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Über Rot gefahren und geblitzt!!!

Themenstarteram 17. Juni 2008 um 18:36

Moin Luete,

 

Bin über Rot gefahren und geblitzt worden. So hab jetzt Post bekommen ( Zeugenfragebogen).

Das Fahrzeug ist auf meine Mutter angemeldet, ich bin Fahranfänger und habe noch weniger als 1 Jahr Probezeit.

 

Habe überlegt alles auf meine Mutter zu machen, sie ist damit einverstanden. Jedoch denk ich an die Folgen was passieren kann wenn die heraus finden das nicht meine mutter gefahren ist, sondern ich. (Auf dem Foto erkennt man mein Gesicht zu 90 % nicht!!) Was könnte dann kommen wenn die es heruas finden? Weiß es jemand kann mir jemand weiter helfen???

 

Würde mich über Antworten freuen Danke im voraus! MfG MazdaGF

Beste Antwort im Thema
am 17. Juni 2008 um 19:44

Nimm es auf dich, bezahl die Strafe, gib den Lappen einen Monat lang ab, und mach die Nachschulung!

Jeder sollte ab 18 alt genug sein und für die Konsequenzen seines Handelns geradestehen können!

Vielleicht lernste was draus ...

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Zitat:

Original geschrieben von rnevik

ICH habe den Fred nicht aus der Versenkung geholt :) ... wobei ich es nicht toll finde, wenn einer ein Problem postet, aber nicht den Ausgang...

Wer war das denn, gestern um 11:01:30 Uhr? ;)

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

ICH habe den Fred nicht aus der Versenkung geholt :) ...

Doch, hast du.

Und genau so hältst du es mit den Blitzern. Immer sind die anderen schuld ...:rolleyes:

am 2. August 2011 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

ICH habe den Fred nicht aus der Versenkung geholt :) ... wobei ich es nicht toll finde, wenn einer ein Problem postet, aber nicht den Ausgang...

Wer dann? Dein Post ist doch der erste nach dem letzten von 2008;) Steh zu deinem Fehler! (Mal fix nen Standartspruch gebracht);)

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

Köln, Innere Kanalstr/Universitätsstr. Überall 70 km/h, nur komischerweise hinter der Zoobrücke, dort, wo es am breitesten ist, 50 und 2 Blitzer. Warum ist da 50 und Blitzer?!

Gegenfrage: Was hat die Breite einer Straße mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu tun? :confused:

am 3. August 2011 um 5:12

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Gegenfrage: Was hat die Breite einer Straße mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu tun? :confused:

Mit der erlaubten natürlich nichts, daher ist es ja Abzocke.

Aber mit der fahbaren. Oder was glaubst du, warum die Fahrspuren auf Autobahnen über nen Meter breiter sind als in Wohngebieten?

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

A5 Höhe Darmstadt..bin selber mal mit Vollkaracho vor vielen Jahren reingefahren.

4 Fahrstreifen pro Richtung, Nacht, kein Mensch auf der Straße. 100 km/h Limit. Warum?!?!? Das 100er SChild ist mir damals (vor 7 Jahren) nicht aufgefallen, und ich bin mit 220 (!!!!) reingefahren und geblitzt worden.

Jaja, der heimtückische Blitzer, wo sich die A5 und die A67 aufteilen. Aber wenn ich Dich korregieren darf: Vor dem Blitzer stehen ungefähr 5 -7 100-Schilder, der Blitzer steht ziemlich am Ende einer 5 km langen 100-Zone. Und 100 ist hier, weil sich eben die Autobahn teilt und ziemlich viele Schnarchzapfen das erst auf den letzten Metern checken und wilde Manöver veranstalten. Dieser Blitzer ist also ein schlechtes Beispiel für Abzocke...

Zitat:

Genauso verhält sich das mit den Rotlichtblitzern. Vor einigen Monaten ist ei ein 120%- Depp an einer gelben Ampel in die Eisen, und meine Frau ist ihm reingefahren. Natürlich ein Ortsunkundiger. Er hat also dadurch quasi einen Unfall provoziert, obwohl natürlich die Schuld bei meiner Frau liegt.

Natürlich liegt die Schuld bei Deiner Frau, bei wem denn sonst ? Wenn es ein Ortsunkundiger war wusste er wohl kaum, dass da ein Blitzer steht. Vielleicht hat er einfach deshalb bei Gelb angehalten, weil das so vorgeschrieben ist ? Als Depp würde ich da eher diejenige bezeichnen, die pennt und mit sowas nicht rechnet, hinterher aber die Schuld bei anderen sucht. Ein Ampelblitzer ist übrigens niemals Abzocke.

So, jetzt möge der Thread wieder in der Versenkung verschwinden...

@mevik

Dass auf A 5 Höhe Darmstadt geblitzt wird, das weiss seit 20 Jahren ein jeder, der dort unterwegs ist. Da spleist sich doch die BAB in A 5 und A 67 auf und eine langsamere Gangart in diesem Bereich ist doch kein Verbrechen. Damit kann man sich doch kurzzeitig arrangieren.

Oh, mit der Einhaltung der zHg kann man sich sogar langzeitig arrangieren. Auch wenn das manchem geradezu unvorstellbar pervers vorkommt.

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