u.U. kann Alkohol MPU auch ohne Fahren angeordnet werden

Da ist jemand mit 1,79 Promille zu Fuß auf der Autobahn rumgetorkelt. Weil eben dieser 3 Jahre zuvor eine Alkohol MPU "bestanden" hatte, wurde seitens der Behörde eine erneute MPU angeordnet, da Zweifel am in der MPU angegebenen kontrollierten Trinken bestand.

Nach der Weigerung, sich der erneuten MPU zu stellen, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.

Hier der SpOn Artikel

Demnach hat der Anwalt des Betroffenen den Widerspruch gegen den Fahrerlaubnisentzug zurückgenommen.

Beste Antwort im Thema

Ich finde die Entscheidung richtig. Alkoholiker haben hinter dem Steuer nichts zu suchen.

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Zitat:

@uhu110 schrieb am 30. März 2016 um 21:31:35 Uhr:


Hallo, MrFleetwood,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 30. März 2016 um 21:31:35 Uhr:



Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 30. März 2016 um 03:30:52 Uhr:


Nö, der liegt sicher verwahrt daheim. Sonst kommt ein übereifriger Grüner auf die Idee das Ding mal zu behalten und erst der Staatsanwalt stellt nach Wochen fest, das das unrechtens war.

wie groß schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein, dass ein Polizeibeamter Dir gleich vor Ort den Führerschein abnimmt, und dann auch noch ohne triftigen Grund?

Wenn ja, warum sollte er es denn machen?

Dagegen ist die Wahrscheinlichkeit, dass Dir im Rahmen einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagt wird, wenn Du den Führerschein nicht im Original vorlegen kannst, relativ groß.

Das wäre sicher recht ärgerlich, wenn so etwas mal ein paar hundert Kilometer von daheim entfernt passiert, oder nicht? 😎

Und komm bitte nicht damit, dass das nicht rechtens wäre, denn das stimmt nicht und es wird bei uns nicht selten praktiziert.

Viele Grüße,

Uhu110

.
.
Heutzutage kann seitens der Polizei relativ schnell herausgefunden werden, ob jemand im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist oder nicht.

Sollte das an Ort und Stelle nicht möglich sein, wird der Fahrzeugführer belehrt, daß er eine Straftat begeht, wenn er trotzdem weiterfährt.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 30. März 2016 um 21:31:35 Uhr:


Hallo, MrFleetwood,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 30. März 2016 um 21:31:35 Uhr:



Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 30. März 2016 um 03:30:52 Uhr:


Nö, der liegt sicher verwahrt daheim. Sonst kommt ein übereifriger Grüner auf die Idee das Ding mal zu behalten und erst der Staatsanwalt stellt nach Wochen fest, das das unrechtens war.

wie groß schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein, dass ein Polizeibeamter Dir gleich vor Ort den Führerschein abnimmt, und dann auch noch ohne triftigen Grund?

Wenn ja, warum sollte er es denn machen?

Es ist meinem Sohn passiert. Liebeskummer...saß Abends angetrunken im Auto auf einem Supermarktparkplatz ggüber der Tanke wo er sich den Stoff gekauft hatte und hat Musik gehört.
Die Grünen fahren hier gerne Streife -junge Burschen die üben dürfen....und haben ihn kontrolliert.
Statt ihm nur den Schlüssel abzunehmen und zu Fuß heim zu schicken haben sie den Schein mitgenommen.
Er ist NICHT gefahren! Dabei ist es auch unerheblich ob der Schlüssel steckt oder der Motor läuft -hab ich von Staatsanwalt schriftlich so hier :-)
Die Aussagen der Grünen wichen voneinander ab - einer blieb im Wagen dahinter, der Andere berichtete zunächst von "losfahren" Die Aussage revidierte er später aber recht...sagen wir schwammig.
Dumm nur - bei einem Automatikfahrzeug leuchten zwangsläufig beim Einlegen von "D" kurz die Rückfahrscheinwerfer auf, dann beim Einlegen von "P" wieder - das konnte der Kollege nicht bestätigen.
Auch gab es keine Einigkeit ob der Motor überhaupt lief -Rauchaustritt Auspuff wurde nicht beobachtet etc.
Drei Monate und drei Briefe vom Anwalt hats gedauert, dann kam ein Schreiben wir mögen alle uns entstandenen Kosten auflisten- werden von der Staatskasse ersetzt, Schein kommt wieder.
Aber das der Junge die Zeit in der Arbeit für seinen Chef bald nutzlos war...das interessiert niemanden.

Wie gesagt -sie hätten eine evtl stattfindende Trunkenheitsfahrt durch das Entziehen des Schlüssels bis zum nächsten Tag verhindern können - das wäre mehr als genug und im Rahmen des Gesetzes gewesen, den -ES IST NIX VERBOTENES GESCHEHEN -hier wurde unrechtmäßig vorverurteilt!
Somit mal wieder das "Freund und Helfer" mit den Füßen getreten :-))

In dem Moment wo so ein übereifriger Grüner meinen Schein in den Händen hält ist Gefahr in Verzug - und das möchte ich verhindern. Denn wenn der auf irgend einen blöden Gedanken kommt und das Ding mal mitnimmt stehe ich ohne Fahrerlaubnis da - selbst wenn ich mir nichts zu schulden hab kommen lassen.

Nur weil ich das Original nicht dabei hab, kann der mir die Weiterfahrt nicht untersagen - dazu ist er zu gering. Im Prinzip könnten sie mit Heim fahren und da vor der Haustür einen Blick drauf werfen. Eine Herausgabe muss ein Richter anordnen.
Aber idR reichen die 10€ oder ein Funkspruch mit dem Hinweis "Beim nächsten Mal..."

Nö Jungs - zu viel schlechte Erfahrungen, sorry.

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 1. April 2016 um 02:31:42 Uhr:



Zitat:

@uhu110 schrieb am 30. März 2016 um 21:31:35 Uhr:


Hallo, MrFleetwood,

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 1. April 2016 um 02:31:42 Uhr:



Zitat:

@uhu110 schrieb am 30. März 2016 um 21:31:35 Uhr:



wie groß schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein, dass ein Polizeibeamter Dir gleich vor Ort den Führerschein abnimmt, und dann auch noch ohne triftigen Grund?

Wenn ja, warum sollte er es denn machen?

Es ist meinem Sohn passiert. Liebeskummer...saß Abends angetrunken im Auto auf einem Supermarktparkplatz ggüber der Tanke wo er sich den Stoff gekauft hatte und hat Musik gehört.
Die Grünen fahren hier gerne Streife -junge Burschen die üben dürfen....und haben ihn kontrolliert.
Statt ihm nur den Schlüssel abzunehmen und zu Fuß heim zu schicken haben sie den Schein mitgenommen.
Er ist NICHT gefahren! Dabei ist es auch unerheblich ob der Schlüssel steckt oder der Motor läuft -hab ich von Staatsanwalt schriftlich so hier :-)
Die Aussagen der Grünen wichen voneinander ab - einer blieb im Wagen dahinter, der Andere berichtete zunächst von "losfahren" Die Aussage revidierte er später aber recht...sagen wir schwammig.
Dumm nur - bei einem Automatikfahrzeug leuchten zwangsläufig beim Einlegen von "D" kurz die Rückfahrscheinwerfer auf, dann beim Einlegen von "P" wieder - das konnte der Kollege nicht bestätigen.
Auch gab es keine Einigkeit ob der Motor überhaupt lief -Rauchaustritt Auspuff wurde nicht beobachtet etc.
Drei Monate und drei Briefe vom Anwalt hats gedauert, dann kam ein Schreiben wir mögen alle uns entstandenen Kosten auflisten- werden von der Staatskasse ersetzt, Schein kommt wieder.
Aber das der Junge die Zeit in der Arbeit für seinen Chef bald nutzlos war...das interessiert niemanden.

Wie gesagt -sie hätten eine evtl stattfindende Trunkenheitsfahrt durch das Entziehen des Schlüssels bis zum nächsten Tag verhindern können - das wäre mehr als genug und im Rahmen des Gesetzes gewesen, den -ES IST NIX VERBOTENES GESCHEHEN -hier wurde unrechtmäßig vorverurteilt!
Somit mal wieder das "Freund und Helfer" mit den Füßen getreten :-))

In dem Moment wo so ein übereifriger Grüner meinen Schein in den Händen hält ist Gefahr in Verzug - und das möchte ich verhindern. Denn wenn der auf irgend einen blöden Gedanken kommt und das Ding mal mitnimmt stehe ich ohne Fahrerlaubnis da - selbst wenn ich mir nichts zu schulden hab kommen lassen.

Nur weil ich das Original nicht dabei hab, kann der mir die Weiterfahrt nicht untersagen - dazu ist er zu gering. Im Prinzip könnten sie mit Heim fahren und da vor der Haustür einen Blick drauf werfen. Eine Herausgabe muss ein Richter anordnen.
Aber idR reichen die 10€ oder ein Funkspruch mit dem Hinweis "Beim nächsten Mal..."

Nö Jungs - zu viel schlechte Erfahrungen, sorry.

Du bist ein Kasper. Die Kollegen haben den FS präventiv sichergestellt, d.h. nach Polizeirecht. Den Rest deines Postes ("Freund und Helfer"😉 kannst du dir sonst wohin stecken - ich sehe mich nicht als Freund und Helfer. Meine Aufgabe ist die Ausübung staatlicher Gewalt - nicht mehr und auch nicht weniger. Und lass dir eines gesagt sein: hast du deinen Lappen nicht dabei und ich möchte den sehen/haben, wird eben zu dir nach Hause gefahren und die Bude auf links gedreht. Völlig legal und von der StA abgesegnet.

Hehe, da siehste was deinesgleichen vom normalen Bürger hält.
Und da soll man Euch dann bitte noch unterstützen?

Das die Handlung deines Kollegen eben nicht OK war hab ich ja schriftlich hier - und er hätte das Ganze auch mit etwas Feingefühl lösen können -Fehlanzeige.
So einfach wie du dir das vorstellst bzw dem normalen Bürger es vorhalten möchtest um die " Autorität" zu waren, ist es Gott sei Dank in unserem Staate noch nicht -wir haben schon noch ein paar Rechte.
Und wenn dann jemand gleich so rüber kommt wie du -weiß man was man davon zu halten hat.
Ich kann nix für deinen Frust, da musst dich bei deinem Dienstherren beschweren - der deklariert euch auch als "Freund und Helfer"
Für Recht und Ordnung zu sorgen wäre die Aufgabe - nicht Bürger, die nix unrechtes getan haben aus Frust zu drangsalieren.
Und wg nem Führerschein kommst du nirgens rein -solange nix vorliegt:-) Dir mach ich bei ner Verkehrskontrolle nicht mal den Kofferraum auf.
(Aber das hast du selbst alles schon mal geschrieben - bzw auch Gegenteiliges zu deinem letztem post. Ist halt schon etwas her)

Aber lass gut sein -das ist mittlerweile etwas arg weit weg vom fred Thema.... :-)

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Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 1. April 2016 um 02:31:42 Uhr:



...

Es ist meinem Sohn passiert. Liebeskummer...saß Abends angetrunken im Auto auf einem Supermarktparkplatz ggüber der Tanke wo er sich den Stoff gekauft hatte und hat Musik gehört.
Die Grünen fahren hier gerne Streife -junge Burschen die üben dürfen....und haben ihn kontrolliert.
Statt ihm nur den Schlüssel abzunehmen und zu Fuß heim zu schicken haben sie den Schein mitgenommen.
Er ist NICHT gefahren! Dabei ist es auch unerheblich ob der Schlüssel steckt oder der Motor läuft -hab ich von Staatsanwalt schriftlich so hier :-)
Die Aussagen der Grünen wichen voneinander ab - einer blieb im Wagen dahinter, der Andere berichtete zunächst von "losfahren" Die Aussage revidierte er später aber recht...sagen wir schwammig.
Dumm nur - bei einem Automatikfahrzeug leuchten zwangsläufig beim Einlegen von "D" kurz die Rückfahrscheinwerfer auf, dann beim Einlegen von "P" wieder - das konnte der Kollege nicht bestätigen.
Auch gab es keine Einigkeit ob der Motor überhaupt lief -Rauchaustritt Auspuff wurde nicht beobachtet etc.
Drei Monate und drei Briefe vom Anwalt hats gedauert, dann kam ein Schreiben wir mögen alle uns entstandenen Kosten auflisten- werden von der Staatskasse ersetzt, Schein kommt wieder.
Aber das der Junge die Zeit in der Arbeit für seinen Chef bald nutzlos war...das interessiert niemanden.

Wie gesagt -sie hätten eine evtl stattfindende Trunkenheitsfahrt durch das Entziehen des Schlüssels bis zum nächsten Tag verhindern können - das wäre mehr als genug und im Rahmen des Gesetzes gewesen, den -ES IST NIX VERBOTENES GESCHEHEN -hier wurde unrechtmäßig vorverurteilt!
Somit mal wieder das "Freund und Helfer" mit den Füßen getreten :-))

In dem Moment wo so ein übereifriger Grüner meinen Schein in den Händen hält ist Gefahr in Verzug - und das möchte ich verhindern. Denn wenn der auf irgend einen blöden Gedanken kommt und das Ding mal mitnimmt stehe ich ohne Fahrerlaubnis da - selbst wenn ich mir nichts zu schulden hab kommen lassen.

Nur weil ich das Original nicht dabei hab, kann der mir die Weiterfahrt nicht untersagen - dazu ist er zu gering. Im Prinzip könnten sie mit Heim fahren und da vor der Haustür einen Blick drauf werfen. Eine Herausgabe muss ein Richter anordnen.
Aber idR reichen die 10€ oder ein Funkspruch mit dem Hinweis "Beim nächsten Mal..."

Nö Jungs - zu viel schlechte Erfahrungen, sorry.

.
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Dann erklär mir doch mal folgendes:

Wenn Deinem Sohn seitens der einschreitenden Politzeibeamten vorgeworfen wurde, daß er alkoholisiert gefahren ist, warum haben die keine weiteren, zwingend erforderlichen Maßnahmen getroffen, nämlich Blutprobe, Sicherstellung / Beschlagnahme der FE, Anzeige?

P.S. Um zu "fahren" müssen sich meines Wissens nach die Räder drehen.

Schrei doch hier nicht immer so rum.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 1. April 2016 um 11:12:53 Uhr:


Schrei doch hier nicht immer so rum.

Gruß Metalhead

.
.
.

Metalhead, ich schreibe wegen der besseren Lesbarkeit so groß.

Oder könnte man das als unhöfliches Schreien interpretieren?

Das wäre nicht meine Absicht.

Die normale Schriftröße reicht vollkommen aus. Wer Schwierigkeiten hat, diese zu lesen, der kann sich die Schriftgröße systemweit anpassen. Es gibt also keinen Grund, die Schriftgröße in jedem Beitrag zu ändern.

Zitat:

@AMenge schrieb am 1. April 2016 um 12:56:28 Uhr:


Die normale Schriftröße reicht vollkommen aus. Wer Schwierigkeiten hat, diese zu lesen, der kann sich die Schriftgröße systemweit anpassen. Es gibt also keinen Grund, die Schriftgröße in jedem Beitrag zu ändern.

Ok, dann schreibe ich ab jetzt normal groß.

Ich wollte nicht unhöflich sein. 😉

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 1. April 2016 um 03:24:50 Uhr:


Du bist ein Kasper. Die Kollegen haben den FS präventiv sichergestellt, d.h. nach Polizeirecht. Den Rest deines Postes ("Freund und Helfer"😉 kannst du dir sonst wohin stecken - ich sehe mich nicht als Freund und Helfer. Meine Aufgabe ist die Ausübung staatlicher Gewalt - nicht mehr und auch nicht weniger. Und lass dir eines gesagt sein: hast du deinen Lappen nicht dabei und ich möchte den sehen/haben, wird eben zu dir nach Hause gefahren und die Bude auf links gedreht. Völlig legal und von der StA abgesegnet.

Meldet sich hier der zu den Hooligans passende Polizei-Rambo ???
Es fehlt nur noch die mittelalterliche "hochnotpeinliche Befragung" durch die Beamten.😁

Hausdurchsuchung: Der schwerwiegende Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung durch eine Durchsuchung muß von einem Richter angeordnet werden. Dabei kann allein der Verdacht schwerer Straftaten eine Durchsuchung rechtfertigen.
(BVerfG, 2 BvR 1467/04)

Es ist immer wieder erstaunlich, wie sich einige Zeitgenossen über Sicherungsmaßnahmen der Polizei aufregen und sich sofort als Opfer sehen, wenn sie selbst davon betroffen sind.

Zitat:

@Pizer schrieb am 1. April 2016 um 21:22:52 Uhr:



Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 1. April 2016 um 03:24:50 Uhr:


Du bist ein Kasper. Die Kollegen haben den FS präventiv sichergestellt, d.h. nach Polizeirecht. Den Rest deines Postes ("Freund und Helfer"😉 kannst du dir sonst wohin stecken - ich sehe mich nicht als Freund und Helfer. Meine Aufgabe ist die Ausübung staatlicher Gewalt - nicht mehr und auch nicht weniger. Und lass dir eines gesagt sein: hast du deinen Lappen nicht dabei und ich möchte den sehen/haben, wird eben zu dir nach Hause gefahren und die Bude auf links gedreht. Völlig legal und von der StA abgesegnet.

Meldet sich hier der zu den Hooligans passende Polizei-Rambo ???
Es fehlt nur noch die mittelalterliche "hochnotpeinliche Befragung" durch die Beamten.😁

Hausdurchsuchung: Der schwerwiegende Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung durch eine Durchsuchung muß von einem Richter angeordnet werden. Dabei kann allein der Verdacht schwerer Straftaten eine Durchsuchung rechtfertigen.
(BVerfG, 2 BvR 1467/04)

Was bitte ist gegen die Aussage von Pizer zu sagen. Es gibt Spielregeln für das Fahren. Du hälst Dich nicht dran und beschwerst Dich das die Rennleitung Ihren Job macht? Erkundige Dich erstmal was geht (und was nicht) bevor Du hier BVerG Urteile zitierst. Steht dieses Urteil im Zusammenhand der obigen Frage?

Mein Beitrag bezieht sich nicht auf die Aussage von Pizer.

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 1. April 2016 um 04:04:23 Uhr:


Hehe, da siehste was deinesgleichen vom normalen Bürger hält.
Und da soll man Euch dann bitte noch unterstützen?

Das die Handlung deines Kollegen eben nicht OK war hab ich ja schriftlich hier - und er hätte das Ganze auch mit etwas Feingefühl lösen können -Fehlanzeige.
So einfach wie du dir das vorstellst bzw dem normalen Bürger es vorhalten möchtest um die " Autorität" zu waren, ist es Gott sei Dank in unserem Staate noch nicht -wir haben schon noch ein paar Rechte.
Und wenn dann jemand gleich so rüber kommt wie du -weiß man was man davon zu halten hat.
Ich kann nix für deinen Frust, da musst dich bei deinem Dienstherren beschweren - der deklariert euch auch als "Freund und Helfer"

Tut er nicht. Ist aus Neutralitätsgründen auch gar nicht opportun. Und gefrustet bin ich auch nicht - warum auch?

Für Recht und Ordnung zu sorgen wäre die Aufgabe - nicht Bürger, die nix unrechtes getan haben aus Frust zu drangsalieren.
Und wg nem Führerschein kommst du nirgens rein -solange nix vorliegt:-) Dir mach ich bei ner Verkehrskontrolle nicht mal den Kofferraum auf.

Oh doch, das wirst du, da die weitaus meisten Kontrollen eben keine StVO Kontrollen sind, sondern Kontrollen nach Polizeirecht. Für mich in Hessen nach §18 Abs 2 Nr 6 HSOG, im Volksmund auch "Schleierfahndung" genannt - und so ein Passus steht in jedem Länderpolizeigesetz. Kannst du daran erkennen, dass die Kontrolle mit den Worten "Guten Tag, Personen- und Fahrzeugkontrolle" eingeleitet wird. Und wenn du mir den Kofferraum nicht öffnest, mache ich es eben selber - dann kannst du allerdings die Kontrolle von der Rückbank unseres FuWas aus verfolgen. Da gehe ich jetzt allerdings nicht in die Tiefe, das habe ich hier schon mehr als einmal im Detail erläutert.

Wenn du wüsstest, wie oft Wohnungen wegen eines FS durchsucht werden...täusch dich da mal nicht. Unsere StA ist da zum Glück sehr auf Zack.
Das ist eben der Unterschied zwischen gefährlichem Halbwissen und Personen, die rechtssicher sind. Aber du kannst es ja gerne ausprobieren, steht dir frei. Beschwere dich aber hinterher nicht darüber.

(Aber das hast du selbst alles schon mal geschrieben - bzw auch Gegenteiliges zu deinem letztem post. Ist halt schon etwas her)

Aber lass gut sein -das ist mittlerweile etwas arg weit weg vom fred Thema.... :-)

@Pizer schrieb am 1. April 2016 um 21:22:52 Uhr:

Zitat:

Meldet sich hier der zu den Hooligans passende Polizei-Rambo ???
Es fehlt nur noch die mittelalterliche "hochnotpeinliche Befragung" durch die Beamten.😁

Hausdurchsuchung: Der schwerwiegende Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung durch eine Durchsuchung muß von einem Richter angeordnet werden. Dabei kann allein der Verdacht schwerer Straftaten eine Durchsuchung rechtfertigen.
(BVerfG, 2 BvR 1467/04)

Wie bereits oben geschrieben: verwechsel mal nicht Polizeirechts- mit Strafprozessualen Maßnahmen. Damit ist nämlich schon der eine oder andere Aushilfsjurist ganz böse auf die Nase gefallen. Und es hilft, wenn die StA auf Zack ist.

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