Überführung eines gebrauchtwagen (privat)
Hallo, mein Freund und ich wollen uns einen gebrauchten Fiat coupe ansehen, bzw sind uns sehr sicher, dass wir ihn auch gleich kaufen möchten.
Da das Auto aber in einer 200km entfernten Stadt steht, müssen wir ihn ja irgendwie zu uns bringen. Davon haben wir 2 aber keine Ahnung, da wir bisher unsere Autos nur vom Händler bei uns gekauft haben.
Das Auto ist jetzt aktuell noch zugelassen und diesen Sonntag würden wir dorthin fahren, da mein Freund ab nächster Woche auf Fortbildung ist und wir arbeitsbedingt unter der Woche nicht können.
So und nun wissen wir nicht weiter, da das Auto ja noch angemeldet ist, können wir ihn ja auch nicht mit Überführungskennzeichen holen (mal abgesehen davon, dass man die wahrscheinlich eh nicht innerhalb 1 Tages bekommt und sie zudem noch sehr teuer sind.)
Was haben wir jetzt für Möglichkeiten, dass das Auto noch dieses Wochenende zu uns kommt?
Vielen dank für jegliche Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Im Zweifelsfall Abschleppseil/-Stange und Überland zurück. Da braucht es beim Gezogenen keine Zulassung.
was ein quatsch!🙄 die schleppgenemigung hast du natürlich jederzeit am sack. abschleppen von nicht angemeldetem fahrzeug = anhänger mit radstand über 2m und somit braucht der fahrer n lkw führerschein. somit fahren ohne führerschein....teure geschichte fürn flotten spruch in nem internet forum.
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Deine Idee fällt leider aus weil:
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ich würde nicht wegen einem "sehr sicher" einem "sehr sicheren" potentiellen Käufer 200 km entgegenfahren. Das ist was für Leute die zuviel Zeit haben - das wären 5 Stunden meines Sonntags...Zitat:
Original geschrieben von sapasim
Hallo, mein Freund und ich wollen uns einen gebrauchten Fiat coupe ansehen, bzw sind uns sehr sicher, dass wir ihn auch gleich kaufen möchten.
Wie komme ich eigentlich zurück?Und genauso sicher würde ich kein angemeldetes Fahrzeug verkaufen.
Kurzzeitkennzeichen.
TE kann sich durchaus an einem Wochentag ein Kurzzeitkennzeichen holen - er muß es nicht unbedingt für das Coupe nutzen. Solange keine Fahrgestellnummer eingetragen ist...Nur dann sollte das Fahrzeug wiederum abgemeldet sein.
Nur kann es sein, daß ein Verkäufer nur wegen einem "nicht sicher" das Fahrzeug nicht gleich abmelden wird, da er wohl Probefahrten anbieten möchte.
Naja und jetzt stehen wir da. 😁
Wenn der Verkäufer das Fahrzeug erst nach dem Verkauf abmeldet,
bleibt danach nur der Transport auf Hänger oder die spätere Überführung mit Kurzzeitkennzeichen durch den neuen Besitzer. Beides ist für den Käufer relativ teuer.
Die Kosten dafür, plus Wegekosten für die Besichtigung und für die spätere Abholung nach der Abmeldung, plus eingesparter Zeit kann er dem Besitzer als Entschädigung für eine Vorführfahrt anbieten.
Bei einem Kauf kann der Vorführer mit öffentlichen Verkehrsmitteln
oder Freund, Leihwagen, etc. zurück reisen, oder sich vom Käufer zurück bringen lassen.
Bei richtiger Vertragsgestaltung ist der Verkauf eines noch angemeldeten Fahrzeuges relativ problemlos.
z.B. kann man eine Kaufsumme plus hohe Konventionalstrafe für jeden Tag zwischen Abmeldung und dem vereinbarten Abmeldetermin vereinbaren.
Wenn der Käufer die Vereinbarung einhält, verursacht es ihm keine
Zusatzkosten. Wenn er sich nicht daran hält, kann der Verkäufer auf Rückgabe des Fahrzeuges und Einbehaltung der dadurch ihm entstandenen Kosten bestehen.
Kurzzeitkennzeichen sind nicht teuer.
Natürlich nur wenn man nicht die Versicherung der Schilderfrau nimmt sondern die eigene.
Die wird das -üblicherweise- bei einem Folgevertrag für das Fahrzeug gutschreiben.
Bleiben die Gebühren und die Blechschilder selbst...
Wenn das Fahrzeug jetzt nicht 200 km weit weg ist sondern nur im benachbarten Landkreis kann mans sogar noch günstiger haben per "zugeteilten" ungestempelten Kennzeichen und einer Versicherung die das abdeckt.
Wie das geht steht hier im Forum - aber bitte die richtigen Anleitungen nehmen.
Ich werde kein Fahrzeug angemeldet verkaufen - egal was Gutes im Vertrag steht, wenns Probleme gibt hat man unnötige Probleme und denen geh ich ganz einfach aus dem Weg.
Abgemeldet verkaufen - wie der Käufer das Fahrzeug wegbringt ist sein Problem. Außer ich hab sonst gar keinen Interessenten, dann vielleicht.
Ansonsten ist sicher einer mit Hänger dabei.
Und du schlägst allen Ernstes vor, man soll zu jemand oder gar jedem? der 200 km weg ist und vielleicht das Auto kauft hinfahren, dazu noch nen 2. Auto - weil wenn gekauft bleibt das Auto da - oder mit den öffentlichen 200 km an nem Sonntagnachmittag zurück?
Und du schlägst allen Ernstes vor, man soll zu jemand oder gar jedem? der 200 km weg ist und vielleicht das Auto kauft hinfahren, dazu noch nen 2. Auto - weil wenn gekauft bleibt das Auto da - oder mit den öffentlichen 200 km an nem Sonntagnachmittag zurück?
Ja, gegen entsprechende Vergütung.
Bitte bedenke, dass der Verkäufer nur einmal den Hin-und Rückweg fahren muß, der Käufer jedoch zur Besichtigung und zur Abholung, d. h. zwei mal. Dadurch entstehen je nach Fahrzeugtyp für zusätzliche 2 x 200 km = 400 km Wegstrecke Zusatzkosten von ca. 100,- bis ca. 200,- Euro, ohne Überführungskennzeichen.
Für die von Dir genannten 5 Stunden kann man noch einmal die gleiche Summe für die Zeiteinsparung einsetzen.
Warum sollte ein junger Autobesitzer nicht für eine Vergütung zwischen 200,- bis 400,- Euro eine 400 km-Fahrt für einen wirklich ernsthaft interessierten Käufer, der diese Summe für eine Vorführung ausgeben will, in seiner Freizeit unternehmen?
Woher weißt du, daß der Verkäufer jung ist? 😉
Du würdest 200 oder bei 2 Fahrern dann 400 € zahlen, damit ich dir ein Fiat Coupe zeige?
Selbst wenn du es dann nicht kaufst?
Wir können TE ja mal fragen ob er dem Verkäufer das zahlen würde.
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Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Woher weißt du, daß der Verkäufer jung ist? 😉Du würdest 200 oder bei 2 Fahrern dann 400 € zahlen, damit ich dir ein Fiat Coupe zeige?
Selbst wenn du es dann nicht kaufst?Wir können TE ja mal fragen ob er dem Verkäufer das zahlen würde.
Der TE beschreibt den Autobesitzer mit:
Der Verkäufer ist nämlich noch ein ziemlicher Bursche, er hat was das Gespräch ergeben hat sowieso keine Ahnung von dem Auto, hatte es jetzt 2 Wochen und gleich 2 kleinere Dellen reingefahren.... -.-
Ich sprach von 200,- bis 400,- Euro, unabhängig von der Anzahl der Fahrer.
Diese Kosten entsteht dem Kaufinteressenten an ca. Reise- und Zeitaufwand wenn er das Fahrzeug selbst besichtigt und kauft oder auch nicht kauft. Ob der Aufwand akzeptabel ist und er eine niedrigere oder höhere Summe verhandelt, liegt jedoch im Ermessen des Kaufinteressenten.
ah TE hat das geschrieben, ok hatte ich übersehen, danke. 🙂
Nun warten wir ab ob TE das zahlen würde.
Ich halte das immer noch für nicht wirklich praxistauglich, aber bei U21 ohne Verpflichtungen nen Sonntagnachmittag - naja wers braucht.
Moin,
ich hoffe es macht dem TE nichts aus wenn ich mit einer ähnlichen Frage mich hier einklinke 😉
Folgendes: ich habe einen abgemeldeten Astra aufm Hof stehen, ich konnte mich damals von ihm nicht trennen weil er über 5 Jahre immer ein treuer und zuverlässiger Begleiter gewesen ist, klingt vllt. etwas merkwürdig, ist aber so))) Nun steht er aber immer wieder im Weg und muss weg.
Leider verkauft sich ein Fahrzeug mit "nur" 2,5 Monaten TÜV (Dezember 2012) deutlich schlechter als mit vollen 2 Jahren. Nun habe ich mir überlegt die TÜV-Prüfung vorzuziehen.
Wie gesagt, der Hobel ist abgemeldet, die Kennzeichen sind entstempelt.
Wie löse ich nun elegant und kostengünstig mein Vorhaben? Er soll wirklich nur frischen TÜV bekommen und wird wieder aufm Hof abgestellt, bis einer ihn haben möchte.
Vielen Dank!
mfg
Zitat:
Original geschrieben von be_crazy
Moin,ich hoffe es macht dem TE nichts aus wenn ich mit einer ähnlichen Frage mich hier einklinke 😉
Folgendes: ich habe einen abgemeldeten Astra aufm Hof stehen, ich konnte mich damals von ihm nicht trennen weil er über 5 Jahre immer ein treuer und zuverlässiger Begleiter gewesen ist, klingt vllt. etwas merkwürdig, ist aber so))) Nun steht er aber immer wieder im Weg und muss weg.
Leider verkauft sich ein Fahrzeug mit "nur" 2,5 Monaten TÜV (Dezember 2012) deutlich schlechter als mit vollen 2 Jahren. Also habe ich mir überlegt die TÜV-Prüfung vorzuziehen um ihn besser an den Mann/Frau zu bringen )) Alles legal, keine Ali-Prüfbude o.ä. )))
Wie gesagt, der Hobel ist abgemeldet, die Kennzeichen sind entstempelt.Wie löse ich nun elegant und kostengünstig mein Vorhaben? Er soll wirklich nur frischen TÜV bekommen und wird wieder aufm Hof abgestellt, bis einer ihn haben möchte.
Vielen Dank!
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Willst du das Fahrzeug nach der HU angemeldet lassen (für einen Verkauf sinnvoll) oder nicht?
Das Fahrzeug ist abgemeldet! Sonst wäre das mit HU ja gar kein Problem gewesen.
Ja schon, aber für eine Fahrt zum TÜV bräuchtest du in jedem Falle eine evB der Versicherung. In keinem Falle kannst du ohne Kennzeichen und Versicherung zum TÜV fahren und zurück. Denn falls was passiert - wer zahlt dann?
Du könntest allenfalls eine VS-Bestätigung holen und dann mit einem ungestempelten Kennzeichen (vorab bei der Zulassungsstelle erteilen lassen, oder, falls noch vorhanden, das alte nehmen) zur HU fahren. Alternativ dazu ein Kurzzeitkennzeichen - das ist aber sehr teuer, wenn danach keine Zulassung bestehen soll. Deswegen meine Frage.
EDIT: Ich würde das Fahrzeug danach gleich angemeldet lassen, mit deinen alten Kennzeichen - für Probefahrten doch wesentlich besser. So kostet dich auch die Versicherung nicht die Welt (brauchst ja nur Haftpflicht).
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Ja schon, aber für eine Fahrt zum TÜV bräuchtest du in jedem Falle eine evB der Versicherung. In keinem Falle kannst du ohne Kennzeichen und Versicherung zum TÜV fahren und zurück. Denn falls was passiert - wer zahlt dann?Du könntest allenfalls eine VS-Bestätigung holen und dann mit einem ungestempelten Kennzeichen (vorab bei der Zulassungsstelle erteilen lassen, oder, falls noch vorhanden, das alte nehmen) zur HU fahren. Alternativ dazu ein Kurzzeitkennzeichen - das ist aber sehr teuer, wenn danach keine Zulassung bestehen soll. Deswegen meine Frage.
EDIT: Ich würde das Fahrzeug danach gleich angemeldet lassen, mit deinen alten Kennzeichen - für Probefahrten doch wesentlich besser. So kostet dich auch die Versicherung nicht die Welt (brauchst ja nur Haftpflicht).
Deswegen auch die Nachfrage hier, könnte ja sein dass man auch mit abgemeldetem Fahrzeug und abgestempelten Nummernschildern, zur HU und zurück, fahren dürfte.
Der Astra wird definitiv, von mir, nicht angemeldet. Macht auch keinen Sinn bei dem was ich dafür noch bekommen könnte... Kosten für die Anmeldung, evtl. neue Schilder, Versicherung+Steuer für unbestimmte Zeit.
"Du könntest allenfalls eine VS-Bestätigung holen und dann mit einem ungestempelten Kennzeichen (vorab bei der Zulassungsstelle erteilen lassen, oder, falls noch vorhanden, das alte nehmen) zur HU fahren. "
Könntest Du dies besser erläutern? Was ist genau eine VS-Bestätigung?
Du musst bei der VS deiner Wahl eine sog. evB-Nummer beantragen, die ist 6stellig und wird auf jeder Zulassungsstelle als VS-Nachweis anerkannt. Die Kosten für die Haftpflichtversicherung stellt dir deine VS in Rechnung, erkundige dich aber vorher, was das kostet und ob nicht evtl. der Hin- und Rücktransport zur Prüfstelle mit Anhänger/Trailer günstiger ist. Dann brauchst du natürlich auch weder Kurzzulassung noch Versicherung.
Hallo nochmal, meine Auskunft war nicht ganz richtig.
Du brauchst in jedem Falle ein von der Zulassungsstelle zugeteiltes Kennzeichen - also leider nix mit dem alten...
Die alte Regelung gilt (leider) nicht mehr. Mea culpa.
Und ein Kennzeichen brauchst du ja auch - wohin sonst die HU-Plakette kleben?
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Hallo nochmal, meine Auskunft war nicht ganz richtig.
Du brauchst in jedem Falle ein von der Zulassungsstelle zugeteiltes Kennzeichen - also leider nix mit dem alten...Die alte Regelung gilt (leider) nicht mehr. Mea culpa.
Und ein Kennzeichen brauchst du ja auch - wohin sonst die HU-Plakette kleben?
Brauche ich auch nicht, die Plakete wird erst bei der Wiederanmeldung draufgeklebt oder nicht? Bekomme doch eine HU/AU-Bescheinigung mit der der Käufer die neue Plakette erteilt und aufgeklebt bekommt?!?