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Überholen von parkenden Autos

Themenstarteram 19. November 2017 um 16:12

Bei uns im Dorf parken viele Autos auf der Durchgangsstraße. Die Straße ist breit genug, dass man locker an parkenden Autos vorbei fahren kann, auch wenn Gegenverkehr kommt. In der Regel reicht es, wenn der Gegenverkehr auf nur leicht nach rechts ausweicht, dann ist immer genug Platz, selbst wenn breitere Autos parken.

Zu 99% klappt es auch. Nur gibt es immer ein paar Nervsäcke, die dann wirklich stur die Spur halten oder sogar leicht in Richtung Mittellinie fahren. Dann hilft oft nur eine Vollbremsung, damit man nicht den Gegenverkehr touchiert.

Wie sieht da eigentlich die Rechtslage aus, falls es wirklich mal zum Unfall kommt. Hat der Überholende zu 100% Schuld oder läuft sowas auf eine Teilschuld hinaus.

Beste Antwort im Thema

Erstmal kann man ein parkendes Auto nicht überholen, sondern nur an ihm vorbeifahren. Und wenn dann wie in diesem Fall beschrieben noch genügend Platz für zwei Autos ist, hat das Rechtsfahrgebot erst recht seine Bedeutung.

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Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 19. November 2017 um 17:12:01 Uhr:

Bei uns im Dorf parken viele Autos auf der Durchgangsstraße. Die Straße ist breit genug, dass man locker an parkenden Autos vorbei fahren kann, auch wenn Gegenverkehr kommt. In der Regel reicht es, wenn der Gegenverkehr auf nur leicht nach rechts ausweicht, dann ist immer genug Platz, selbst wenn breitere Autos parken.

Zu 99% klappt es auch. Nur gibt es immer ein paar Nervsäcke, die dann wirklich stur die Spur halten oder sogar leicht in Richtung Mittellinie fahren. Dann hilft oft nur eine Vollbremsung, damit man nicht den Gegenverkehr touchiert.

Wie sieht da eigentlich die Rechtslage aus, falls es wirklich mal zum Unfall kommt. Hat der Überholende zu 100% Schuld oder läuft sowas auf eine Teilschuld hinaus.

Auch wenn solche Leute ärgerlich sind, Strenggenommen sind sie im Recht und der Überholende hat im Falle einer Kolision mit voller Schuld zu rechnen.

Gruß Sitzheitzung.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 19. November 2017 um 17:17:51 Uhr:

Zitat:

 

Auch wenn solche Leute ärgerlich sind, Strenggenommen sind sie im Recht und der Überholende hat im Falle einer Kolision mit voller Schuld zu rechnen.

Gruß Sitzheitzung.

Kommt darauf an ob derjenige, der auf der Seite der Parkenden Fahrzeuge vorbeifährt es noch schafft rechtzeitig zum stehen zu kommen.

Wenn der Gegenverkehr, der kein Hindernis auf seiner Seite hat in die Engstelle hineinfährt obwohl der Gegenverkehr keine Ausweichmöglichkeit hat ist es ganz nah an einer Nötigung.

In dem Fall muss der Gegenverkehr warten bis die Engstelle wieder frei ist und darf sich nicht die Vorfahrt erzwingen indem er bewusst einen Unfall in Kauf nimmt.

Das ist aber eine Sache der Zeugen. Wenn es keine Zeugen gibt gilt erst ein Mal die Anscheinsvermutung.

Zeugen sind eine aussterbende Gattung. Jeder schaut weg und will nichts damit zu tun haben.

Wenn der Überholende bereits steht, darf der andere ihm natürlich nicht mutwillig reinfahren. Wenn es für den Überholenden aber möglich und zumutbar währe Rückwärts zurükzufahren, kann das durchaus seine Pflicht sein. Gerade, wenn der entgegenkommende Verkehr beim Beginn des Überholmanövers schon im Blickfeld war.

Allerdings muss man schon ein besonders verbohrter Korintenkacker sein, wenn man da jemanden zum Rückwärtsfahren Zwingt.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 19. November 2017 um 17:12:01 Uhr:

.... die dann wirklich stur die Spur halten oder sogar leicht in Richtung Mittellinie fahren.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) .....

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Im genannten Fall sehe ich einen Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot.

Ciao

Ratoncita

Screenshot-100

Wenn beide fahren, von Seiten der Versicherungwahrscheinlich 50/50.

Erstmal kann man ein parkendes Auto nicht überholen, sondern nur an ihm vorbeifahren. Und wenn dann wie in diesem Fall beschrieben noch genügend Platz für zwei Autos ist, hat das Rechtsfahrgebot erst recht seine Bedeutung.

Wenn beide fahren liegt es in der Obliegenheit der Fahrer rechtzeitig zu bremsen, bevor es zum Chrash kommt. Daher 50/50. Steght einer der beiden, sieht es anders aus.

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 19. November 2017 um 18:05:19 Uhr:

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 19. November 2017 um 17:12:01 Uhr:

.... die dann wirklich stur die Spur halten oder sogar leicht in Richtung Mittellinie fahren.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) .....

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Im genannten Fall sehe ich einen Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot.

Ciao

Ratoncita

Ich nicht. Man hat zwar rechts zu fahren, muss aber nicht schon im Randstein oder der Gosse fahren. Außerdem kann man seine Spur ausnutzen.

Themenstarteram 19. November 2017 um 19:08

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 19. November 2017 um 19:48:07 Uhr:

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 19. November 2017 um 18:05:19 Uhr:

 

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) .....

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Im genannten Fall sehe ich einen Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot.

Ciao

Ratoncita

Ich nicht. Man hat zwar rechts zu fahren, muss aber nicht schon im Randstein oder der Gosse fahren. Außerdem kann man seine Spur ausnutzen.

Aber wenn ich in böswilliger Absicht nicht rechts fahre, nur um den Gegenverkehr nicht durchzulassen oder in Gefahr zu bringen, sehe ich schon einen Verstoss. So nimmt der Kollege einen Unfall billigend in Kauf, nur um auf sein angebliches Recht zu beharren, die volle Breite der Straße ausnutzen zu dürfen.

Dies ist meiner Meinung nach ein sehr fragwürdiges Verhalten und lässt mich immer wieder an der Eignung zum Autofahren zweifeln.

Wie heißt es so schön: Recht haben heißt auch nicht unbedingt Recht zu bekommen. Daher gibt der Klügere im Zweifelsfall nach.

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 19. November 2017 um 20:28:46 Uhr:

Wie heißt es so schön: Recht haben heißt auch nicht unbedingt Recht zu bekommen. Daher gibt der Klügere im Zweifelsfall nach.

Am besten, sich von vornherrein immer schön rantasten, wenn man denn unvermeidlich bis auf die Gegenspur rüber muss.

Zitat:

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

§ 2 StVO Straßenbenutzung Fahrzeuge

Stand: 01.04.2013

 

(1) ......

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Die Verantwortung trägt allerdings immer derjenige der seine Fahrspur verlassen hat hat wenn es zu eng wird.

Vom Grundsatz gilt aber immer, das derjenige an einer Engstelle zu warten hat der das Hindernis vor sich hat, es sei denn es abweichend durch eine Beschilderung geregelt.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 19. November 2017 um 20:08:45 Uhr:

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 19. November 2017 um 19:48:07 Uhr:

 

Ich nicht. Man hat zwar rechts zu fahren, muss aber nicht schon im Randstein oder der Gosse fahren. Außerdem kann man seine Spur ausnutzen.

Aber wenn ich in böswilliger Absicht nicht rechts fahre, nur um den Gegenverkehr nicht durchzulassen oder in Gefahr zu bringen, sehe ich schon einen Verstoss. So nimmt der Kollege einen Unfall billigend in Kauf, nur um auf sein angebliches Recht zu beharren, die volle Breite der Straße ausnutzen zu dürfen.

Dies ist meiner Meinung nach ein sehr fragwürdiges Verhalten und lässt mich immer wieder an der Eignung zum Autofahren zweifeln.

Ob böswiller Absicht oder nicht, wird man kaum unterscheiden können. Ich werde jedenfalls nicht so weit rechts fahren, nur damit der Wartepflichtige einige Sekunden gewinnt. Wir haben hier auch so eine Straße, da wird auch einfach gefahren. Dort sind aber teilweise richtige tiefe Gullideckel in der Gosse, da fahre ich bestimmt nicht durch. Da entstehen regelmäßig brenzlige Situationen.

Ob "immer genug Platz" vorhanden ist beurteilt eben jeder anders. Es gibt Leute die halten es für genügend, wenn so viel Platz da ist, dass sich die Außenspiegel gerade so eben nicht touchieren (evtl. gehörst du ja zu der Spezies).

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