Überholen/Vorbeifahren innerhalb geschlossener Ortschaften an einer Kreuzung.
Hallo Miteinander,
auf dem Bild sieht man eine Kreuzung, die beiden gegenüberliegenden Seiten haben Grün, das Rote Auto will nach links abbiegen und ordnet sich so weit wie möglich links und mittig ein, gegenüberliegend kommt ein Violettes Auto das gerade aus will, das Rote Auto muss also warten, darf jetzt das blaue Auto rechts vorbei? Es wird ja quasi in einem Fahrstreifen Rechts überholt bzw. vorbeigefahren. Manche fahren rechts vorbei andere warten bis das Auto vor ihnen abgebogen hat und fahren dann weiter, führt dann öfter mal zu wilden gestikulieren. Ich hatte da vor kurzen eine Diskussion gehabt ob das erlaubt ist oder nicht, ich bin der Meinung, das es nicht erlaubt ist, da es ja nur ein Fahrstreifen in eine Richtung ist und nicht zwei.
Beste Antwort im Thema
Schau einfach mal weiter oben nach, da steht die Antwort. Das, was du da täglich beobachtest, ist erlaubt. Verrückt, oder? Weiteres verkneife ich mir auch.
Grüße vom Ostelch
116 Antworten
Bitte was? Seit wann benutzt man beim Angeln einen Fahrtrichtungsanzeiger?
Puh, gut daß ich kein Angler bin.
Köder hätte ich gewusst, aber Blinker?
Wieder was gelernt.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 5. Dezember 2018 um 15:55:29 Uhr:
Ja klar... hehe.
Was gibts schöneres als sich an Begrifflichkeiten hochzuziehen, obwohl jeder weiss was gemeint ist. 🙂
(Muss es eigentlich nicht auch "Fahrtrichtungsanzeiger " heißen , anstelle des schnöden "Blinkers"😉
Der Begriff kommt noch aus der Zeit, wo die " Fahrtrichtungsanzeiger " nicht geblinkt sondern gewinkt haben.
Siehe hier:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Winker
Gruß MIFIA4
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 05. Dez. 2018 um 15:42:26 Uhr:
PS: 56 Antworten; aber nicht eine Reaktion vom TE bisher, ob ihm geholfen wurde. Schade!
Aber er hat ja seine Wette verloren! Nun ist er wohl sauer auf die MT User. ??
Er konnte die Antworten noch nicht lesen und steht noch hinter einem Linksabbieger.
Ein Blinker zeigt doch auch die Fahrtrichtung an, ist also auch ein Fahrtrichtungsanzeiger. Eine Lichtzeichenanlage kann aber wohl vieles sein ;-)
Ähnliche Themen
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 5. Dezember 2018 um 16:47:04 Uhr:
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 5. Dezember 2018 um 15:55:29 Uhr:
Ja klar... hehe.
Was gibts schöneres als sich an Begrifflichkeiten hochzuziehen, obwohl jeder weiss was gemeint ist. 🙂
(Muss es eigentlich nicht auch "Fahrtrichtungsanzeiger " heißen , anstelle des schnöden "Blinkers"😉Der Begriff kommt noch aus der Zeit, wo die " Fahrtrichtungsanzeiger " nicht geblinkt sondern gewinkt haben.
Siehe hier:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Winker
Gruß MIFIA4
Der Begriff Fahrtrichtungsanzeiger ist ein typischer Juristenbegriff. Er passt als neutraler Oberbegriff auf viele Arten von Anzeigern. Auch auf die jetzt in Mode gekommenden dynamischen "Wischer". Da blinkt ja auch nichts mehr.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 5. Dezember 2018 um 16:40:59 Uhr:
Puh, gut daß ich kein Angler bin.
Köder hätte ich gewusst, aber Blinker?
Wieder was gelernt.
Noch froher kannst du sein, dass du bei diesem Wissensstand kein Fisch bist. 😁
Grüße vom Ostelch
Wer links abbiegt und sich einordnet kann rechts überholt werden wenn die Straße breit genug ist, und der seitliche Sicherheitsabstand zum Überholten eingehalten werden kann. Thema erledigt.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 6. Dezember 2018 um 17:01:00 Uhr:
Thema erledigt.
Dafür, dass du der Themenstarter bist, ging das aber recht schnell. Immerhin warst du beim Erstellen des Themas noch der Meinung, dass es verboten sei. War das also der Grund für das Gestikulieren der anderen? Du bist einfach nicht rechts vorbei, obwohl genügend Platz war?
Zitat:
@Florian333 schrieb am 6. Dezember 2018 um 17:16:40 Uhr:
Zitat:
@Tarnik schrieb am 6. Dezember 2018 um 17:01:00 Uhr:
Thema erledigt.Dafür, dass du der Themenstarter bist, ging das aber recht schnell. Immerhin warst du beim Erstellen des Themas noch der Meinung, dass es verboten sei. War das also der Grund für das Gestikulieren der anderen? Du bist einfach nicht rechts vorbei, obwohl genügend Platz war?
Ist auch verboten wenn die Straße nicht breit genug ist, denn übern Bürgersteig oder Fahrradweg mit durchgezogener Linie fahren ist nicht erlaubt. Gestikulieren tun die Leute die meinen "Fahr vorbei" mit den Leuten die meinen "Da ist doch nicht genug Platz". Die Diskussion hatte ich in meiner Eigenschaft als Beifahrer. Gesehen habe ich es des öfteren als ich da zu Fuß unterwegs war.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 6. Dezember 2018 um 17:31:42 Uhr:
. Gestikulieren tun die Leute die meinen "Fahr vorbei"
Wie wir nun alle wissen, ist es ja kein Vorbeifahren, sondern überholen.
Was in meinen Augen aber totaler Nonsens ist, weil ich ja tatsächlich an dem stehenden Fahrzeug vorbeifahre.
Da kann man nur noch den Kopf schütteln.
Ich bleibe dabei:
Im Straßenverkehr findet ein Überholvorgang statt, wenn zwei Fahrzeuge auf derselben Fahrbahn mit unterschiedlicher Geschwindigkeit in dieselbe Richtung fahren und sich das schnellere Fahrzeug an dem langsameren Fahrzeug vorbeibewegt. Es ist dabei gleichgültig, ob sich die beiden Fahrzeuge auf demselben Fahrstreifen befinden oder nicht. Ebenso spielt die Absicht keine Rolle (Überholen durch das Langsamer-Werden des vorderen Fahrzeugs).
Im Gegensatz dazu bezeichnet Vorbeifahren das Passieren eines (nicht verkehrsbedingt) haltenden bzw. parkenden Fahrzeugs.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberholvorgang
Oder dies hier:
Überholen (§ 5 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung im fließenden Verkehr. Überholen ist ein tatsächlicher Vorgang auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung, gleichgültig ob es rechts oder links geschieht.
Vorbeifahren (§ 6 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung bedingt durch ein stehendes Hindernis, z.B. ein parkendes Kraftfahrzeug.
Für meinen Teil ist Vorbeifahren wenn man dazu nicht seine Spur wechseln muss. Muss ich meine Spur verlassen, da ich mich in der selben Spur des zu Überholenden befinde, und schere danach wieder in die Spur ein, so habe ich überholt. Mein persönliches Empfinden ohne Nachweise.
Leute, fängt jetzt wieder die absolute Haarspalterei an. (Ein Kollege von mir sagte immer, "wenn jemand Recht hat dann soll er Recht bekommen. Und wenn es mit einem recht großen Prügel ist" Und der hatte da absolut Recht. Fakt ist, ich darf Rechts überholen. Und für mich bedeutet das, wenn Platz ist fahre ich einfach rechts an dem Hindernis vorbei. Übrigens, ich habe heute einen Baum links überholt. Durfte ich das oder hätte ich warten müssen bis er nach rechts abbiegt. Oh man.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 6. Dezember 2018 um 20:07:26 Uhr:
Für meinen Teil ist Vorbeifahren wenn man dazu nicht seine Spur wechseln muss. Muss ich meine Spur verlassen, da ich mich in der selben Spur des zu Überholenden befinde, und schere danach wieder in die Spur ein, so habe ich überholt. Mein persönliches Empfinden ohne Nachweise.
"Überholen", gleich ob links oder rechts, auf dem selben oder einem anderen Fahrstreifen kann man wohl nur Fahrzeuge in Bewegung (§5 StVO). "Vorbeifahren" kann man wohl nur an stehenden Fahrzeugen, Fahrbahnverengungen oder Hindernissen (§6 StVO). Auch hier gib es für den berüchtigten "gesunden Menschenverstand" keinen Unterschied. Hauptsache vorbei. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 6. Dezember 2018 um 20:23:20 Uhr:
Zitat:
@Schubbie schrieb am 6. Dezember 2018 um 20:07:26 Uhr:
Für meinen Teil ist Vorbeifahren wenn man dazu nicht seine Spur wechseln muss. Muss ich meine Spur verlassen, da ich mich in der selben Spur des zu Überholenden befinde, und schere danach wieder in die Spur ein, so habe ich überholt. Mein persönliches Empfinden ohne Nachweise."Überholen", gleich ob links oder rechts, auf dem selben oder einem anderen Fahrstreifen kann man wohl nur Fahrzeuge in Bewegung (§5 StVO). "Vorbeifahren" kann man wohl nur an stehenden Fahrzeugen, Fahrbahnverengungen oder Hindernissen (§6 StVO). Auch hier gib es für den berüchtigten "gesunden Menschenverstand" keinen Unterschied. Hauptsache vorbei. 😉
Grüße vom Ostelch
@Ostelch ,
was sollen jetzt eigentlich diese unterschwelligen Provokationen?