Überführungskosten (Leasing) sofort fällig
Hallo zusammen,
wir haben für meine Partnerin ein Leasing für den C5 Aircross unterschrieben. Die Überführungskosten will jedoch nun der Händler innerhalb 14 Tagen überwiesen haben. Ist dies rechtens?
Würdet ihr das sofort zahlen?
Geplanter Liefertermin Juli 2023
Ich kenn das von VW, BMW, Audi und Volvo bisher bei Fahrzeugabholung.
Danke
25 Antworten
So kenne ich dies von VAG, Audi und Landrover seit 25jahren......nie wurde auch nur 1pfennig/cent vor Übernahme der Ware bezahlt....und so wird dies auch bleiben..... wenn ein Hersteller/Händler dies anders möchte darf er dies gerne mitteilen.....und die Ware anderweitig anbieten
Ich verstehe hier überhaupt nicht, warum das ein Problem darstellt? Ich habe auch 1000€ als Anzahlung geleistet. Der Händler, dem ich bis dahin auch unbekannt war, wollte einfach sehen das ich die Bestellung ernst meine. Zudem trägt er ja auch entsprechende Riskien, da sollte eine verhältnismäße geringe Anzahlung kein Problem darstellen...
Das Risiko, die 1000€ zu verlieren, erachte ich doch als sehr gering, ist ja nicht so das die Autohäuser am laufenden Band pleite gehen.
Das Fahrzeug selbst würde ich auch erst bezahlen, wenn es beim Händler auf dem Hof steht.
Zitat:
@Past0r schrieb am 21. Januar 2023 um 11:23:01 Uhr:
Ich verstehe hier überhaupt nicht, warum das ein Problem darstellt? Ich habe auch 1000€ als Anzahlung geleistet. Der Händler, dem ich bis dahin auch unbekannt war, wollte einfach sehen das ich die Bestellung ernst meine. Zudem trägt er ja auch entsprechende Riskien, da sollte eine verhältnismäße geringe Anzahlung kein Problem darstellen...
Das Risiko, die 1000€ zu verlieren, erachte ich doch als sehr gering, ist ja nicht so das die Autohäuser am laufenden Band pleite gehen.
Das Fahrzeug selbst würde ich auch erst bezahlen, wenn es beim Händler auf dem Hof steht.
Der Händler kann pleite gehen, und das kommt gar nicht so selten vor. Wenn er auf die Vorauszahlung besteht um zu sehen, dass es der Käufer ernst meint, sollte er auch bereit sein eine Bankbürgschaft für die Anzahlung zu geben. Das zeigt dann, das er seinen Teil der Abmachung auch erfüllen kann.
Zitat:
@4r7ur schrieb am 21. Januar 2023 um 13:32:55 Uhr:
Zitat:
@Past0r schrieb am 21. Januar 2023 um 11:23:01 Uhr:
Ich verstehe hier überhaupt nicht, warum das ein Problem darstellt? Ich habe auch 1000€ als Anzahlung geleistet. Der Händler, dem ich bis dahin auch unbekannt war, wollte einfach sehen das ich die Bestellung ernst meine. Zudem trägt er ja auch entsprechende Riskien, da sollte eine verhältnismäße geringe Anzahlung kein Problem darstellen...
Das Risiko, die 1000€ zu verlieren, erachte ich doch als sehr gering, ist ja nicht so das die Autohäuser am laufenden Band pleite gehen.
Das Fahrzeug selbst würde ich auch erst bezahlen, wenn es beim Händler auf dem Hof steht.Der Händler kann pleite gehen, und das kommt gar nicht so selten vor. Wenn er auf die Vorauszahlung besteht um zu sehen, dass es der Käufer ernst meint, sollte er auch bereit sein eine Bankbürgschaft für die Anzahlung zu geben. Das zeigt dann, das er seinen Teil der Abmachung auch erfüllen kann.
Was für eine schwachsinnige Begründung - Was machst eigentlich beim Handwerker? Bei großen Aufträgen musst du da auch etwas Anzahlen...
Dein Arbeitgeber kann auch pleite gehen, oder auch einfach nur du selbst als Kunde. Was macht dann der Händler?
Woher kommen die Zahlen? Was heißt "kommt nicht gar nicht so selten vor"? Laut Statista waren es 2021 insgesamt 168 Autohäuser, bei 36.500 Kfz-Betrieben (da sind auch reine Werkstätten dabei) - das macht dann also 0,004% ..die Zahlen sind übrigens seit 2015 konstant rückläufig...Wow, muss schon häufig vorkommen^^
Der Teil mit der Bankbürgschaft ist zusätzlich völlig daneben.
Anscheinend ist die Anzahlung einfach ein Filter für Kunden wie dich...
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Zitat:
@Past0r schrieb am 23. Januar 2023 um 18:28:09 Uhr:
Was für eine schwachsinnige Begründung - Was machst eigentlich beim Handwerker? Bei großen Aufträgen musst du da auch etwas Anzahlen...
Hüstel, das schw... kann ich zurückgeben. Ich habe in den letzten Jahren für knapp 300k renoviert, Anzahlungen wollte dafür keiner.
Zitat:
@4r7ur schrieb am 23. Januar 2023 um 18:56:18 Uhr:
Zitat:
@Past0r schrieb am 23. Januar 2023 um 18:28:09 Uhr:
Was für eine schwachsinnige Begründung - Was machst eigentlich beim Handwerker? Bei großen Aufträgen musst du da auch etwas Anzahlen...Hüstel, das schw... kann ich zurückgeben. Ich habe in den letzten Jahren für knapp 300k renoviert, Anzahlungen wollte dafür keiner.
Es hat ja auch niemand behauptet, dass es keine Ausnahmen gibt. Die Regel ist es aber sicherlich nicht. Versuch mal aktuell einen Solateur zu finden, der KEINE Anzahlung nimmt.
Danke für die vielen Antworten.
Der Händler hat die Überführung nach einem Telefonat verschoben bis zur Fahrzeugabholung.
Viele Grüße
Zitat:
Was für eine schwachsinnige Begründung - Was machst eigentlich beim Handwerker? Bei großen Aufträgen musst du da auch etwas Anzahlen...
Du hast aber inhaltlich schon verstanden, dass es hier gar nicht um eine klassische Anzahlung geht?
Zumal die Überführungskosten usw. auch für den Händler erst relativ kurz vor Fahrzeugübergabe an den Kunden fällig werden.
Gruß
Matthias
Zitat:
@Eiszeit1 schrieb am 24. Januar 2023 um 08:20:38 Uhr:
Zitat:
Was für eine schwachsinnige Begründung - Was machst eigentlich beim Handwerker? Bei großen Aufträgen musst du da auch etwas Anzahlen...
Du hast aber inhaltlich schon verstanden, dass es hier gar nicht um eine klassische Anzahlung geht?
Zumal die Überführungskosten usw. auch für den Händler erst relativ kurz vor Fahrzeugübergabe an den Kunden fällig werden.
Gruß
Matthias
Wie es der Händler nennt, spielt doch keine Rolle? Welchen Unterschied macht es?
Zitat:
@Past0r
Wie es der Händler nennt, spielt doch keine Rolle? Welchen Unterschied macht es?
Es geht hier schlichweg nicht um eine Anzahlung, darum geht es. Selbst der hier genannte Händler nennt es nicht so, sondern möchte schlichtweg die Überführungskosten vorab haben, vermutlich um seine Liquidität zu verbessern.
Zudem geht es hier um Leasing, da nennt es sich Sonderzahlung, nicht Anzahlung - und die steht der finanzierenden Bank zu, nicht dem Händler.
Auch buchhalterisch musst du die Dinge schon korrekt benennen, nicht nach Gusto.
Wie man es auch dreht und wendet, die Überführungskosten werden zur Fahrzeugübergabe fällig, nicht vorher. Im Übrigen mit Rechnung unter Auflistung der erbrachten Leistungen.
Gruß
Matthias
Zitat:
Was für eine schwachsinnige Begründung - Was machst eigentlich beim Handwerker? Bei großen Aufträgen musst du da auch etwas Anzahlen...
Den Handwerker wechseln! Ich zahle doch nichts an, das unternehmerische Risiko liegt beim gewerblichen Anbieter und nicht bei mir.
Eine Anzahlung wird auch bei Abholung fällig, bar, mit Karte oder auf Rechnung, es sei denn die Bonität ist nicht die Beste, dann wird es wohl anders aussehen. Hier ging es aber immer noch um die Überführungskosten, da muss der Händler ggf. in Vorkasse treten und darum will er das Geld einfach eher wieder haben.
Der Punkt ist ja nun geklärt wie man weiter oben sieht.