Überholen/Vorbeifahren innerhalb geschlossener Ortschaften an einer Kreuzung.

Hallo Miteinander,

auf dem Bild sieht man eine Kreuzung, die beiden gegenüberliegenden Seiten haben Grün, das Rote Auto will nach links abbiegen und ordnet sich so weit wie möglich links und mittig ein, gegenüberliegend kommt ein Violettes Auto das gerade aus will, das Rote Auto muss also warten, darf jetzt das blaue Auto rechts vorbei? Es wird ja quasi in einem Fahrstreifen Rechts überholt bzw. vorbeigefahren. Manche fahren rechts vorbei andere warten bis das Auto vor ihnen abgebogen hat und fahren dann weiter, führt dann öfter mal zu wilden gestikulieren. Ich hatte da vor kurzen eine Diskussion gehabt ob das erlaubt ist oder nicht, ich bin der Meinung, das es nicht erlaubt ist, da es ja nur ein Fahrstreifen in eine Richtung ist und nicht zwei.

Kreuzung
Beste Antwort im Thema

Schau einfach mal weiter oben nach, da steht die Antwort. Das, was du da täglich beobachtest, ist erlaubt. Verrückt, oder? Weiteres verkneife ich mir auch.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Dezember 2018 um 10:23:51 Uhr:


Mal was zum Lachen in Verbindung mit § 5 Abs. 7 StVO: Dort heißt es ja, "wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen."

Aus der entsprechenden Begründung ist dann zu entnehmen, dass eine Voraussetzung also die gegenwärtige Anzeige der beabsichtigten Fahrtrichtungsänderung ist. Das Rechtsüberholen ist also auch dann verboten, wenn der Eingeordnete das Blinken zwischenzeitlich eingestellt hat (und wohl auch dann, wenn er sich ohne Blinken einordnet).

Angesichts der vielen Blinkmuffel sicherlich interessant zu wissen.

Ja, wie soll ich sonst hinreichend sicher sein, wann jemand abbiegen will? Wer blinkt, will (wohl) abbiegen, wer nicht, will geradeaus fahren. So einfach war es mal in der guten alten Zeit. Dass das Blinken von irgendeiner geheimen Organisation inzwischen mit dem Tode bestraft wird und es deshalb von immer mehr Autofahrern tuinlichst vermieden wird, ist beim Gesetzgeber eben noch nicht angekommen. Vielleicht verstößt die Pflicht, zu blinken ja auch gegen die DSGVO, denn es geht schließlich niemanden etwas an, wo ich hin will. 😉

Streng genommen darf ich auch innerorts nicht rechts an einem (warum auch immer) langsam fahrenden Fahrzeug vorbeifahren, das nicht blinkt und soweit erkennbar abbiegen will, wenn es in diese Richtung nur einen (wenn auch sehr breiten) Fahrstreifen gibt. Nur wenn es mehrere markierte Fahrstreifen in eine Richtung gibt, darf inneorts rechts schneller als links gefahren werden.

Das löst der "gesunde Menschenverstand" sicher anders, aber der macht ohenhin was er will.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Schubbie schrieb am 5. Dezember 2018 um 00:36:23 Uhr:



Zum Thema: Der Rote muss bei Gegenverkehr geradeaus fahren, um den Verkehr hinter sich nicht zu blockieren und um nicht mehr auf der Kreuzung zu stehen, wenn die Lichtzeichenanlage für seine Fahrspur auf Rot gesprungen ist und er somit ein Hindernis für den kreuzenden Verkehr darstellt. Er muss dann halt irgendwo wenden oder sich eine andere Strecke suchen. Ist doch logisch...

Ironie bitte entsprechend kennzeichnen................

Zitat:

@Florian333 schrieb am 4. Dezember 2018 um 21:43:23 Uhr:



Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 4. Dezember 2018 um 21:39:25 Uhr:


Kann man denn überhaut ein stehendes Objekt überholen?

Wartende, also verkehrsbedingt haltende, Fahrzeuge werden überholt. Es wird an ihnen nicht vorbei gefahren.

Umgekehrt! An haltenden Fahrzeugen fähr man vorbei....

Typischer Lagebernd-Unsinn. Es gibt jetzt genau zwei Möglichkeiten:

a) Du meinst mit "halten" das Halten im Sinne des § 12 StVO, also eine gewollte Fahrtunterbrechung. Dann ist es zwar ein Vorbeifahren, aber ich hatte ja nichts anderes behauptet, sodass dein "umgekehrt" keinen Sinn ergibt.

b) Du meinst mit "halten" das verkehrsbedingte Stehenbleiben, das die StVO "warten" nennt. Dann ist deine Aussage inhaltlich falsch.

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Wow, schon die vierte Seite für ein ,,Problem, welches gar keines ist.
Ist natürlich vorbeifahren, sofern der PKW dazu nicht auf den Fussweg muss.

Wir bekommen auch noch Seite 5 voll, wenn weiterhin falsche Aussagen korrigiert werden müssen, wie beispielsweise:

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 5. Dezember 2018 um 12:14:55 Uhr:


Ist natürlich vorbeifahren, sofern der PKW dazu nicht auf den Fussweg muss.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 5. Dezember 2018 um 12:06:28 Uhr:


Typischer Lagebernd-Unsinn. Es gibt jetzt genau zwei Möglichkeiten:

a) Du meinst mit "halten" das Halten im Sinne des § 12 StVO, also eine gewollte Fahrtunterbrechung. Dann ist es zwar ein Vorbeifahren, aber ich hatte ja nichts anderes behauptet, sodass dein "umgekehrt" keinen Sinn ergibt.

b) Du meinst mit "halten" das verkehrsbedingte Stehenbleiben, das die StVO "warten" nennt. Dann ist deine Aussage inhaltlich falsch.

Du kannst doch klar und deutlich sehen, worauf ich geantwortet habe.
Welchen Senf musst du denn noch dazu geben?

Wenn du dir die Mühe gemacht hättest, wenigstens bisschen querzulesen, wüsstest du, dass es sich bei der beschriebenen Situation nicht um Vorbeifahren handelt.

Ich sage jetzt nicht, warum. Lies selbst nach.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 5. Dezember 2018 um 12:55:39 Uhr:


, dass es sich bei der beschriebenen Situation nicht um Vorbeifahren handelt.

Sondern überholen oder wie ? Überholen wäre rechts aber verboten. Woraus wiederum folgen würde, dass der Wagen hinter dem Links-Abbieger warten müsste, bis der abgebogen ist.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 5. Dezember 2018 um 14:11:12 Uhr:


Überholen wäre rechts aber verboten.

Nein, wie zuvor schon mehrfach unter Verweis auf die StVO erklärt wurde.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Überholvorgang

Wobei hier noch ein Auszug aus dem Wörterbuch:

vor·bei·fah·ren
/vorbei?fahren/
starkes Verb
1.
sich fahrend (an jemandem, etwas) vorbei-, fortbewegen
"der Bus ist [an der Haltestelle] vorbeigefahren (hat nicht gehalten)"
2.
UMGANGSSPRACHLICH
für einen kurzen Aufenthalt (zu jemandem, an einen bestimmten Ort) fahren
"wir müssen noch bei der Apotheke vorbeifahren"

Und so steht es auch im Duden.

Zurück zur Eingangsfrage. Ja es ist erlaubt wenn der Platz reicht, und ich niemanden gefährde oder behindere.

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 5. Dezember 2018 um 14:37:54 Uhr:


https://de.m.wikipedia.org/wiki/Überholvorgang

Ich habe mal aus deinem Link den passenden Absatz herausgesucht, um weiteren Spekulationen entgegen zu wirken.😉

Zitat:

Linksabbieger, die sich zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben, müssen rechts überholt werden

Wahnsinn! Und ich hab mich noch gefreut daß ich der schnellste war bei diesem Fred, mein Beitrag richtig sei und keine weiteren Antworten mehr nötig werden...
So kann man sich täuschen 🙂
PS: 56 Antworten; aber nicht eine Reaktion vom TE bisher, ob ihm geholfen wurde. Schade!
Aber er hat ja seine Wette verloren! Nun ist er wohl sauer auf die MT User. 🙁

Korrekt, dein erster Satz war schon die richtige Antwort. Jetzt wird halt seitenlang über deinen zweiten Satz diskutiert. Du allein trägst die Verantwortung dafür!😉

Ja klar... hehe.
Was gibts schöneres als sich an Begrifflichkeiten hochzuziehen, obwohl jeder weiss was gemeint ist. 🙂
(Muss es eigentlich nicht auch "Fahrtrichtungsanzeiger " heißen , anstelle des schnöden "Blinkers"😉

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