Typenklassenverschlechterung
Hallo liebe GLKler,
habt Ihr schon die neue KFZ-Versicherungsrechnung?
Hier mein GLK 220
2012 2013
Haftpflicht: 20 22
Vollkasko: 22 24
Zum Vergeich:
Audi Q5 : ab 2013 Haftpflicht 19
Vollkasko 19
Touareg ab 2013 Haftpflicht 23
Vollkasko 24
Bauen wir zu viele Unfälle?
Ich bin schon überrascht!
Herzliche Grüße und lasst Euch nicht den Spaß an unserem tollen Auto verderben.
pollux
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich komme zwar von der KIA Sorento-Liga jedoch mal ein Tipp, den ich selbst
mehrmals ausprobiert habe.
Habe jetzt für meinen Sorento EZ 2011 schon die Rechnung für 2013 bekommen.
HF 25 = 30 %
VK 25 = 30%
Mehrkosten für 2013 insgesamt ca. 45,--Euro, obwohl kein Unfall. (HUK 24)
Jetzt habe ich mir bei verschiedenen Onlinerechner (Finanzscout24, check 24, etc.)
die Preise meiner Versicherung für 2013 geholt.
Alle Jahrespreise (HF und VK) lagen bei der HUK 24 ca. 40,--Euro unter dem Preis vn 2012.
Mit anderen Worten:
Ich würde jetzt für nächstes Jahr ca. 85,--Euro sparen, wenn ich meine eigene Versicherung
kündige und anschließend bei meiner gekündigten Versicherung über einen Onlinemakler wieder anfangen würde.
Das Ganze mal nur zum Nachdenken!!!
Gruß
Jagdhorni
16 Antworten
Achtung!
Vor einer Kündigung des evtl. aktuellen Tarifs das Kleingedruckte des neuen Tarifs lesen. Es gibt eine neue SFR-Rückstufungstabelle, die einige Versicherer zum Tarif 2013 eingeführt haben. Darin gibt es den alten Rabattretter nicht mehr oder in verschlechteter Form. Meist kann man einen "Schadenschutz" gegen Mehrbeitrag dazu kaufen, der diesen Nachteil ausgleichen soll.
Auch wichtig: Erfragen, ob dieser Rückstufungsvorteil durch den "Schadenschutz" später auch an einen Nachfolgeversicherer gemeldet wird oder er nur bei dieser Versicherung gilt. Sonst gibts die böse Überraschung beim nächsten Versichererwechsel.
Zitat:
Original geschrieben von BMW-lemming
Auch wichtig: Erfragen, ob dieser Rückstufungsvorteil durch den "Schadenschutz" später auch an einen Nachfolgeversicherer gemeldet wird oder er nur bei dieser Versicherung gilt. Sonst gibts die böse Überraschung beim nächsten Versichererwechsel.
Wichtiger Hinweis, danke. Der Rabattschutz (Schadenschutz) - das ist nicht der Rabattretter aus der Rückstufungstabelle - wird meines Wissens niemals an einen anderen Versicherer gemeldet. Die Versichererwechselbescheinigung (VWB) enthält nur das sogenannte Rabattgrundjahr, also das Jahr, ab dem die schadenfreien Jahre zählen. Der Rabattschutz ist ganz bewusst als Kundenbindungsinstrument gestaltet und soll den Wechsel unattraktiver machen. Natürlich kann ein neuer Versicherer den Verlust von Schadenfreiheitsrabatt durch einen Sonderrabatt ausgleichen, aber der bisherige Versicherer muss (und wird im eigenen Interesse auch) das echte Rabattgrundjahr melden.
Die GenRe - ein großer Rückversicherer - hat übrigens Beitragssteigerungen in den aktuellen Neugeschäftstarifen von durchschnittlich 7,1 % errechnet.
Liebe Grüße
"railpixel" Werner