TV Freischaltung
Hallo Miteinander,
wie kann ich mein TV Modul auch während der Fahrt nutzen, bzw. zumindest mein Beifahrer ? Ich dachte, man kann das getrennt nutzten (das auch während der Fahrt der Beifahrer etwas auf dem TV Bildschirm sieht) - oder kann man das freischalten ??
Danke für Infos
27 Antworten
Was du meinst ist der Splitscreen, den gab es mal in der S-Klasse, wurde mit der MOPF aber eingestampft...für die Freischaltung hilft dir die SuFu.
@froggorf. Bist du sicher? Bevor ich mich für nen S213 entschieden habe wurde mir vom Verkäufer ein S212 E500, der noch auf Lager war, angeboten der laut Beschreibung über ein Splitscreenmonitor verfügte. Sollte das nicht so sein sorry für die Fehlinformation.
Ähnliche Themen
Ja da bin ich sicher, habe einem W212 mit einem ganz großen Kreuz aus der Sonderausstattungsliste, inkl. TV, da war nix mit Splitscreen, das gab es nur in der S-Klasse und da war die Technologie eine andere, da konnte der Beifahrer Fernsehen, weil der Fahrer nicht den Beitrag sehen konnte, alles andere ist unzulässig.
Hab auf die schnelle nur das gefunden.
https://www.angurten.de/is/infotainment/1290-E-Klasse+Limousine
Wurde dann wohl nie in die SA aufgenommen!?
Zitat:
@froggorf schrieb am 8. Dezember 2017 um 20:10:38 Uhr:
Ja da bin ich sicher, habe einem W212 mit einem ganz großen Kreuz aus der Sonderausstattungsliste, inkl. TV, da war nix mit Splitscreen, das gab es nur in der S-Klasse und da war die Technologie eine andere, da konnte der Beifahrer Fernsehen, weil der Fahrer nicht den Beitrag sehen konnte, alles andere ist unzulässig.
Erst einmal heißt es Splitview, weil es ja kein geteilter Bildschirm ist, sondern immer Vollbild, aber blickwinkelabhängig. Und dann muss man leider sagen, entweder du hast ein ganz altes Auto oder da fehlt dann doch das eine oder andere Kreuz. Denn Splitview gab es im 212. Gib „Splitview 212“ in eine Suchmaschine ein und du findest Videos, die eindeutig die Existenz belegen.
War mir neu, nein der hatte als Mopf Vollausstattung, also alles. Diese Funktion gab es demzufolge 2013 noch nicht, danke dann nehme ich alles zurück. Aber ob der TV Empfang noch geht ist nicht sicher, bei meiner alten Möhre ging er nämlich nicht mehr.
Allen dank bezüglich der Infos „splitview“...., kann denn jemand auch Auskunft geben über die Möglichkeit , den Bildschirm während der Fahrt anlassen zu können ....???
Dazu werden unterschiedliche Meinungen veröffentlicht, man darf Bilder laufen lassen, aber nicht hinsehen, wegen Ablenkung usw. Also macht es keinen Sinn, noch eines, wollen wir Auto fahren oder Fernsehen. Wenn es so einfach wäre, würden es die Hersteller selbst machen. Wenn ein Unfall passiert, und die Versicherung dir einen Gutachter schickt und der feststellt, dass der TV während der Fahrt freigeschaltet ist, dann wird nicht im vollem Umfang gezahlt. Meinem Kollegen so passiert, daher ist es eindeutig nicht zu empfehlen.
Die Videosperre während der Fahrt beruht auf einer freiwilligen Verpflichtung der Hersteller der Systeme.
Eine Deaktivierung der Sperrfunktion ist daher grundsätzlich nicht strafbar. Dennoch könnte das Schauen von Videos während der Fahrt dazu führen, dass das Auto je nach Auslegung des Beamten als "nicht vorschriftsmäßig" eingestuft wird und könnte demnach gemäß § 23 StVO ein Bußgeld von 80€ verhängen.
(*Quelle* https://www.bussgeldkatalog.org)
Im Endeffekt muss es jeder selbst entscheiden.