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Überholen auf der 3spurigen Autobahn PKW mit Anhänger

Hallo,

hab mal ne Frage an die Verkehrsexperten. Ist es erlaubt mit einem PKW + Anhänger (Opel Vectra+Anhänger ZGG 750KG,ungebremst) auf einer 3spurigen Autobahn auf der dritten Spur zu überholen, wenn die anderen 2 Spuren mit LKW voll sind?

Vorausgesetzt natürlich das die vorgeschriebe Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird.

Danke.

MfG

Beste Antwort im Thema

Das Überholen auf der 3. Spur mit Anhänger ist verboten. Dies gilt für Gespanne mit einer Länge von mehr als 7 m und für/Kfz/Gespanne mit mehr als 3,5 to.

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Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

Ist zwar im Prinzip richtig, aber es geht hier nicht um Autobahnen sondern um mehrspurige Strassen ausserorts.

Erkennt man z.B. daran das man sich auf Autobahnen nicht zum Linksabbiegen einordnet.

Man ordnet sich zwar gelegentlich links ein um dem Verlauf der BAB zu folgen (z.B. an einen BAB-Dreieck) aber das ist kein links Abbiegen.

Alternativ gehen wir mal davon aus, das das linke Einordnen, um dem BAB-Verlauf zu folgen, links-abbiegen wäre und es somit auf BABs zutreffen würde ergäbe sich folgendes:

Wenn man den Text genau liest gibt es eigentlich auch keine wirkliche Abhängigkeit zwischen der Fahrspuranzahl und dem Satz --> Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;

<--

Diese Vorgabe träfe dann auch auf 2 spurige BABs zu und käme dann einem allgemeinen LKW und ZUG überholverbot auf 2 spurigen BABs gleich.

Da es das aber nicht gibt, ergibt sich auch, das sich die genannte Vorschrift nicht auf BABs bezieht.

Zitat:

STVO §41 VZ340 B

sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen....

 

Jetzt muss man halt Amtsdeutsch verstehen und da steht eindeutig drei Fahrstreifen

Es gibt da keinen Unterschied zwischen BAB und Mehrspurigen Straßen Außerorts, solange wie die Fahrbahn baulich getrennt sind.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007

Jetzt muss man halt Amtsdeutsch verstehen und da steht eindeutig drei Fahrstreifen

Es gibt da keinen Unterschied zwischen BAB und Mehrspurigen Straßen Außerorts, solange wie die Fahrbahn baulich getrennt sind.

Sorry, aber da muss ich dir leider wiedersprechen.

Da steht zwar eindeutig 3 Fahrstreifen, da steht aber auch 3 oder mehr Fahrstreifen.

Ausserdem wäre es ja, wenn es sich exakt auf 3 Fahrstreifen bezieht, bei 4 Fahrstreifen wieder erlaubt links zu überholen.

Du hast zwar recht damit, das es schwer verständliches Amtssdeutsch ist, aber genau darum müsste das Linksfahrverbot auch genauer beschrieben sein wenn es auf 2 Spurigen nicht gilt, auf 3 und Mehrspurigen aber schon.

Ich bin nach wie vor der Überzeugung das es nicht auf Kraftfahrstrassen und BABs gilt.

Ebenso bin ich der Überzeugung das auf den restlichen Strassen somit auch auf 2 spurigen Strecken ein Überholverbot für LKW und Gespanne gilt.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007

Jetzt muss man halt Amtsdeutsch verstehen und da steht eindeutig drei Fahrstreifen

Es gibt da keinen Unterschied zwischen BAB und Mehrspurigen Straßen Außerorts, solange wie die Fahrbahn baulich getrennt sind.

Sorry, aber da muss ich dir leider wiedersprechen.

Da steht zwar eindeutig 3 Fahrstreifen, da steht aber auch 3 oder mehr Fahrstreifen.

Wider mal Amtsdeutsch " 3 oder mehr (als 3)"

sprich das mehr gezieht sich auf die Zahl 3

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007

 

Wider mal Amtsdeutsch " 3 oder mehr (als 3)"

sprich das mehr gezieht sich auf die Zahl 3

Schon klar das sich das "mehr" auf die 3 bezieht.

Ich lese es aber so, das sich das Linksfahrverbot nicht auf einen der obenen Absätze bezieht und somit grundsätzlich gilt, also auch schon bei 2 Fahrspuren.

Sonst müsste das meies erachtesn wie folgt formuliert sein:

Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Fahrbahnen mit 3 oder mehr als drei so markierten Fahrstreifen, Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;

Da im Originaltext aber im Satz mit der linken Spur, keine Aussage zu den Fahrstreifen angegeben ist, muss es bereits ab 2 Fahrspuren gelten.

Könne wir uns darauf einigen, das es Verboten ist mit einen Zug ieer länger als 7m sind, den 3 (oder mehr) Fahrstreifen zu benutzen, außer zum Abbiegen.

Den wenn Du vorm Richter stehst, wird er dir sagen wie Er es liest!

Und Du wirst Zahlen müssen!!!!

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

 

Ich bin nach wie vor der Überzeugung das es nicht auf Kraftfahrstrassen und BABs gilt.

Ebenso bin ich der Überzeugung das auf den restlichen Strassen somit auch auf 2 spurigen Strecken ein Überholverbot für LKW und Gespanne gilt.

ICh wäre Dir sehr dankbar, wenn Du den Gegenbeweis erbringen könntest.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

ICh wäre Dir sehr dankbar, wenn Du den Gegenbeweis erbringen könntest.

Beweis, was ist denn ein Beweis?

Womit soll ich das denn beweisen?

Ich lese den Text der StVO und ich deute den so wie ich es oben geschrieben habe.

Ich deute aus dem Umstand des Links abbiegen (eben nicht links in eine Ausfahrt einordnen sondern abbiegen) und dem Umstand das bei dem "Linke Spur Benutzungsverbot" keine Fahrspurangabe dabei ist und es somit schon auf 2 Spurige BABs zutreffen müsste, das es sich nicht um BABs handeln kann.

Ist aber halt nur meine Deutung.

BMW-Biker007 deutet es halt anders und er hat auch schon den richtigen Schluss gezogen:

Zitat:

Den wenn Du vorm Richter stehst, wird er dir sagen wie Er es liest!

Ist zwar unwarscheinlich, aber sollte mich tatsächlich mal einer herausholen weil ich mit meinem Gespann mal mit gut 100km/h zügig an zwei rennenden Elefanten vorbeiziehe, dann muss man mir das halt genau erklären weshalb das so sein sollte und ich würde hoffen das der Richter es genauso sieht.

Wenn nicht, ok, pech gehabt, aber ich glaubs halt nicht das ich so falsch liege.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

 

Ist zwar unwarscheinlich, aber sollte mich tatsächlich mal einer herausholen weil ich mit meinem Gespann mal mit gut 100km/h zügig an zwei rennenden Elefanten vorbeiziehe, dann muss man mir das halt genau erklären weshalb das so sein sollte und ich würde hoffen das der Richter es genauso sieht.

Wenn nicht, ok, pech gehabt, aber ich glaubs halt nicht das ich so falsch liege.

NA ja, und der angefragte AB-Polizist meinte auch zuerst überholen sei möglich und man hätte sich bis dato noch nicht um diese Überholer gekümmert.

(Mein persönlicher Speedrekord mit Hänger links war 135)

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