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Über Rot gefahren und geblitzt was jetzt????

Themenstarteram 22. Dezember 2011 um 13:52

Hallo leute,

Habe folgendes problem gestern abend wurde ich an einer ampel geblitzt was gerade auf rot geschaltet hatte.

was kommt auf mich zu habe bei bußgelkatalog.de

gelesen wenn es unter 1sekunde ist 90€ strafe und 1 punkt wenn es aber über eine sekunde ist 200€ strafe und 3 punkte 1monat fahrverbot.

jetzt mein eig problem ich fliege diesen montag in den urlaub wann kommt der bescheid bei mir in die post und wie lange zeit habe ich um mein führerschein abzugeben und die strafe zu zahlen bin 2 wochen weg und was passiert wenn ich die strafe nicht rechtzeitig bezahlen kann weger mein urlaub???

 

Bitte um eure Hilfe!!!!

MFG.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ne, die sehe ich schon so jeden Tag, da muss man dann nicht mehr von Träumen.

Du reißt ja hier bei MT ganz schön die Klappe auf.

Warscheinlich bist du auch nur einer von vielen die in der Realität nichts zu melden haben.

Ein Looser. :D

Für voll nimmt dich hier doch keiner mehr.

So, das musste ich endlich mal los werden. :D

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Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Ist aber nicht zulässig.

Natürlich, nur darf man die Leute nicht selber eintragen.

Genau so ist es. Jemand darf das Knöllchen an sich nehmen, und auf seinen Namen ausfüllen. Kommen fragen das was nicht stimmt sagt man einfach, das man es ausgefüllt hat, weil man zu dem Zeitpunkt mit dem Wagen unterwegs war... Es könnte gut sein, das mal eine Ampel umgesprungen ist, ohne es gemerkt zu haben....

 

Verboten ist es aber, wenn ich als Halter einen anderen Namen als meinen eigenen eintrage, wo es sein könnte, das der/diejenige nicht gefahren ist. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ich meine Mutter eintrage, obwohl meine Schwester gefahren sein könnte, oder ich einen anderen Namen eintrage um mich selbst zu entlasten.

 

Selbst wenn ein anderer wirklich gefahren ist sollte man ihm nur den Brief geben, aber nicht vorher ausfüllen.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Jemand darf das Knöllchen an sich nehmen, und auf seinen Namen ausfüllen.

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage soll dies möglich sein?

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

 

Natürlich, nur darf man die Leute nicht selber eintragen.

Jau.Die Sachbearbeiter sind auch alle blöd. Die Fotos werden mit der Ausweisfotodatendank verglichen, notfalls wird vor Ort ermittelt.Wenn ich diese schlauen Ratschläge immer lese....:rolleyes: Wenn das der richtige Staatsanwalt in die Finger bekommt gibt es noch ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung, hatten wir alles schon.

In der Regel vergleicht kaum einer die Bilder und falsche Verdächtigungen fallen gleich raus, denn jeder kann sich selber so oft er will eintragen, nur man selber dasrf keinen angeben. Erst informieren (Radarforum Verkehrsportal und co) und dann schreiben!!

Aber immer wieder genial, für falsche Aussage gibt es grüne Daumen :D

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Jemand darf das Knöllchen an sich nehmen, und auf seinen Namen ausfüllen.

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage soll dies möglich sein?

Auch dir empfehle ich das Radarforum ( ersafa oder alberti Suchwort) und dann siehst du weiter.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Moinsen,

 

Locker bleiben und den Urlaub geniessen!:)

 

So schnell ist die deutsche Bürokratie nicht, schon gar nicht über die Festtage...!;)

 

Ich vermute mal, dass Dein Bescheid frühestens Mitte Januar bei Dir aufschlagen wird. Zudem hast Du nach Eingang noch 14 Tage (Einspruchsfrist) Zeit Dich zu äußern oder zu zahlen.

Ganz genau so rate ich auch. Ein weiterer Punkt ist die "Weihnachtsamnestie" der Behörde, zwischen den Feiertagen werden keine Bescheide versandt. Dass in den Ämtern nicht unbedingt das größte Mitarbeiteraufkommen in diesen Tagen zu verzeichnen ist, dürfte zwanglos nachvollziehbar sein.

Ein weiterer Beruhigungsfakt - wenn Du nachweislich zum Zeitpunkt der Zustellung nicht anwesend warst (Hotelrechnung, Flug-/Bordkarte) verlängert sich Deine Einspruchsfrist um diesen Zeitraum.

 

Schönen Urlaub und frohes Weihnachtsfest - twindance

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

 

Aber immer wieder genial, für falsche Aussage gibt es grüne Daumen :D

Dann machen wir seit Jahren etwas falsches....:eek: So einen Schlaukopf wie dich hatte ich heute auch, einen anderen angegeben.Foto angefordert und nächstes Jahr haben wir einen Fußgänger mehr.Bei Bußgeldern wird immer verglichen, da brauchst du man keine Sorge haben du Experte...Radarforum, sonst noch was ?:rolleyes::o Du hast keien blassen Schimmer, aber den verteidigst du mit allen Mitteln:D.Im übrigen habe ich diese Sprüche erwartet, du bist irgendwie leicht auszurechnen:D

Jaja, haltloses blabla- Natürlich kann die Methode funktionieren, dass du davon keine Ahnung hast, bestätigst du ja gerade:rolleyes:

Zitat:

Du hast keien blassen Schimmer, aber den verteidigst du mit allen Mitteln

Reicht doch, wenn du der Hellste (in deinen Augen) bist :rolleyes: Von nichts eine Ahnung aber rumlabern:D

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Auch dir empfehle ich das Radarforum ( ersafa oder alberti Suchwort) und dann siehst du weiter.

Ich habe da gerade hineingeschaut, aber auch dort wird keine Rechtsgrundlage für diese Handlungsweise genannt.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Bei Bußgeldern wird immer verglichen, da brauchst du man keine Sorge haben

Das fängt schon viel früher an, meistens schon dann, wenn Halter und Fahrer nicht identisch sein können (vom Geschlecht her oder altersmäßig). Dann werden auch schon mal die weiteren Familienangehörigen abgeklopft...

Was soll es für eine Rechtsgrundlage geben? Es ist nunmal nicht verboten, wenn du dich auf meinem Ticket selber benennst.

:)

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Jaja, haltloses blabla- Natürlich kann die Methode funktionieren, dass du davon keine Ahnung hast, bestätigst du ja gerade:rolleyes:

Das stimmt. Ich arbeite da zwar aber ich habe keine Ahnung.Aber wer nimmt dich hier noch für voll...:D:)

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Bei Bußgeldern wird immer verglichen, da brauchst du man keine Sorge haben

Das fängt schon viel früher an, meistens schon dann, wenn Halter und Fahrer nicht identisch sein können (vom Geschlecht her oder altersmäßig). Dann werden auch schon mal die weiteren Familienangehörigen abgeklopft...

Ja, bei Cobra11 :D

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Was soll es für eine Rechtsgrundlage geben? Es ist nunmal nicht verboten, wenn du dich auf meinem Ticket selber benennst.

Das es nicht verboten ist, konnte bis jetzt noch nicht belegt werden.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

:)

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Jaja, haltloses blabla- Natürlich kann die Methode funktionieren, dass du davon keine Ahnung hast, bestätigst du ja gerade:rolleyes:

Das stimmt. Ich arbeite da zwar aber ich habe keine Ahnung.Aber wer nimmt dich hier noch für voll...:D:)

Dann solltest du deinen Job mal besser machen :D

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

 

 

Aber immer wieder genial, für falsche Aussage gibt es grüne Daumen :D

Dann machen wir seit Jahren etwas falsches....:eek: So einen Schlaukopf wie dich hatte ich heute auch, einen anderen angegeben.Foto angefordert und nächstes Jahr haben wir einen Fußgänger mehr.Bei Bußgeldern wird immer verglichen, da brauchst du man keine Sorge haben du Experte...Radarforum, sonst noch was ?:rolleyes::o

Kann ich so bestätigen, selber dabei gewesen - Bußgeld eingefahren, Verstoß zugegeben, alles scheint easy und locker. Plötzlich stehen zwei Beamte in grün mit dem Foto in der Hand vor der Tür. Auf die naive Frage "Warum, ist doch alles zugegeben" kommt die lapidare Antwort "Das erfolgt routinemäßig".

 

Es ist gefährlich, den Gegenüber grundsätzlich für wesentlich weniger intelligent zu halten, als man sich selber einschätzt.

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