Über ne rote Ampel gefahren, Anzeige
nix mehr
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
... Schwuchteln ...
kannst du nichtmal einen post verfassen ohne dabei auf deine umfangreiche schimpfwortsammlung zurückzugreifen? 😕 🙄
aber wenn du dich auf der straße so verhälst wie hier im forum, kann ich deinen hass auf die polizei durchaus verstehen - würde mich auch ankotzen, wenn die regelmäßig vor der tür stehen...ebenso wie ich die leute verstehen kann, die dich anzeigen... 😁
39 Antworten
ohne Rechtschutz -> Ja.
Zitat:
Original geschrieben von prikkelpitt
Na ja, irgendwas wird da schon kommen, der Polizist sagte ja auch, daß er eine Strafanzeige aufgenommen hat und mir dann erst mal ein Anhörungsbogen zugeschickt wird.
Er hat dich doch schon angehört,oder? Auf den Anhörungsbogen würde ich nicht unbedingt warten und wenn doch mußt du nicht mehr angeben als deine persönlichen Daten. Du kannst den Vorwurf natürlich abstreiten,dürfte aber auf das Gleiche rauslaufen wie wenn du den Wisch in den Papierkorb schmeisst.
Zitat:
Was ich noch fragen wollte, wenn ich es jetzt weiterhin abstreite, wie wird denn dann weiter verfahren? Gibt es da ne Verhandlung?
Wenn du dem Bußgeldbescheid wiedersprichst ist eine Verhandlung möglich, kann aber auch sein das die Bußgeldstelle dann das Verfahren beendet statt es ans Gericht zu leiten. Bei Gericht kann es dann auch noch sein das die das Verfahren kommentarlos einstellen weil sie keinen Sinn im Verfahren sehen,entweder weil ein Freispruch rauskommen würde oder weil sie keine Zeit für den Mist haben. Wenn du vor dem Richter landen würdest kannst du bis kurz vor dem Urteil den Wiederspruch zurücknehmen und dann gilt der Bußgeldbescheid. Die meisten Richter geben Zeichen wenn der Bußgeldbescheid günstiger als ein Urteil wäre. Aber es kann eben auch ein Freispruch rauskommen.
Ob die Rechtschutz zahlen würde klärt ein kurzes Telefonat,dabei den Sachverhalt schildern und die werden schon sagen ob sie zahlen oder nicht. Eine rote Ampel kann man durchaus mal übersehen,aber davon abgesehen wird es eh nicht so teuer. Selbst mit Anwalt und Zeugengeld sollte die Summe unter einem Tausender bleiben.😁 Da sich die Gebühren am Streitwert orientieren kommt da weder für den Anwalt noch dem Gericht viel raus.
Richtig, so ist das. Es sei denn man beweist Dir das Du gelogen hast.
Also, die Ampel schlug kurz vorher auf Gelb. Dann brauchst Du auch nicht Lügen und es war keine Rotlichtfahrt.😉
Eine vorsätzliche Mißachtung der Ampel dürfte noch schwerer zu beweisen sein.
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es sei denn, jemand von den Beteiligten findet diesen Thread...alles schon erlebt! Pass auf!
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
es sei denn, jemand von den Beteiligten findet diesen Thread...alles schon erlebt! Pass auf!
OK, dann lösch ich mal den Ausgangsthread, sicher ist sicher, habt mir ja schon weiter geholfen.
Kann dann auch zu hier, Danke
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Zeuge kann nichts beweisen.
der zeuge muss nichts beweisen...er ist lediglich dazu verpflichtet wahrheitsgemäße aussagen zu machen...
er hat den te gesehen und den polizisten derart genau beschrieben, das diese der meinung sind, das der te der person entspricht, die bei rot über die ampel ist...
i.d.r. wird sowas eingestellt...
ABER je nach dem, wie der sachbearbeiter auf der bußgeldstelle gelaunt ist, kann er (bzw. der staatsanwalt) dem te daraus einen strick drehen (und die sache dann doch durchziehen), das die polizisten den te vor dem krankenhaus angetroffen haben - denn dorthin ist man meist mit "eile" unterwegs und kann dabei auch mal die ein oder andere kirschgrüne ampel übersehen...
Okay..Zeuge muss nicht beweisen. Aber dann halt die Justiz. Vielleicht hat sich der Zeuge einfach was ausgedacht, weil ihm die Farbe der Sitze des TE nicht gefallen hat... Auf Grund dieser einen Anzeige würde er niemals verurteilt..
Wie oft wurde ich schon von diversen Rentnern und Schwuchteln angezeigt. Gab nie was..
"Aussage gegen Aussage" gibt es in einem Gerichtsverfahren nicht, da ist immer die Frage, wer die höhre Glaubwürdigkeit genießt beim Richter.
Aber grundlegend denke ich auch, dass es ohne Beweise sehr schwer wird.
Moin Martin,
lösche doch den Thread. Vielleicht ließt ja hier wirklich einer mal zufällig mit.
Sicher ist sicher.😉
Der Eingangstext ist ja eh schon gelöscht, dann kann auch der ganze Thread weg ...
Der TE hat das ja auch geschrieben.
@mcaudio
Du kannst doch nicht das Bataillon von Laien-Juristen so einfach abwürgen lassen. Sie meinen es doch nur gut, weil sie vielleicht aus Erfahrung sprechen😁😁😁😛😛
War ja auch nur so eine Idee. 😎
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
War ja auch nur so eine Idee. 😎
Du und deine Ideen 😛😛😛