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Übereifrige Wachtmeister & getönte Scheiben

Themenstarteram 11. März 2009 um 16:27

Hallo zusammen!

Gestern bin ich in Leipzig von übereifrigen Verkehrspolizisten angehalten worden und hab nen weißen Mängelschein bekommen. Grund: getönte Scheiben an Fahrer- und Beifahrertür. Bislang hatte die Dekra seit dem Import meines Chevys kein Problem damit, weder bem §21-Vollgutachten noch bei den bisherigen beiden normalen TÜV-Prüfungen. Unterwegs wurde ich auch schon mindestens 6-7 mal angehalten, aber noch nie wurde so eine Scheiße von mir verlangt - denn jetzt soll ich die Folien runterkratzen, was eine Scheißarbeit ist und ich aber getönte Scheiben haben will. Die Folien sind aber etwas heller in der Tönung als die hinteren Scheiben und haben Prüfzeichen E9.

Frage:

--> Kennt jemand von Euch einen Prüfer zwischen Leipzig und Dresden, der mir seinen Stempel auf den Mängelschein drückt? (Meiner wollte sich heute nicht so weit aus dem Fenster lehnen)

--> Gibt es von GM irgendwo Ersatzscheiben für den Suburban (EZ´01), die original genau so wie die hinteren getönt sind? (bedampft oder wie auch immer, nur nicht mit Folie)

Ich hab heute mit meinem Prüfer auch die Vorschriften gewälzt. Raus gekommen ist: wenn die Scheiben der Fahrer - und Beifahrertür getöntes (Tönung durch Bedampfen usw.) Glas haben, sind sie original und bedürfen keiner gesonderten Erlaubnis. Nur Folien sind verboten.

Vielleicht hat jemand eine Idee, wie ich die Tönung behalten kann. Sieht doch viel besser aus - oder??? Und sie Sicht ist auch einwandfrei.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kellypit

so richtig scheiße aus wegen dieser gottverfluchten Idioten in Uniform.

Jetzt reiss Dich mal zusammen! Die können nichts dafür, dass es solche Gesetzt gibt und Du sie offenslichtlich nicht gekannt hast. Sorry aber das muss auch mal gesagt werden. Wenn man sich über die Gesetze hinwegsetzt muss man die Konsequenzen ertragen können.

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am 11. März 2009 um 16:37

An der Fahrer/Beifahrertür ist nicht die Tönung das Problem (darf bis 75%), es ist die Folie.

Das Fenster gilt hier als Notausstieg bei einem Unfall und muss einzuschlagen sein.

Folie wird Dir keiner eintragen.

Nachträgliche Tönung durch Bedampfen/Fluten ist nicht zulässig, da der Tönunggrad und die Alterungseffekte der Farbe nicht nachgewiesen werden können. Verglasungen sind Bauart geprüfte Bauteile die nicht verändert werden dürfen (z.b. auch Airbrush mit Sand)

vorne min lichtdurchlässigkeit von 70%

Fahrer/Beifahrerseite min lichtdurchlässigkeit von 75%

da die meisten scheiben aber eh wärmeschutzverglasung sind, sind diese auch dementsprechend getönt.

einzigste möglichkeit, wenns von werk aus dunklere gab und du den passus "IAW von Verglasung" (in etwa Wirkung)

hast wäre es mM nach ein Graubereich mit dem man am besten durchkommen könnte

alles andere ist halt nicht konform

am 11. März 2009 um 20:55

also einen anderen Prüfer zu suchen kannste dir gleich sparen

und dass es die kleinen grünen Männchen bisher nicht gestört hat kommt nur daher dass du bisher einfach nur viel Schwein gehabt hast.

TÜV-Heinis sind nunmal keine Gottheiten,

obwohl dass anscheinend die meisten Leute denken. :eek:

egal obs eingetragen oder sonst wie abgesegnet ist,

es bleibt trotzdem illegal,

weils dafür nun mal leider Gesetze gibt

und bei uns in Doofland gelten da die EU-Richtlinien,

in dem speziellen Fall "ECE 43",

was dass bedeutet hat "trojan" ja schon geschrieben.

sowas kostet im übrigen auch Geld wenns ganz dumm läuft,

ich glaub 30,- Euro + 3 Punkte .............

und als uneinsichtiger Wiederholungstäter kannste auch deine Karre zwangsstillgelegt bekommen.

wenns dir dass alles wert ist nur ums rundum schön dunkel zu haben,

naja,jedem das Seine.

am 11. März 2009 um 22:39

Zitat:

Das Fenster gilt hier als Notausstieg bei einem Unfall und muss einzuschlagen sein.

das ist meiner meinung nach nicht korrekt weil es gibt ja auch transparente folien für vorne die als splitterschutz der scheibe gedacht sind....

 

ich habe mir das auch schon überlegt habs aber sein lassen weil du nur viel ärger am hals hast wegen dem.

gooogle mal nach dem thema da findest du unzählige diskussionen auch z.b. schon von 2002.... das ende vom lied ist immer das es illegal ist.

ich würde sagen wenn du mal ne mängelkarte bekommst ist es noch das kleinste problem, aber wenn du z.b. bei dunkelheit jemanden überfährst und die versicherung zahlt nicht, weil wegen den getönten scheiben der versicherungsschutz entfällt, dann kann sich wohl jeder ausmalen was dann sache ist!!!

ich hab auch schon gelesen das welche die scheibentönung bis zu 25 % (tönung)eingetragen bekommen haben aber ich denke das läuft z.b alles über eine tunning werkstatt die einen etwas besseren draht zu einem prüfer haben, der das ganze einträgt. das heißt aber nicht das es im wirklichen sinne legal ist und wenn du dann von der rennleitung aufgehalten wirst deswegen, wird es so ablaufen wie bei dir und das ende wird so sein, das du die folie entfernst oder dir vielleicht ansonsten das fahrzeug stillgelegt wird...

so denke ich aus den erfahrungen was ich bis jetzt darüber gelesen

habe.

das hab ich noch gefunden:

 

Sehr geehrter Herr ..... ,

zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten:

1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).

2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht!)

3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (à aus der Sichtfeld-Definition heraus die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen!

Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.

Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist à ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine Bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zulässt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.

Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig. Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Danner

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH

VFZ, München

Produktbereich Fahrzeuge

Hab da auch mal eine Frage dazu.

Wie schaut es mit Ausländischen Autos aus.

Mein Ram und meine anderen Fahrzeuge haben alle Niederländische Kennzeichen dran.

Können die mich trotzdem wegen den schwarzen Scheiben volllabern?

am 12. März 2009 um 11:45

Ich hab auch alle scheiben getönt (C30 Crew cab) Bisher auch noch ohne Probleme. Aber die können ja noch kommen ....

am 12. März 2009 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI

Hab da auch mal eine Frage dazu.

Wie schaut es mit Ausländischen Autos aus.

Mein Ram und meine anderen Fahrzeuge haben alle Niederländische Kennzeichen dran.

Können die mich trotzdem wegen den schwarzen Scheiben volllabern?

Nein, ist ein niederländisches Fahrzeug und muss daher deren Vorschriften entsprechen.

Ausser bei hier absolut verbotenen Dingen wie Spikes auf Wintereifen. Da gibbet mecker.

Zitat:

Original geschrieben von gresem

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI

Hab da auch mal eine Frage dazu.

Wie schaut es mit Ausländischen Autos aus.

Mein Ram und meine anderen Fahrzeuge haben alle Niederländische Kennzeichen dran.

Können die mich trotzdem wegen den schwarzen Scheiben volllabern?

Nein, ist ein niederländisches Fahrzeug und muss daher deren Vorschriften entsprechen.

Ausser bei hier absolut verbotenen Dingen wie Spikes auf Wintereifen. Da gibbet mecker.

Puh gott sei dank, will nächsten Monat meine Eltern besuchen fahren und da hab ich keine Lust auf lästige Fragen.

Danke euch.

Ich hab das "früher" auch gemacht und es aufgegeben weil es mit einfach zu blöd war. Fuhr die Polizei neben mir hab ich schnell die Scheiben runtergelassen, usw.... Klar sieht es besser aus aber es ist nicht erlaubt und daher mit Stress verbunden. Und bei US Cars lässt sich dann schnell noch mehr finden was nicht ok ist wenn man auf den richtigen trifft.

Deswegen lass es sein oder lebe mit dem Risiko und trage die Konsequenzen ohne wenn und aber.

am 12. März 2009 um 16:37

@ gresem und ThomasV6TDI

ehm,

euch is schon klar wer alles zur EU gehört ??? :rolleyes::eek:

meine jetzt wegen der EU-Richtlinie ECE 43 ;)

was das Thema hier halt betrifft.

am 12. März 2009 um 17:21

Zitat:

Original geschrieben von Blubber Box

@ gresem und ThomasV6TDI

ehm,

euch is schon klar wer alles zur EU gehört ??? :rolleyes::eek:

Nicht wirklich. Ändert sich ja immer wieder.

ECE ist aber auch ein internationales Abkommen, nicht nur EU-Weit und betrifft nur die Herstellung.

Wer was wie umbaut bleibt bei den einzelnen Ländern. Zumindest hab ich das hier so verstanden.

Spikes sind zB. in Schweden erlaubt. Hier nicht.

Folie an den vorderen Scheiben kannst Du voll vergessen. Sei froh, dass Sie dich nicht schon früher abkassiert haben. Sollte aber klar sein, dasss das verboten ist.

Themenstarteram 13. März 2009 um 17:43

Zitat:

Original geschrieben von torjan

 

einzigste möglichkeit, wenns von werk aus dunklere gab und du den passus "IAW von Verglasung" (in etwa Wirkung)

hast wäre es mM nach ein Graubereich mit dem man am besten durchkommen könnte

alles andere ist halt nicht konform

Jo - das hat mir mein Dekra-Prüfer auch gesagt. Sollte GM jemals für den Suburban dieses Modells werksseitig getönte Scheiben für Fahrer- und Beifahrertür angeboten haben, kann ich diese einbauen, da es sich um Originalteile handelt.

Ein guter Bekannter von mir ist zur Zeit in Kalifornien - der hat schon den Auftrag, falls es mal welche gab, diese zu erwerben und mitzubringen. Mal sehen ob´s klappt.

Und jetzt werd ich wohl erst mal die Folien versuchen abzukratzen - was für ´ne scheiß Arbeit bei den Temperaturen.

Mann hab ich die Schnauze voll. Das sieht dann ja voll scheiße aus.

am 13. März 2009 um 17:53

Nimm eine Föhn um die Folie anzuwärmen.

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