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Überholen und dabei vom Gas gehen...

Themenstarteram 16. Februar 2006 um 15:23

tach leute,

war heute beim BUND (stendal) und musste demzufolge die B198 von MD aus hoch fahren und wieder runter ;)

auffem hinweg war ich immer allein, also keine kolonne, beim überholen... voll aufs gas, kurz uach mal 140 anliegen gehabt während des überholens...

auffem rückweg dann nen par spassvögel vor mir gehabt beim überholen (318i und Modeo TDCi) die beim überholen von 3lkws am stück bei strich 100 aufgehört haben zu beschleunigen...

war das ned eigentlich so das man beim überholen die zulässige vmax um einen gewissen prozentsatz überschreiten darf?

letztendendes hat es doch geklappt... ging schließlich 3km schnurgerade

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28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

wie hätte es rechtlich in einem solchen Fall ausgesehen??

Grüße Andy

Der Überholende wäre wegen Straßenverkehrsgefährdung bis Nötigung dran, kommt halt drauf an, ob man vorbei kommt oder nicht und wie schnell/langsam er fährt...

Bei einem 60km/h fahrenden Benz, der verhindert das das der Corsafahrer hinter ihm vorbei kommt, wäre das durchaus Nötigung...

Das schlimme bei solchen Typen ist, das sie sich auch noch im Recht fühlen, obwohl sie diejenigen sind, die mit einem Bein im Knast sitzen...

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

Der Alltag/die Praxis sagt mir was anderes.....:D naja das müssen dann andere sein.....die hier nie zu finden sind.

Eben, genau das ist das Problem, in der Theorie und in der Praxis schauts ganz anders aus.

Was in der Theorie ganz gut ist und ev. funktioniert, muss es nicht unbedingt in der Praxis.

Öhm, Halstenbecker Knick Ei? ;)

In der Therie ist das Teil auch nicht schlecht, in der Praxis, nunja...

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Eben, genau das ist das Problem, in der Theorie und in der Praxis schauts ganz anders aus.

So ist es. Wenn Theorie und Praxis immer übereinstimmen würden, wäre das Flensburger Verkehrszentralregister obsolet...:D

Bin ich hier denn ganz alleine??

 

NEIN

eg49

Zitat:

Original geschrieben von eduardgeorg49

Bin ich hier denn ganz alleine??

 

NEIN

eg49

na da bin ich ja beruhigt....;)

also doch nicht nur Heilige unterwegs...:D

Grüße Andy

Beim Überhohlen geb ich im niedrigen gang immer vollgas, egal wie schnell ich dabei werde oder wieviel reservemeter ich habe, der wird immer so kurz wie möglich gehalten

Also, ich bin ja eigentlich auch ein Paragraphen-Reiter und halte mich an die STVO. Aber in bestimmten Situationen werde ich dann trotzdem zum selbständig denkenden VT.

Wenn ich schon sonst für die anderen mitdenken muss, dann auch in diesem Fall, soll heissen ich gebe beim Überholen richtig Gas und komme dabei oft über die zHg. Ich bin mir im klaren, dass ich zahlen muss, wenn ich geblitzdingst werde. Hier ist mir aber ein zügiger und ungefährlicherer Überholvorgang wichtiger.

Allerdings:

- Ich ziehe einem Überholenden nicht hinterher, weil ich nicht abschätzen kann, wie schneller er überholt ->unklare Verkehrslage.

- 140 beim überholen eines langsameren VTs (<100km/h) sind unnötig. Da war mehr im Spiel als nur "zügiges Überholen"... ;)

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]

Allerdings:

- Ich ziehe einem Überholenden nicht hinterher, weil ich nicht abschätzen kann, wie schneller er überholt ->unklare Verkehrslage.

- 140 beim überholen eines langsameren VTs (<100km/h) sind unnötig. Da war mehr im Spiel als nur "zügiges Überholen"... ;)

zu Punkt 1 gebe ich Dir recht,man weiß nie lange der andere sich Zeit nimmt und man eventuell ein Problem bekommt....:D

Punkt 2 :

man nennt es auch Fahrspass....:D nicht immer kann man sich den verkneifen...;)

Grüße Andy

Hat doch auch niemand (außer Meik) gesagt, dass er beim Überholen nicht selbst auch etwas schneller als die zHg fährt.

Es wurde lediglich herausgestellt, dass es nicht erlaubt ist - was ja auch die Frage des Threaderstellers war.

Ich halte - gerade beim Überholen - eine Überschreitung von ca. 20km/h auch für unkritisch ... aber das kommt natürlich immer auf die Situation an.

am 17. Februar 2006 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

Bin ich hier denn ganz alleine??

Grüße Andy

Tach,

nööö! :D

Im Ernst: wenn ich überhole, schaue ich idR nicht auf den

Tacho, sondern auf die Straße, um ggf. bei Gegenverkehr

oder mehreren Fzg. (LKWs!) abschätzen zu können:

- mehr Gas!

- Überholvorgang abbrechen!

Nach wiedereinscheren kann die Nadel bei mir nach überholen mehrer LKWs schon 30-40 km/h mehr als erlaubt anzeigen! :D

Mir ist ein flotter Überholvorgang lieber, als ein Überholvorgang mit 100-110 km/h, der in einem Frontalaufprall endet!

Folgende Frage ist zwar OT, aber ich stelle sie mir manchmal

bei zügigem Überholen auf der BStr:

folgende Situation:

man überholt mit ca. 140 km/h und plötzlich fährt aus einem Waldweg, Parkplatz,etc. ein Fzg aus, um die Gegenfahrbahn zu nutzen (weil er mich evtl. auf Grund meines hohen Tempi nicht gesehen haben könnte!).

Wer kriegt dann (mehr) auf den Deckel (wenn man den Unfall überlebt hat):

- der, der mit hohem Tempi überholt hat?

- der, der trotz Verkehrs auf beiden Spuren auf die Straße aufgefahren ist?

 

Gruß

Guensal

So weit ich weiß ist bei Auffahrten auf stärker befahrene Straßen die Vorfahrt duch Schilder geregelt (Bundesstraße hat idR Vorfahrt, ansonsten gilt rechts vor links).

Bei "nicht echten" Ausfahrten wie Feldwegen etc. hat eh die Bundesstraße (bzw. natürlich die Fahrer auf selbiten) Vorfahrt.

Gruß

Ralle

Zitat:

Original geschrieben von Seinecke

Wer kriegt dann (mehr) auf den Deckel (wenn man den Unfall überlebt hat):

- der, der mit hohem Tempi überholt hat?

- der, der trotz Verkehrs auf beiden Spuren auf die Straße aufgefahren ist?

Ich tippe auf den ersten, den neben seiner Tempolimitüberschreitung kann das auch als Überholen bei unklarer Verkehrslage ausgelegt werden.

MfG, HeRo

Verkehrslage ist doch klar...der andere hat die Vorfahrt nicht beachtet. Teilschuld wegen Betriebsgefahr und überhöhter Geschwindigkeit wirds dennoch geben.

Ich habe mal ein Urteil gelesen, bei dem jemand die Vorfahrt missachtete und einen Unfall verursachte. Der Unfallgegner für etwas über 70km/h bei erlaubten 50. Er bekam keine Teilschuld, obwohl die ~71km/h vom Gutachter bestätigt wurden.

Die Richter argumentierten, dass man sich als VT auf seine Vorfahrt verlassen dürfe, da ansonsten ein vernünftiger Verkehrsfluss nicht mehr möglich sei. Erst ab deutlich überhöhter Geschwindigkeit sei eine Mitschuld anzurechnen, der Vorfahrtsmissachtende behält aber immer die Hauptschuld.

Die Vorfahrt gilt auf der gesamten Straße, nicht nur auf einem Fahrstreifen, also auch beim Überholen. Der Abbiegende hat sich in beide Richtungen abzusichern.

Falls ich das AZ noch finde, reiche ich es nach...

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