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Überholen auf der 3spurigen Autobahn PKW mit Anhänger

Hallo,
hab mal ne Frage an die Verkehrsexperten. Ist es erlaubt mit einem PKW + Anhänger (Opel Vectra+Anhänger ZGG 750KG,ungebremst) auf einer 3spurigen Autobahn auf der dritten Spur zu überholen, wenn die anderen 2 Spuren mit LKW voll sind?
Vorausgesetzt natürlich das die vorgeschriebe Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird.
Danke.

MfG

Beste Antwort im Thema

Das Überholen auf der 3. Spur mit Anhänger ist verboten. Dies gilt für Gespanne mit einer Länge von mehr als 7 m und für/Kfz/Gespanne mit mehr als 3,5 to.

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Übrigens gilt die Mindestgeschwindigkeit nur bei guten Bedingungen (Zeichen 275 - Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit - http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_41.php )

Und: Es gibt auf deutschen Autobahnen bergige Strecken, auf denen LKW rechts mit 30 und in der Mitte mit 60 unterwegs sind - damit kann man problemlos mit Anhänger auf der dritten Spur überholen, ohne die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten oder nicht wesentlich schneller als der zu Überholende zu überholen.

Meist sind solche Strecken auch sehr kurvig und auf 100-120 limitiert - so dass ein normal denkender Verkehrsteilnehmer dort nicht mit jemandem rechnen kann, der da mit 220 von hinten ankommt.

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


es gibt eine bauartmindestgeschwindigkeit für fz, die beträgt 60km/h und bedeuted, dass fz zum befahren der bab mindestens eine geschwindigkeit von 60km/h erreichen müssen

Wenn es Hunde und Katzen regnet, der Nebel die eigene Hand vor Augen nich sehen läßt und der frisch gefallene Schne sofort zu Eis wird, kann dir kein Schild der Welt deine Minimumgeschwindigkeit vorschreiben da du dich auch an die gegebenen Verhältnisse anpassen musst.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Wenn es Hunde und Katzen regnet, der Nebel die eigene Hand vor Augen nich sehen läßt und der frisch gefallene Schne sofort zu Eis wird, kann dir kein Schild der Welt deine Minimumgeschwindigkeit vorschreiben da du dich auch an die gegebenen Verhältnisse anpassen musst.

du hast das was nicht ganz verstanden!

damit fz auf die bab fahren dürfen, MÜSSEN sie bauartbedingt mindestens 60km/h schnell fahren KÖNNEN.

sonst könnte ja jedses mofa auf die bab fahren....

Zitat:

§3 Abs.2 StVO:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Etwas schwammig formuliert, aber das gilt u.U auch auf Autobahnen.

Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel


Etwas schwammig formuliert, aber das gilt u.U auch auf Autobahnen.

"Ich darf hier nicht schneller" oder "Ich kann hier nicht schneller" ist aber schon ein triftiger Grund, denke ich 😉

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


"Ich darf hier nicht schneller" oder "Ich kann hier nicht schneller" ist aber schon ein triftiger Grund, denke ich 😉

Das denke ich nämlich auch, das, das ein richtiger unterschied ist.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Das bezog sich darauf, dass da gut und gerne 90 verlangt sein können.

Das ist ja was anderes.

Fakt ist das, das auto schneller als 60km/h laut fahrzeugschein fahren muß um auf die BAB zu dürfen.

Das es selbstmord ist mit so einem auto auf der autobahn zu fahren das die gestzlichen bestimmungen gerad mal erfüllt sollte jedem klar sein.

Gruss
Maik

Wie war gleich nochmal das Thema bevor es OT um bauartbedingte Höchstgeschwindigkeiten & co ging? 😉

Gute Frage!
Nächste Frage?

Ciao!

Das Überholen auf der 3. Spur mit Anhänger ist verboten. Dies gilt für Gespanne mit einer Länge von mehr als 7 m und für/Kfz/Gespanne mit mehr als 3,5 to.

Ich wollte gerade etwas dazu schreiben @Biker......aber danke....Du hast Recht:

Er darf es nicht!

Und zum Thema "Mindestgeschwindigkeit" nutzt doch eben einfach die Suchfunktion!

Dank Winjen66 kann ich auch den Gesetzes Text dazu hier einbringen:
STVO §41 VZ340 B

sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;

Oh, nach fast zwei Jahren wieder ausgegraben... 😉

Ciao!

Das liegt an der inzwischen hervorragend funktionierenden Suchfunktion....😉

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