Überholen/Vorbeifahren innerhalb geschlossener Ortschaften an einer Kreuzung.

Hallo Miteinander,

auf dem Bild sieht man eine Kreuzung, die beiden gegenüberliegenden Seiten haben Grün, das Rote Auto will nach links abbiegen und ordnet sich so weit wie möglich links und mittig ein, gegenüberliegend kommt ein Violettes Auto das gerade aus will, das Rote Auto muss also warten, darf jetzt das blaue Auto rechts vorbei? Es wird ja quasi in einem Fahrstreifen Rechts überholt bzw. vorbeigefahren. Manche fahren rechts vorbei andere warten bis das Auto vor ihnen abgebogen hat und fahren dann weiter, führt dann öfter mal zu wilden gestikulieren. Ich hatte da vor kurzen eine Diskussion gehabt ob das erlaubt ist oder nicht, ich bin der Meinung, das es nicht erlaubt ist, da es ja nur ein Fahrstreifen in eine Richtung ist und nicht zwei.

Kreuzung
Beste Antwort im Thema

Schau einfach mal weiter oben nach, da steht die Antwort. Das, was du da täglich beobachtest, ist erlaubt. Verrückt, oder? Weiteres verkneife ich mir auch.

Grüße vom Ostelch

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Kein Problem Florian, ich habe Kopmpasse (Kompanten sagt man ja nicht mehr) für beide Erdhälften 😉

Zitat:

@manvo schrieb am 4. Dezember 2018 um 23:00:58 Uhr:


Pfadfinder würden sagen: der Rote kommt von 9 Uhr und will nach 12 Uhr😉

Drei Stunden für diesen Abbiegevorgang? Da ist es ja kein Wunder, dass die Geradeausfahrer ungeduldig werden.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 4. Dezember 2018 um 23:01:50 Uhr:


Kein Problem Florian, ich habe Kopmpasse (Kompanten sagt man ja nicht mehr) für beide Erdhälften

Heißt das jetzt wirklich "Kopmpasse"?

Zitat:

@Florian333 schrieb am 4. Dezember 2018 um 23:03:44 Uhr:



Zitat:

@manvo schrieb am 4. Dezember 2018 um 23:00:58 Uhr:


Pfadfinder würden sagen: der Rote kommt von 9 Uhr und will nach 12 Uhr😉

Drei Stunden für diesen Abbiegevorgang? Da ist es ja kein Wunder, dass die Geradeausfahrer ungeduldig werden.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 4. Dezember 2018 um 23:03:44 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 4. Dezember 2018 um 23:01:50 Uhr:


Kein Problem Florian, ich habe Kopmpasse (Kompanten sagt man ja nicht mehr) für beide Erdhälften

Heißt das jetzt wirklich "Kopmpasse"?

Jup....

https://wortwuchs.net/schreibweise/kompanten-kompasse/

Was hat Jupp damit zu tun? Ich meinte aber auch nicht Kompasse, sondern Kopmpasse.

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Hallo,

der Linksabbieger muss sich möglichst weit links einordnen. Der Grund dafür ist ja gerade, dass der nachfolgende Verkehr rechts vorbeifahren kann.

Grüße,

diezge

Erwischt...

Trotz des Tippfehlers vermag ich es, diese Instrumente zu abzulesen 😉

"Auch gibt es Ungeduldige, die einen Linksabbieger über einen Gehweg oder einen Radweg rechts überholen, was natürlich nicht erlaubt ist."

Kann man so generell nicht sagen. Fußgänger bzw. Radfahrer dürfen durchaus auf dem Geh- bzw. Radweg einen Linksabbieger überholen.

Fußgänger können verkehrsrechtlich nie überholen. Und Radfahrer, die auf einem Radweg fahren, überholen definitionsgemäß auch nicht Fahrzeuge auf der Fahrbahn.

Und Autofahrer, die auf dem Radweg fahren, überholen die denn dann?

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 4. Dezember 2018 um 21:26:41 Uhr:


...

Wurde das in der Fahrschule nicht behandelt ? Dann wäre es einmal Zeit für die Auffrischung der Theorie. Also wenn genug Platz da ist, warum nicht ? Ich würde und werde das auf jeden Fall machen, und hätte keine Probleme damit. Dient auch dem Verkehrsfluß. 😉
Gruß MIFIA4

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 4. Dezember 2018 um 22:20:31 Uhr:


...

Und ich glaube, du hast ein richtig großes Problem. Es soll auch so etwas wie Vernunft geben. Wenn man alles genau nach Gesetzestexten machen wollte, bricht hier doch alles zusammen. Ich habe sogar das Gefühl, das die Juristen selbst nicht mehr so recht durchblicken. Ich fahre nach gesundem Menschenverstand, und das lange lange Unfallfrei. Erster Führerschein mit 16, das war 1977, Auto und Mopped seit 79 und LKW seit 80. Seit dem 4 Zettel. Nur einer hat mir mal einen Punkt gebracht. Aber der ist auch schon seit Jahren erledigt. Also was spricht dagegen rechts an einem Hindernis vorbei zu fahren, um den Verkehrsfluß aufrecht zu erhalten ? So interpretiere ich auf jeden Fall die Rechtslage und auch den gesunden Menschenverstand.

Also wo ist das Problem ???

Das ist schon spaßig. Erst den TE in Sachen Fahrschule anmachen, dann selbst keine rechtliche Begründung (die der TE ja wohl in der Fahrschule hätte lernen sollen) liefern, sondern mit dem "gesunden Menschenverstand" statt StVO argumentieren. Höhepunkt ist, anderen ein "Problem" zu unterstellen, nur weil sie eine saubere Antwort mit Begründung für den TE suchen.

Aber wie schriebst du gleich zu Anfang:

Zitat:

Sodele, und jetzt kann es hier wieder nach der üblichen MT Tradition losgehen. Überhaupt wenn die entsprechenden Protagonisten einsteigen. Wird bestimmt wieder lustig (nur der lustig heißt hier nicht Peter)!

Noch einen schönen Abend im Glashaus

wünscht dir der Ostelch

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Dezember 2018 um 23:26:31 Uhr:


Und Autofahrer, die auf dem Radweg fahren, überholen die denn dann?

Wenn sie vollständig (mit allen vier Rädern) auf dem Radweg oder dem Gehweg fahren, dann wäre es tatsächlich kein Überholen, weil das definitionsgemäß nur auf der Fahrbahn möglich ist. Es wäre aber eine verbotene Benutzung dieser Straßenteile.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 4. Dezember 2018 um 23:32:39 Uhr:



Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 4. Dezember 2018 um 21:26:41 Uhr:


...

Wurde das in der Fahrschule nicht behandelt ? Dann wäre es einmal Zeit für die Auffrischung der Theorie. Also wenn genug Platz da ist, warum nicht ? Ich würde und werde das auf jeden Fall machen, und hätte keine Probleme damit. Dient auch dem Verkehrsfluß. 😉
Gruß MIFIA4

Zitat:

@Ostelch schrieb am 4. Dezember 2018 um 23:32:39 Uhr:



Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 4. Dezember 2018 um 22:20:31 Uhr:


...

Und ich glaube, du hast ein richtig großes Problem. Es soll auch so etwas wie Vernunft geben. Wenn man alles genau nach Gesetzestexten machen wollte, bricht hier doch alles zusammen. Ich habe sogar das Gefühl, das die Juristen selbst nicht mehr so recht durchblicken. Ich fahre nach gesundem Menschenverstand, und das lange lange Unfallfrei. Erster Führerschein mit 16, das war 1977, Auto und Mopped seit 79 und LKW seit 80. Seit dem 4 Zettel. Nur einer hat mir mal einen Punkt gebracht. Aber der ist auch schon seit Jahren erledigt. Also was spricht dagegen rechts an einem Hindernis vorbei zu fahren, um den Verkehrsfluß aufrecht zu erhalten ? So interpretiere ich auf jeden Fall die Rechtslage und auch den gesunden Menschenverstand.

Also wo ist das Problem ???

Das ist schon spaßig. Erst den TE in Sachen Fahrschule anmachen, dann selbst keine rechtliche Begründung (die der TE ja wohl in der Fahrschule hätte lernen sollen) liefern, sondern mit dem "gesunden Menschenverstand" statt StVO argumentieren. Höhepunkt ist, anderen ein "Problem" zu unterstellen, nur weil sie eine saubere Antwort mit Begründung für den TE suchen.

Aber wie schriebst du gleich zu Anfang:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 4. Dezember 2018 um 23:32:39 Uhr:



Zitat:

Sodele, und jetzt kann es hier wieder nach der üblichen MT Tradition losgehen. Überhaupt wenn die entsprechenden Protagonisten einsteigen. Wird bestimmt wieder lustig (nur der lustig heißt hier nicht Peter)!

Noch einen schönen Abend im Glashaus

wünscht dir der Ostelch

Oh, klatsch , klatsch (das ist übrigens das Geräusch, wenn man die Hände zusammenschlägt). Der erste ist schon da. Nur habe ich jetzt ein Problem, bei welchen Paragraphen muß ich jetzt suchen. Gegen irgendwas verstoße ich jetzt. Hm, wegen Lärmemision. Ist ja schon laut. Oder gegen eine Geschwinigkeitsbegrenzung, weil die Arme werden doch schon recht schnell beschleunigt und haben dann eine hohe Geschwindigkeit. Oh man ist das schwierig.

Also zum Thema. Mit dem Mopped komme ich so gut wie immer rechts vorbei, sollte es nicht gehen, dann geht es halt nicht. Also generel dahinter stehen bleiben ? Und wenn genug Platz ist, fahre ich auch mit dem PKW und auch mit einem Sprinter rechts vorbei. Oder auch stur stehen bleiben? Also was soll der Mist. Ich will nicht wissen, wie oft das Tag täglich passiert.
Ausserdem lasse ich dann auch noch unnötig den Motor laufen (weil ich kratze ja keine vereiste Scheibe). Und auch auf der Einfädelspur warte ich ( ich halte an ) bis ich mindestens eine Lücke von einem Kilometer habe um ganz beruhigt einzuschehren. So ich habe jetzt drei Fed's zusammen gefasst.

Was ich jetzt noch schreiben wollte, verkneife ich mir. Das würde wahrscheinlich nur Probleme mit dem Ritter oder der neuen Rennleitung führen.

Und jetzt weiter, ihr ............. !

Schau einfach mal weiter oben nach, da steht die Antwort. Das, was du da täglich beobachtest, ist erlaubt. Verrückt, oder? Weiteres verkneife ich mir auch.

Grüße vom Ostelch

Irgendwie ist mir hier schon öfter jemand aufgefallen, der die Antworten anscheinend ignoriert und sich über Dinge aufregt, die gar nicht so geschrieben wurden, bzw. nur vom TE im Eingangspost gefragt wurden. Aus irgendeinem Grund schließt diese Person dann darauf, dass irgendetwas falsches geschrieben wurde, was so nirgends im Thread zu finden ist (außer eben vielleicht als Frage des TE).

Zum Thema: Der Rote muss bei Gegenverkehr geradeaus fahren, um den Verkehr hinter sich nicht zu blockieren und um nicht mehr auf der Kreuzung zu stehen, wenn die Lichtzeichenanlage für seine Fahrspur auf Rot gesprungen ist und er somit ein Hindernis für den kreuzenden Verkehr darstellt. Er muss dann halt irgendwo wenden oder sich eine andere Strecke suchen. Ist doch logisch...

Mal was zum Lachen in Verbindung mit § 5 Abs. 7 StVO: Dort heißt es ja, "wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen."

Aus der entsprechenden Begründung ist dann zu entnehmen, dass eine Voraussetzung also die gegenwärtige Anzeige der beabsichtigten Fahrtrichtungsänderung ist. Das Rechtsüberholen ist also auch dann verboten, wenn der Eingeordnete das Blinken zwischenzeitlich eingestellt hat (und wohl auch dann, wenn er sich ohne Blinken einordnet).

Angesichts der vielen Blinkmuffel sicherlich interessant zu wissen.

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