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Überführung / KSK / Vollkasko

Themenstarteram 15. April 2019 um 14:31

Ich würde mir gerne ein Auto kaufen welches 500km weit weg von mir angeboten wird.

Was ist da der gebräuchlichste Weg das mit der Überführung zu regeln?

Am liebsten würde ich ja das Auto gleich hier bei mir zu Hause zulassen - aber dazu brauche ich ja die Papiere. Die ich vom Händler nur bekomme, wenn ich das Auto gekauft habe. Was ich aber nicht will, weil: Katze im Sack.

Problem bei KZK ist erstens der Heckmeck mit der doppelten Anmeldung, Kennzeichen, usw. Und, viel wichtiger, dass ich keine Vollkasko bei KSK bekomme (sondern nur Haftpflicht). Mit einem 50.000 Euro Auto will ich aber keine 500km ohne ausreichenden Versicherungsschutz herumfahren.

Also was tun? Ich bin sicher nicht der erste mit diesem "Problem" ... :-)

Beste Antwort im Thema

Seit wann kann man sich keine Kzk mehr am Standort des Fahrzeuges besorgen? Das wurde doch erst 2015 eingeführt

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Hallo,

wenn das alles soooo kompliziert erscheint, würde ich es gaaaanz einfach machen.

Kleintransporter samt PKW- Transportanhänger für 2 Tage ausleihen. Bekomme ich hier bei uns zum Normalpreis von 150,- Euro. Dazu ein Hotelzimmer für 70.- Euro. Das wars.

Hinfahren, Fahrzeug besichtigen, kaufen, bezahlen und heimfahren. Daheim dann regulär zulassen.

Unkompliziert, nervenschonend und gemütlich.

Mit Gewährleistungsansprüchen wirst Du allerdings ein Entfernungsproblem bekommen.

Schon mal beim PKW / Hängerverleih sich als potentieller Stammkunde vormerken lassen. :-))

Ach ja, natürlich kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden, welche z.T. umfassender greifend sein kann als Vollkasko- Versicherung.

Gruss vom Asphalthoppler

Dann steht das Auto genauso ohne VK auf dem Anhänger, wie es mit KZK auf der Straße wäre. Und wenn ich für die Nummer schon 220,- € ausgeben würde, dann eher hinfahren, Probefahren, bezahlen, Papiere mitnehmen, nach Hause, zulassen und dann mit der Bahn zum Abholen. Sind auch zwei Tage weg, aber wenn der Preis das lohnt, warum nicht.

Zitat:

@JonathanK schrieb am 15. April 2019 um 18:19:20 Uhr:

Also ich hab mal bei meiner Versicherung (Allianz) angerufen und gefragt. Ergebnis: Kostet 115 Euro, Vollkasto nicht möglich, nur Haftpflicht geht.

Schon krass - eigentlich dachte ich vor mir hätten schon tausende anderer Autokäufer ein ähnliches Problem gehabt und es gäbe eine Standardlösung dafür.

Ich meine, in Zeiten des Internets kann es doch gut sein, dass ein Auto mal ein paar hundert Kilometer weit weg angeboten wird.

Gehe mal davon aus, das du die Frage falsch formuliert hast. Bei so einer Antwort würde ich sonst davon ausgehen, die wollen dich loswerden.

Ein Bestandskunde kriegt i.d.R die eVB für das KzK immer im anschließenden Vertrag berechnet, sofern er den Vertrag dort abschließt. Eine Deckungszusage für die VK ist auch kein Problem.

Vielleicht hatte der Mitarbeiter einen schlechten Tag

Zitat:

@Oetteken schrieb am 15. April 2019 um 20:02:28 Uhr:

Das Kurzzeitkennzeichen besorgt man sinnvollerweise erst am Kaufort, wenn man kein Geld verbrennen will und es zeitlich so einrichtet.

das geht nicht mehr, muss im Landkreis des Wohnortes angemeldet werden.

 

Meine Kunden lassen sich immer die Papiere mailen oder faxen.

Können dann das Kurzzeitkennzeichen holen und ich berechne das Angebot und gebe schon mal vorläufige Deckung in dem gewünschten Kaskoschutz.

Kurzzeitkennzeichen wird dann mit dem Vertrag der später startet verrechnet, falls dann keiner startet, weil das Fahrzeug nicht passend war, wird das Kennzeichen mit 78€ in Rechnung gestellt.

 

Müsste die Allianz eigentlich auch können, denke auch der Mitarbeiter hat es falsch verstanden.

Im Zweifelsfall sollte man das vorher mit der entsprechenden Zulassungsstelle klären.

Ansonsten ist mein Wissensstand der, dass entweder

der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk

oder

das Fahrzeug seinen Standort im Zulassungsbezirk

haben muß, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.

Auf der Homepage der Zulassungsstelle sollte / könnte das zu erfahren sein.

Seit wann kann man sich keine Kzk mehr am Standort des Fahrzeuges besorgen? Das wurde doch erst 2015 eingeführt

Zitat:

@celica1992 schrieb am 16. April 2019 um 09:21:17 Uhr:

Seit wann kann man sich keine Kzk mehr am Standort des Fahrzeuges besorgen? Das wurde doch erst 2015 eingeführt

Kann man, manche zulassungsstellen verlangen aber einen kaufvertrag und der VK muss im jeweiligen zulassungsbezirk wohnen.

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