Über Rot gefahren, geblitzt. Was nun?
Hallo,
war vorhin mit nem Kumpel in Frankfurt bei der IAA. Es war super, hatten viel Spaß, bis ich geblitzt wurde.
Musste nur noch 9Km fahren, die Strecke kenne ich sehr gut, fahre die sehr oft und hatte schon 550Km hinter mir und dann passierte es.
Hab mit der Hand mein linkes Auge gewischt und hab die rote Ampel für Geradeaus-Fahrer nicht gesehen. Für die Rechtsabbieger war es natürlich grün. Der, der vor mir rechts abgebogen ist, fuhr ja auch weiter.
Mein Freund hat mich zwar noch gewarnt, aber bis ich das realisiert habe, wurde ich geblitzt. Habe dann sofort abgebremst und ca. 2-3M hinter der Ampel ein zweites mal geblitzt.
Im Internet steht:
Länger als eine Sekunden:
200Euro Strafe, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Ist das eigentlich nur, wenn man ganz durchfährt, oder auch wenn man abbremst und ein 2. mal geblitzt wird?
Würde es etwas bringen, wenn ich die Strafe ablehne mit der oben genannten Grund, auch wenn dieser total dumm und dämlich klingt?
Ich weiß nicht worüber ich mich ärgern soll:
Über den Fahrverbot oder über die Strafe...
Hattet ihr schonmal so ein Fall? Wenn ja, wie ist es ausgegangen?
Gruß, Esalet
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dealer2063
und selbst wenn du nicht besser wegkommst, so kannst du das damit sehr lange rauszögern. und den behörden ein bischen mehr arbeit aufdrücken
Geniale Idee.
Dieselben Leute haben dann wahrscheinlich auch noch die Frechheit sich über die Höhe ihrer Steuern und Abgaben zu beschweren und zu mosern wenn irgendein Antrag nicht zügig bearbeitet wird.
Aber die eigenen kleingeistige Rache gehabt, an Leuten die erstens die Falschen sind, die es zweitens nicht juckt und drittens die eigenen Minderwertigkeitskomplexe gezeigt idem man sich bei anderen für die eigenen Fehler zu rächen versucht.
71 Antworten
Hast du nen Anwalt damit betraut? Dich selber mit denen rumzuschlagen dürfte zu nix führen, außer erhöhtem Stress deinerseits. Dass du schon selber mit dem geredet hast, dürfte die Sache aber nicht unbedingt einfacher machen.
Neulich hat der TÜV das Getriebe vom Auto meines Dads geschrottet und wollte das vertuschen. Da lief die Kommunikation von Anfang an über einen Anwalt. Denn obwohl mein Vater alles andere als auf den Mund gefallen ist, kannst du da soviel falsches sagen, was dir dann hinterher negativ ausgelegt wird...
Recht haben und Recht bekommen sind leider oft gaaanz weit auseinander.
Mein Dad hat einen E28 535i mit Automatikgetriebe. Das ist das erste elektrohydraulische Getriebe (EH-Getriebe), das BMW je gebaut hat. Naturgemäß hat das noch so die ein oder andere Kinderkrankheit, so darf man in Fahrstufe P und N nicht über einen längeren Zeitraum die selbe Drehzahl halten. Macht man das trotzdem, geben einige Bremsbänder den Geist auf. Bei der AU (die es 1985 in der Form noch nicht gab) ist aber genau das notwendig. BMW hat darauf reagiert und den TÜV-Stellen eine alternative Prüfmethodik mitgeteilt.
Da dieser BMW inzwischen bereits 11 TÜVs und AUs einwandfrei überstanden hat, wissen die TÜV-Stellen das eigentlich auch. In diesem Fall hat es der Prüfer aber wohl verschnarcht oder nen schlechten Tag oder was auch immer, jedenfalls hat er das Getriebe durch die falsche Vorgehensweise geschrottet.
An sich wär das ja gar nicht so dramatisch, shit happens und die sind ja auch versichert.
Die Höhe war aber, dass er meinem Dad das Auto einfach kommentarlos wieder hingestellt hat und keinen Ton gesagt hat. Nachdem das Auto dann aber beim Losfahren eben nicht wirklich fuhr, sondern nur widerwillig Fahrt aufnahm, statt wie gewohnt fix zu beschleunigen, merkte er natürlich sofort, dass was nicht stimmt. Der nächste Hammer kam dann, als er den Prüfer drauf aufmerksam machte. Der sagte nämlich lapidar "Wenn das Auto nicht mehr fährt, müssen sie den ADAC rufen." Wundersamerweise hat mein Dad nicht verbal umgebaut...
Die restliche Kommunikation läuft jetzt wie gesagt über den Anwalt. Die Sache ist auch noch nicht vom Tisch.
Zwischenbilanz war, dass der TÜV meinte "das Auto ist 24 Jahre alt und hat 160.000 km drauf, da ist sowas normal".
Vielleicht bei einer Kilometerhure dieses Alters, aber nicht bei dem Auto von meinem Dad, der es hegt und pflegt, wie nur wenige das tun und die Laufleistung ist auch 100% original.
Zitat:
Original geschrieben von bmwboxer87
Also ich würde folgendes machen,und das ist mir auch mal passiert.Wenn du Verwandte im Ausland hast,schieb das auf den,klär das vorher mit dein Verwandte.
Ich wurde auch mal geblitzt,ich war aber zu schnell 30er Zone wo kein arsch ist,bin ich über 60 gefahren(unbewusst).
Bekam dann Brief,und ich war noch in der Probezeit.
Hab es dann auf meinen Cousenk aus Belgien geschoben,dass der am Steuer war etc.
Den Brief ausgefüllt und abgeschickt,später bekam mein Cousenk eine Geldstrafe von 55€ und das wars auch.Meinst du die rennen hinter einen her wegen so was??? Geld bezahlen dann ist Ruhe.
Ich würde das immer wieder so machen😉
Das zieht nach der neuen regel nicht mehr egal wer am steuer war wird seit neustem der Fahrzeughalter zur rechen(RECHNUNG)schaft gezogen.
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Zitat:
Original geschrieben von FlashbackFM
Hast du nen Anwalt damit betraut?
Einen Anwalt habe ich nicht eingeschaltet, da der ja auch nicht kostenlos ist. Der wird sicherlich auch in 3stelligen Bereich liegen. Und im schlimmsten Falle zahle ich den Anwalt sowie die Strafe.
Verkehrsrechtschutz besitze ich leider auch nicht. Mein Vater hat zwar sowas, aber der übernimmt mein Fall nicht.
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Dann bleibt dir wohl nur [...] draus lernen.Greetz
Cap
Was soll ich da bitte draus lernen? Hast wohl den ganzen Thread nicht durchgelesen.
Soll ich mir etwa beibringen, wie ich das Jucken während der Fahrt unterdrücke?
Gruß, Mustafa
Steh es durch wie ein Mann!
und heul wie ein Baby ..... 😁😁😁
4 Wochen sind doch gleich vorbei.
Du bist über eine rote Ampel gefahren, wurdest erwischt, dann läufst du eben.
Seih einfach froh daß nichts passiert ist.
tut mir leid für dich dass es so dumm gelaufen ist. der anwalt hätte dich voraussichtlich in der tat 590 euro netto gekostet. plus die kosten für ein eventuell nötiges gutachten. die hast du jetzt aber gespart. nutz das geld für ne rechtschutz und das nächste mal geh zu nem kollegen.
mit anwalt dauert das bußgeldverfahren in der regel weitere 6-9 monate, sofern eine rechtsbeschwerde zulässig ist bis zu zwei jahren.
spätestens dann sollte das fahrverbot nicht mehr gerechtfertigt sein, sofern du zwischenzeitlich keine neuen verstöße begangen hast.
und das die behörde auf einspruchsbegründungen vom anwalt oder gar mandanten reagiert ist selten. richter sind da geschulter und wissen auch mit mitzieeffekt und co was anzufangen.
kopf hoch
ps: vielleicht bist du über deinen vater mitversichert? Wohnst du noch bei ihm? war es sein wagen?
aber leider hast du nun doch selber gedoktert und schon viele chancen vergeben.
grüße
Zitat:
Original geschrieben von esalet
...und noch einer, der den Thread nicht ganz durchgelesen hat...
Ich habe durchaus den ganzen Thread gelesen, versteh aber trotzdem die Aufregung nicht.
Es ist auch völlig belanglos, weshalb die Ampel bei rot überquert wurde - ob du dir im Auge kratzt oder ob du einen gebla*** kriegst.
Wer Gesetze übertritt muß die Konsequenzen tragen.
Zitat:
Original geschrieben von ti_comp
falsch geraten...Zitat:
Es ist auch völlig belanglos, weshalb die Ampel bei rot überquert wurde - ob du dir im Auge kratzt oder ob du einen gebla*** kriegst.
Wer Gesetze übertritt muß die Konsequenzen tragen.
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
tut mir leid für dich dass es so dumm gelaufen ist. der anwalt hätte dich voraussichtlich in der tat 590 euro netto gekostet. plus die kosten für ein eventuell nötiges gutachten. die hast du jetzt aber gespart. nutz das geld für ne rechtschutz und das nächste mal geh zu nem kollegen.mit anwalt dauert das bußgeldverfahren in der regel weitere 6-9 monate, sofern eine rechtsbeschwerde zulässig ist bis zu zwei jahren.
spätestens dann sollte das fahrverbot nicht mehr gerechtfertigt sein, sofern du zwischenzeitlich keine neuen verstöße begangen hast.
und das die behörde auf einspruchsbegründungen vom anwalt oder gar mandanten reagiert ist selten. richter sind da geschulter und wissen auch mit mitzieeffekt und co was anzufangen.
kopf hoch
ps: vielleicht bist du über deinen vater mitversichert? Wohnst du noch bei ihm? war es sein wagen?
aber leider hast du nun doch selber gedoktert und schon viele chancen vergeben.grüße
Danke für deine informative Nachricht.
Ja, ich wohne noch bei Papa und das Auto ist auch auf seinem Namen zugelassen, sodass der Brief auch zu ihm kam und nicht zu mir. Jedoch ist das Auto auf meinem Namen versichert.
Ich hab den Anwalt von meinem Vater zwar nie direkt gefragt, aber habe viele gefragt, die Ahnung haben, die mir jedoch gesagt haben, dass er das nicht übernimmt, da ich schon über 18 bin.
Hmm. Fragen kann ich ihn trotzdem mal, auch wenn es zu spät ist und ich mir einiges verpspielt habe.
@ti_comp,
du verstehst einiges nicht, nicht nur meine Aufregung. Such dir ein Thread aus, was du verstehst, wenn es dir hier nicht gefällt.
Und Tschüss!
Gruß, Esalet
EDIT: Sorry SLDD320 🙂
Zitat:
Original geschrieben von 16v Corrado
Das zieht nach der neuen regel nicht mehr egal wer am steuer war wird seit neustem der Fahrzeughalter zur rechen(RECHNUNG)schaft gezogen.
Hi hättest du dazu einen Link mit offizieller Bestättigung?
Weil soweit mir bekannt ist, kann ich in Deutschland nicht für ein Vergehen haftbar gemacht werden das ich nicht begangen habe.
Ergo kann ich nicht, wenn ein mir unbekannter mit meinem Wagen jemanden überfährt dafür im Knast landen oder (in anderen Fällen) Punkte kassieren.
Natürlich kann bei reinen Geldstrafen der Halter einfach zahlen wenn der Brief kommt und die Sache ist für die Behörde dann gegessen, aber das ist ja was anderes auch wenn es natürlich rechtlich als Schuldeingeständnis gilt.
Gruß