Überfahrt in die Schweiz / durch den Gotthardtunnel
Hallo und Guten Abend,
Ich fahre eigentlich nur mit PKWs rum, aber jetzt habe ich eine Harte Nuss zu Lösen:
ich habe mal die Frage von einem Freund bekommen (du kennst dich doch so gut mit Autos aus...), die ich ihm aber nicht beantworten konnte, darum frage ich das Allwissende Forum.
Also wie läuft es eigentlich ab, wenn ein LKW sagen wir mal bei Basel über die Grenze fahren will. (Wir nehmen mal an Beladen) Was muss man da alles machen?
Ich komme gerade bis zum rechts einordnen und dann auf einen Parkplatz fahren, und dann?
Wielange dauert der Aufenthalt an der Grenze?
Und gibt es bei der Fahrt nach D auch etwas was zu beachten ist? Sind die Vorgänge fast identisch?
Zur Zweiten Frage:
Wenn man in der Schweiz ist, und durch den Gotthardtunnel will, muss man sich davor (von der Nordseite) irgendwie sich rechts einordnen und dann gibt es nach ein paar Hundert Meter eine Ampel. Aber ab wieviel Tonnen muss man dahin?
Wie fahren die LKWs danach? Fahren die nur zu Bestimmten Zeiten durch den Tunnel, oder wie ist das? Wer könnte den Ablauf kurz erklären?
Gibt es unterschiede zum Südportal?
Vielen Dank für euere Antworten (auch wenn die Fragen euch vielleicht nerven werden) und allzeit gute Fahrt
MFG
mitwisser
Beste Antwort im Thema
Schließe mich dem Vorredner an, in Zollfragen braucht es noch mehr Information. Wichtigstes Detail: Fährst du Transit durch die Schweiz oder entlädst du die Ware in der Schweiz?
Zum Gotthard folgendes:
Wenn du Richtung Süden fährst:
Du fährst die A2 Richtung Gotthard, dann kommst du zur Verzweigung Altdorf, dort hälst du dich rechts. Am Überkopfwegweiser ist bereits angeschrieben, dass LKW über 3,5t sich rechts halten müssen, PKW, Busse und LKW mit dem gelben S auf rotem Grund (das haben nur Schweizer Frächter) dürfen sich links halten. Dann siehst du rechts bereits die LKW-Spur und fährst in die LKW-Spur rein. Versuch ja nicht links vorbeizufahren, du ziehst garantiert den Kürzeren. Wenn leer ist fährst du vor bis zur Ampel, wenn diese auf Grün schaltet darfst du weiter. Wenn Stau ist, dauert es etwas. Dann fährst du etwa zwei Kilometer bis zur Ausfahrt Erstfeld, dort wirst du hinausgeleitet per Verkehrszeichen. Oben an der Querstraße siehst du ein Häuschen, wenn dort ein Polizist steht, dessen Anweisungen folgen. Entweder er winkt dich geradeaus weiter auf die Autobahn, dann hast du Glück gehabt, oder er deutet dir nach links abzubiegen, dann musst du in die Polizeikontrollstelle (ist angeschrieben, etwa 100m von der Autobahn, dem LKW-Zeichen folgen).
Wenn kein Polizist im Häuschen ist, schau bei der Querstraße auf die gegenüberliegende Seite, dort ist eine schaltbare Tafel, die zeigt entweder geradeaus oder nach links.
Wenn du wieder auf der Autobahn bist, Überholverbot und unbedingt Abstand einhalten.
Dann kommst du zum Gotthardtunnel, dort darfst du eh nur auf der rechten Spur fahren. Vor dem Gotthardtunnel ist nochmals eine Überkopfampel, dort werden die Abstände zwischen den LKW neu dosiert, erst fahren wenn grün ist und die 150m Abstand im Tunnel einhalten.
Wenn du von Italien kommst:
Du siehst wieder die Tafel, wo angeschrieben ist, LKW rechts halten. In der Spur fährst du entlang, dann kommst du automatisch in einen ehemaligen Parkplatz, dort fährst du in Schlangenlinien um den Parkplatz, bis du wieder vor einer Ampel stehst, wenn du endlich davor stehst und es grün wird darfst du fahren. Vor dem Gotthardtunnel direkt wiederum die Abstandsdosierung.
19 Antworten
Hallo,
@ FoxT: Warum ist denn die Schweiz so schlimm? Wenn man durch den Gotthard will, ist man halt etwas unterwegs. Man kann ja auch einfach durch den San Bernadino fahren (geht doch, oder?) und ist durch.
MFG
mitwisser
Naja es gibt doch fast täglich Reportagen im Fernsehen wo man sieht, wie Ausländer in der Schweiz so richtig wegen Kleinigkeiten zur Kasse gebeten werden.
Ok das Problem hat man natürlich in Österreich und Italien auch. Die einheimischen werden durchgewunken und die Ausländer krallt man sich.
Hier in Deutschland haben mit diesem Phänomen ja höchstens die Polen und die anderen Oststaaten zu kämpfen.
Aber insgesamt betrachtet glaube ich nicht, dass die deutsche Polizei so extrem ausländische Fahrzeuge kontrolliert, wie das zumindest teilweise in unseren Nachbarstaaten der Fall ist.
Da kommen die meisten bei uns aber viel günstiger weg......
Grüezi miteinander! Als Schweizer Transporteur (=Frächter) möchte ich gerne etwas präzisieren. Die S-Bewilligung gibts nur an Transporteure, deren Geschäftssitz sich in den Kantonen an der A2 (Autobahn Transit von Basel nach Chiasso, also Nord-Süd) befindet. Damit wurde die Diskriminierung von ausländischen Transporteuren vermieden. Unser Betrieb, mit einem Geschäftssitz im Tessin haben die S- Bewilligung durch das Strassenverkehrsamt des Kantons Tessin, Camorino, erhalten. Sie ist jährlich mittels einer Gebühr zu erneuern.
Ich denke, es ist nicht das meiner Meinung nach überflüssige "Tropfensystem", mit S-Bewilligung, oder das Nachtfahrverbot, das den ausländischen Transitverkehr abhält durch die Schweiz zu fahren, sondern die LSVA (=Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe). Im Gegensatz zu D wird die für jeden KM erhoben, also auch neben der Autobahn, und kostet ob beladen oder leer immer gleich viel. Massgebend ist das zulässige Gesamtgewicht des LKW plus Anhänger oder das Leergewicht der Sattelzugmaschine plus Gesamtgewicht des Sattelaufliegers. Auf dem Bild ist mittig in der Windschutzscheibe das Gerät (Tripon) angebracht. Wenn der Querbalken oben leuchtet heisst das, dass ein Hänger (oder Auflieger) angekoppelt ist; leuchtet nur der senkrechte Balken rechts ist es eine Solofahrt. Wer kein solches Gerät hat, bezahlt im voraus an den Grenzübergängen zu der EU.
Hallo,
@ njoy_ch: Erstmal Herzlich Willkommen bei MT. Und vielen Dank für deine Hilfe. Aber ich habe noch ne kleine Frage: Was passiert eigentlich wenn du mit deinem Laster von Süden nach Norden kommen? Dann darfst du auch durchfahren bis zum Tunnel? Was ist da am Tunnel?
MFG
mitwisser
Ähnliche Themen
@ mitwisser. Von Süd zu Nord ist das gleiche Prozerdere wie von Nord zu Süd. Aber diesmal mit der Argumentation, dass Tessiner, die etwas in die Schweiz nördlich des Gotthards zu liefern haben gleich berechtigt sein sollen. Ansonsten war ja die Versorgung des Tessins, als Miteidgenossenschaft das Argument des Systems.