestikulieren. Ich hatte da vor kurzen eine Diskussion gehabt ob das erlaubt ist oder nicht, ich bin der Meinung, das es nicht erlaubt ist, da es ja nur ein Fahrstreifen in eine Richtung ist und nicht zwei.

Kreuzung
Beste Antwort im Thema

Schau einfach mal weiter oben nach, da steht die Antwort. Das, was du da täglich beobachtest, ist erlaubt. Verrückt, oder? Weiteres verkneife ich mir auch.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 6. Dezember 2018 um 20:28:27 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. Dezember 2018 um 20:23:20 Uhr:


"Überholen", gleich ob links oder rechts, auf dem selben oder einem anderen Fahrstreifen kann man wohl nur Fahrzeuge in Bewegung (§5 StVO). "Vorbeifahren" kann man wohl nur an stehenden Fahrzeugen, Fahrbahnverengungen oder Hindernissen (§6 StVO). Auch hier gib es für den berüchtigten "gesunden Menschenverstand" keinen Unterschied. Hauptsache vorbei. 😉

Grüße vom Ostelch

@Ostelch ,

was sollen jetzt eigentlich diese unterschwelligen Provokationen?

Wovon sprichst du? Ich meine damit die hier im V+S-Forum nicht selten anzutreffende Einstellung, es gäbe so etwas wie eine Privat-StVO und die offizielle sei nur eine grobe Orientierungshilfe. Dann wird gern der "gesunde Menschenverstand" bemüht, um zu erklären, dass man eigentlich alles richtig macht, nur der Gesetzgeber mangels "gesundem Menschenverstand" anderer Meinung ist.

Grüße vom Ostelch

...

Dann ist doch endlich alles klar. Es liegt alles an dem doofen Gesetzgeber ;-)
Vermutlich kennen die Schreiberlinge selbst oft die Unterschiede nicht, sofern es die denn gibt, und haben nicht von jedem Paragraphen den genauen Wortlaut im Kopf, um diesen in einem anderen Paragraphen wieder genauso aufgreifen zu können.

Ich kann den Streit um die Benennung dieses Vorgangs als Überholen sogar nachvollziehen. Begrifflich passt das nicht wirklich.

Ändert aber nichts an der Formulierung in § 5 (7) StVO:

Zitat:

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. [...]

Das relevante Wort ist markiert.

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. Dezember 2018 um 21:42:38 Uhr:


Ich kann den Streit um die Benennung dieses Vorgangs als Überholen sogar nachvollziehen. Begrifflich passt das nicht wirklich.

Gewisse juristische Begriffe sind einfach Definitionssache. Vorbeigefahren wird an Fahrzeugen des ruhenden Verkehrs, also an haltenden und parkenden Fahrzeugen. Verkehrsbedingtes Stehenbleiben nennt die StVO "warten" und wartende Fahrzeuge werden überholt. Wartende Fahrzeuge zählen auch noch zum fließenden Verkehr, obwohl sie vorübergehend stillstehen. Sprachlich, technisch und physikalisch fährt man dann zwar an einem solchen wartenden Linksabbieger vorbei, verkehrsrechtlich ist es aber kein Vorbeifahren im Sinne des § 6 StVO.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. Dezember 2018 um 21:42:38 Uhr:


Ich kann den Streit um die Benennung dieses Vorgangs als Überholen sogar nachvollziehen. Begrifflich passt das nicht wirklich.

Ändert aber nichts an der Formulierung in § 5 (7) StVO:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. Dezember 2018 um 21:42:38 Uhr:



Zitat:

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. [...]


Das relevante Wort ist markiert.

Ja, da muss wohl mal ein grundlegendes Werk geschrieben werden, um diese Begriffe bis ins Kleinste Detail zu sezieren. Wahrscheinlich brauchen wir auch noch die eine oder andere ergänzende Vorschrift in der StVO. 😉

Der in §5 (7) StVO genannte Linksabbieger muss ja nicht bereits stehen. Er muss nur seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet haben. Wenn er also blinkend und langsam fahrend links an der Mittellinie langschrammt bis er abbiegt, darf man ihn rechts überholen. Was sich sogar nach dem gesundenMenschenverstand empfiehlt. Links machen das in solchen Fällen nur die Lenkradakrobaten in russischen Chrash-Videos. Hält der Linksabbieger, dann ist das wol schon ein Vorbeifahren im Sinne von §6 StVO, wobei dort nur das links Vorbeifahren geregelt ist.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. Dezember 2018 um 21:54:24 Uhr:


Hält der Linksabbieger, dann ist das wol schon ein Vorbeifahren im Sinne von §6 StVO ...

Nein, es ist auch dann ein Überholen. Es ist aber eben ein erlaubtes Rechtsüberholen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. Dezember 2018 um 21:54:24 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. Dezember 2018 um 21:42:38 Uhr:


Ich kann den Streit um die Benennung dieses Vorgangs als Überholen sogar nachvollziehen. Begrifflich passt das nicht wirklich.

Ändert aber nichts an der Formulierung in § 5 (7) StVO:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. Dezember 2018 um 21:54:24 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. Dezember 2018 um 21:42:38 Uhr:



Das relevante Wort ist markiert.

Ja, da muss wohl mal ein grundlegendes Werk geschrieben werden, um diese Begriffe bis ins Kleinste Detail zu sezieren. Wahrscheinlich brauchen wir auch noch die eine oder andere ergänzende Vorschrift in der StVO. 😉

Der in §5 (7) StVO genannte Linksabbieger muss ja nicht bereits stehen. Er muss nur seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet haben. Wenn er also blinkend und langsam fahrend links an der Mittellinie langschrammt bis er abbiegt, darf man ihn rechts überholen. Was sich sogar nach dem gesundenMenschenverstand empfiehlt. Links machen das in solchen Fällen nur die Lenkradakrobaten in russischen Chrash-Videos. Hält der Linksabbieger, dann ist das wol schon ein Vorbeifahren im Sinne von §6 StVO, wobei dort nur das links Vorbeifahren geregelt ist.

Grüße vom Ostelch

...

Da war einfach jemand zu blöde, um es in den Paragraphen korrekt zu benennen. Nur weil es in der StVO steht, heißt es ja nicht, dass die verwendeten Begriffe korrekt angewandt wurden.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. Dezember 2018 um 22:06:10 Uhr:


Da war einfach jemand zu blöde, um es in den Paragraphen korrekt zu benennen. Nur weil es in der StVO steht, heißt es ja nicht, dass die verwendeten Begriffe korrekt angewandt wurden.

@Schubbie ,

du wirst mir mit deinen Aussagen immer sympatischer. Daher einen dicken Daumen von mir !

LG MIFIA4

Völlig falsch ist übrigens auch die erwähnte Annahme, dass ein Überholen einen Spurwechsel voraussetzt und es anderenfalls ein Vorbeifahren sei.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. Dezember 2018 um 22:06:10 Uhr:


Da war einfach jemand zu blöde, um es in den Paragraphen korrekt zu benennen. Nur weil es in der StVO steht, heißt es ja nicht, dass die verwendeten Begriffe korrekt angewandt wurden.

Lieber Schubbie, ich habe eben versucht, die Logik der StVO zu erläutern. Man überholt fahrende Fahrzeuge, an stehenden fährt man vorbei. Das passt schon. Es ist eine wichtige Aufgabe beim Schreiben von Vorschriften, bestimmte Begriffe möglichst einheitlich zu verwenden. Zumindest innerhalb einer Vorschrift ist das auch so. Es soll vorkommen, dass man etwas für blöd hält, nur weil man selber es nicht verstanden hat.

Grüße vom Ostelch

Wir sind aneinander vorbeiüberholt. Ich verlasse mich dort lieber auf die Definition des Dudens. Jeder weiß was gemeint ist, daher finde ich die Diskussion eh unsinnig. Trotzdem haben die die Paragraphen verfassen mit ihren Formulierungen nicht grundsätzlich Recht. Würden die es eindeutig formuliert bekommen, dann gäbe es nicht so viele Diskussionen, wie man den Paragraphen nun auszulegen hat.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. Dezember 2018 um 22:12:00 Uhr:



Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. Dezember 2018 um 22:06:10 Uhr:


Da war einfach jemand zu blöde, um es in den Paragraphen korrekt zu benennen. Nur weil es in der StVO steht, heißt es ja nicht, dass die verwendeten Begriffe korrekt angewandt wurden.

Lieber Schubbie, ich habe eben versucht, die Logik der StVO zu erläutern. Man überholt fahrende Fahrzeuge, an stehenden fährt man vorbei. Das passt schon. Es ist eine wichtige Aufgabe beim Schreiben von Vorschriften, bestimmte Begriffe möglichst einheitlich zu verwenden. Zumindest innerhalb einer Vorschrift ist das auch so. Es soll vorkommen, dass man etwas für blöd hält, nur weil man selber es nicht verstanden hat.

Grüße vom Ostelch

Nur in dem (deutsche Sprache schwere Sprache) kann es sein daß ein Wort mehrere Bedeutungen hat. Aber für einen Begriff auch mehrere Bedeutungen.

Ich schreibe jetzt einmal etwas aus dem Badischen (Kurpfalz). So wie man es hören würde:

1. hemmer Hemmer

2. hemmer Hämmer

Ich bitte die Badener (Kurpfälzer sich zurückzuhalten)

So wer weiß es ?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. Dezember 2018 um 22:18:13 Uhr:


Wir sind aneinander vorbeiüberholt. Ich verlasse mich dort lieber auf die Definition des Dudens. Jeder weiß was gemeint ist, daher finde ich die Diskussion eh unsinnig. Trotzdem haben die die Paragraphen verfassen mit ihren Formulierungen nicht grundsätzlich Recht. Würden die es eindeutig formuliert bekommen, dann gäbe es nicht so viele Diskussionen, wie man den Paragraphen nun auszulegen hat.

Weder hilft hier der Duden, noch geht es ums Recht haben. Das Gesetz hat immer recht. Es ist das Recht. Man muss einfach definieren, was mit einem Begriff in einer Vorschrift gemeint ist. Das macht der Gesetzgeber und danach hat man sich zu richten, wenn man die Vorschrift verstehen will. Anders geht es nicht. Solche Diskussionen enstehen auch deshalb, weil jemand meint, den Begriff nach seinem Empfinden (und sei es mit Hilfe des Dudens) zu verstehen. Wenn wirklich jeder wüsste, was gemeint ist, wäre hier schon lange Sendepause. Mit dem Lesen von Gesetzen ist es wie im Straßenverkehr. Man muss sich an gewisse Regeln halten, dann geht es schon mit dem Verstehen.

Grüße vom Ostelch

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