Überholen auf der 3spurigen Autobahn PKW mit Anhänger

Hallo,
hab mal ne Frage an die Verkehrsexperten. Ist es erlaubt mit einem PKW + Anhänger (Opel Vectra+Anhänger ZGG 750KG,ungebremst) auf einer 3spurigen Autobahn auf der dritten Spur zu überholen, wenn die anderen 2 Spuren mit LKW voll sind?
Vorausgesetzt natürlich das die vorgeschriebe Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird.
Danke.

MfG

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Das Überholen auf der 3. Spur mit Anhänger ist verboten. Dies gilt für Gespanne mit einer Länge von mehr als 7 m und für/Kfz/Gespanne mit mehr als 3,5 to.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das liegt an der inzwischen hervorragend funktionierenden Suchfunktion....😉

Und an Googel ;-)

Hallo,
nach was würde dann das Bussgeld errechnet?
Ich habe zu Verstösse nach §41 Zeichen 340 absolut nichts finden können!

Das steht nicht in § 41, sondern in § 42 StVO.
Verwarnungsgeld wäre 30 Euro (Tatbestandsnummer 142142)

auch wenn es nervt: bisher ist die Frage eines Überholverbotes für PKW mit Anhänger auf der dritten Fahrspur noch nicht beantwortet - es sei denn man schließt aus den bisherigen Antworten und den Paragraphen der StVO, die sich nur auf LKW über 7,5to sowie Gespanne mit mehr als 3,5to beziehen, dass ein "normaler" PKW mit Anhänger auch die dritte Spur zum Überholen nutzen darf.

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Zitat:

Original geschrieben von ak1603


Hallo,
hab mal ne Frage an die Verkehrsexperten. Ist es erlaubt mit einem PKW + Anhänger (Opel Vectra+Anhänger ZGG 750KG,ungebremst) auf einer 3spurigen Autobahn auf der dritten Spur zu überholen, wenn die anderen 2 Spuren mit LKW voll sind?
Vorausgesetzt natürlich das die vorgeschriebe Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird.
Danke.

MfG

Generell nein, wenn länger als 7 Meter

wo steht das in der StVO ???

Zitat:

Original geschrieben von horatiob


auch wenn es nervt: bisher ist die Frage eines Überholverbotes für PKW mit Anhänger auf der dritten Fahrspur noch nicht beantwortet - es sei denn man schließt aus den bisherigen Antworten und den Paragraphen der StVO, die sich nur auf LKW über 7,5to sowie Gespanne mit mehr als 3,5to beziehen, dass ein "normaler" PKW mit Anhänger auch die dritte Spur zum Überholen nutzen darf.

So meine ich das auch zu kennen?

Zitat:

Original geschrieben von horatiob


auch wenn es nervt: bisher ist die Frage eines Überholverbotes für PKW mit Anhänger auf der dritten Fahrspur noch nicht beantwortet - es sei denn man schließt aus den bisherigen Antworten und den Paragraphen der StVO, die sich nur auf LKW über 7,5to sowie Gespanne mit mehr als 3,5to beziehen, dass ein "normaler" PKW mit Anhänger auch die dritte Spur zum Überholen nutzen darf.

Habe ich doch eindeutig beantwortet:

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007


Dank Winjen66 kann ich auch den Gesetzes Text dazu hier einbringen:
STVO §41 VZ340 B

sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;

Und unter Züge fallen leider alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ich glaube auch Motorräder mit Anhänger!

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007



Zitat:

Original geschrieben von horatiob


auch wenn es nervt: bisher ist die Frage eines Überholverbotes für PKW mit Anhänger auf der dritten Fahrspur noch nicht beantwortet - es sei denn man schließt aus den bisherigen Antworten und den Paragraphen der StVO, die sich nur auf LKW über 7,5to sowie Gespanne mit mehr als 3,5to beziehen, dass ein "normaler" PKW mit Anhänger auch die dritte Spur zum Überholen nutzen darf.
Habe ich doch eindeutig beantwortet:

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007



Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007


Dank Winjen66 kann ich auch den Gesetzes Text dazu hier einbringen:
STVO §41 VZ340 B

sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;

Und unter Züge fallen leider alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ich glaube auch Motorräder mit Anhänger!

Somit hat sich meine Antwort ja erübrigt

DANKE, damit ist jetzt alles klar!!!

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007


Und unter Züge fallen leider alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ich glaube auch Motorräder mit Anhänger!

Wobei ein solcher Motorrad-Zug wohl ehr selten länger wie 7m sein wird 😉

Und selbst wenn, käme man mit einem solchen Zug, welcher ja einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 60km/h unterliegt, kaum in die Verlegenheit die 3. Fahrspur zu benutzen 😁

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix


..., kaum in die Verlegenheit die 3. Fahrspur zu benutzen 😁

Noch nicht mal die erste ganz rechts 😉

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix


Wobei ein solcher Motorrad-Zug wohl ehr selten länger wie 7m sein wird 😉
Und selbst wenn, käme man mit einem solchen Zug, welcher ja einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 60km/h unterliegt, kaum in die Verlegenheit die 3. Fahrspur zu benutzen 😁

Ihr habt ja recht, es ging ja auch darum ob Motorräder mit Hänger unter den begriff Züge fall.

Und beim uns im LT-Form haben wir einen, der für sein Motorrad Gespann eine 100km/h Zulassung hat (Hänger ist sogar gebremst).

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007



Zitat:

Original geschrieben von horatiob


auch wenn es nervt: bisher ist die Frage eines Überholverbotes für PKW mit Anhänger auf der dritten Fahrspur noch nicht beantwortet -
Habe ich doch eindeutig beantwortet:

Nöö.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007



Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007


Dank Winjen66 kann ich auch den Gesetzes Text dazu hier einbringen:
STVO §41 VZ340 B

sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;

Und unter Züge fallen leider alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ich glaube auch Motorräder mit Anhänger!

Ist zwar im Prinzip richtig, aber es geht hier nicht um Autobahnen sondern um mehrspurige Strassen ausserorts.

Erkennt man z.B. daran das man sich auf Autobahnen nicht zum Links

abbiegen

einordnet.

Man ordnet sich zwar gelegentlich links ein um dem Verlauf der BAB zu folgen (z.B. an einen BAB-Dreieck) aber das ist kein links Abbiegen.

Alternativ gehen wir mal davon aus, das das linke Einordnen, um dem BAB-Verlauf zu folgen, links-abbiegen wäre und es somit auf BABs zutreffen würde ergäbe sich folgendes:

Wenn man den Text genau liest gibt es eigentlich auch keine wirkliche Abhängigkeit zwischen der Fahrspuranzahl und dem Satz -->

Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;

<--

Diese Vorgabe träfe dann auch auf 2 spurige BABs zu und käme dann einem allgemeinen LKW und ZUG überholverbot auf 2 spurigen BABs gleich.

Da es das aber nicht gibt, ergibt sich auch, das sich die genannte Vorschrift nicht auf BABs bezieht.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007


Und beim uns im LT-Form haben wir einen, der für sein Motorrad Gespann eine 100km/h Zulassung hat (Hänger ist sogar gebremst).

In wie fern denn 100km/h Zulassung für das Gespann?

Ist das Gespann noch nach den alten Richtlinien mit kompletter Gespannabhängigkeit geprüft worden?

Wow, da war aber bestimmt nicht einfach den TÜV Onkel von der Zulässigkeit zu überzeugen 😁

Nach der aktuellen Ausnahmeverordnung , welche ja nur eine Abnahme des Hängers verlangt, als Zugfahrzeug aber exakt PKWs und sonstige mehrspurige Fahrzeuge definiert, wäre ein Motorradgespann wohl nicht 100km/h zulässig.

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