Überführung / KSK / Vollkasko
Ich würde mir gerne ein Auto kaufen welches 500km weit weg von mir angeboten wird.
Was ist da der gebräuchlichste Weg das mit der Überführung zu regeln?
Am liebsten würde ich ja das Auto gleich hier bei mir zu Hause zulassen - aber dazu brauche ich ja die Papiere. Die ich vom Händler nur bekomme, wenn ich das Auto gekauft habe. Was ich aber nicht will, weil: Katze im Sack.
Problem bei KZK ist erstens der Heckmeck mit der doppelten Anmeldung, Kennzeichen, usw. Und, viel wichtiger, dass ich keine Vollkasko bei KSK bekomme (sondern nur Haftpflicht). Mit einem 50.000 Euro Auto will ich aber keine 500km ohne ausreichenden Versicherungsschutz herumfahren.
Also was tun? Ich bin sicher nicht der erste mit diesem "Problem" ... :-)
Beste Antwort im Thema
Seit wann kann man sich keine Kzk mehr am Standort des Fahrzeuges besorgen? Das wurde doch erst 2015 eingeführt
21 Antworten
Das würde ich mit der Versicherung klären, bei der das Fahrzeug künftig versichert wird.
Wenns ein rennomierter Händler ist kannst du doch vorab zahlen (wenigstens eine angemessene Anzahlung leisten) und dir die Papiere etc zuschicken lassen?!?
Ich habe es bisher immer so gemacht, auch wenn man da nicht unbedingt ein gutes Gefühl bei hat.
Das Problem ist doch, dass der TE das Fahrzeug nicht ungesehen kaufen oder anzahlen will, was ich verstehen kann.
Ich würde aber auch kein gebrauchtes Auto kaufen, das so weit entfernt steht, denn die ggf. erforderliche Inanspruchnahme der Gewährleistung, ist dann sehr problematisch.
Wenn das Auto den Distanzkauf wirklich wert ist, dann kann man auch
zweimal fahren, was ist das schon? … Ein 100 €-Schein und einen Tag.
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Ergänzend: Bei einem Privat-Verkäufer kann man vielleicht mal das besondere
Fahrzeug oder den besonderen Preis sprich Schnäppchen machen, sicher nicht
beim Händler.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 15. April 2019 um 17:26:21 Uhr:
Das Problem ist doch, dass der TE das Fahrzeug nicht ungesehen kaufen oder anzahlen will, was ich verstehen kann.
Ja das ist verständlich, war ich aber eigentlich nicht von ausgegangen, dass er das KFZ nicht mal gesehen hat. Wenn prinzipiell eine KZK-Abholung in Frage kommt, selbige am Versicherungsschutz jedoch scheitert, muss man sich wohl schon sicher sein, das Auto auch kaufen zu wollen.
Also ich hab mal bei meiner Versicherung (Allianz) angerufen und gefragt. Ergebnis: Kostet 115 Euro, Vollkasto nicht möglich, nur Haftpflicht geht.
Schon krass - eigentlich dachte ich vor mir hätten schon tausende anderer Autokäufer ein ähnliches Problem gehabt und es gäbe eine Standardlösung dafür.
Ich meine, in Zeiten des Internets kann es doch gut sein, dass ein Auto mal ein paar hundert Kilometer weit weg angeboten wird.
Mit der künftigen Versicherung den VK-Schutz ab KZK klären und beide eVB anfordern.
Dann mit dem Zug rechtzeitig anreisen, damit die Zulassungsstelle vor Ort auch nach dem Kaufabschluss noch geöffnet hat.
Ein zusätzliches Problem sehe ich aber in der Bezahlung, denn da muss man entweder viel Bargeld mitschleppen, was ich nicht tun würde, oder man muss den Betrag bei seiner Bank vorher freischalten und mit dem Verkäufer das auch so vorher abstimmen.
PS: die Allianz ist nicht die einzige Versicherung, also würde ich mehrere Versicherungsvertreter abklappern
> Mit der künftigen Versicherung den VK-Schutz ab KZK klären und beide eVB anfordern.
Wie beide eVB? Ich weiß ja noch nicht mal 100%ig ob ich überhaupte EINE eVB brauche, könnt ja sein, dass das Auto bei der Besichtigung ein kompletter Reinfall ist.
> Dann mit dem Zug rechtzeitig anreisen, damit die Zulassungsstelle vor Ort auch nach dem Kaufabschluss noch geöffnet hat.
Ist halt ein ziemlicher Heckmeck, nicht? Kann irgendwie gar nicht glauben, dass das Millionen Menschen vor mir genau so kompliziert machen mussten.
Wieso Millionen von Menschen?
Hab noch nie gehört, daß derart viele für ein Auto ne halbe Weltreise machen würden.
Zumindest ich habe immer alles was weiter als max.40 km entfernt stand, immer gleich verworfen.
Eine eVB wird erst mit Benutzung wirksam.
Wie schon gesagt, ich würde keinen Gebrauchtwagen, für den ich ggf. Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte, in so großer Entfernung kaufen, ausgenommen dass die über ein Händlernetz abgesichert wäre.
Ich schätze mal, dass die Anzahl der Käufer, die für ein normales Auto so weit fahren, im Promillebereich liegt.
Du kennst aber die Rahmenbedingungen und mußt dich damit abfinden.
Beide eVB heißt eine für das Kurzzeitkennzeichen, eine für die richtige Zulassung. Ich kenne das übrigens nur so, dass bei richtiger Zulassung die Versicherung den Beginn des Prämienzeitraumes dann vorverlegt, auf das Datum des Kurzzeitkennzeichens. Und nicht 115,- € für die 5 Tage extra berechnet. Gäbe ja eines Jahresprämie von über 8.000,- € (Rolls, Lambo oder Fer.?).
warum suchst du nicht eine Mitfahrmöglichkeit bei blablacar hin und zurück, schaust dir das Auto an und regelst, wenn du dich zum Kauf entschließt, das Weitere mit dem Verkäufer? Kostet Dich halt einen Tag und ein paar Teuros, aber wenn du dir das Auto nicht vorher schon anschaust und du bei der "Einkaufsfahrt" zum Ergebnis kommst, das Auto ist nichts für dich, dann hast du auch Geld für das KZK ausgegeben und mußt dich noch um die Rückfahrt kümmern.
Das Kurzzeitkennzeichen besorgt man sinnvollerweise erst am Kaufort, wenn man kein Geld verbrennen will und es zeitlich so einrichtet.