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Turboschaden! VW Golf 6 Highline 2.0 TDI DSG DPF 2009 110PS

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 25. Juli 2020 um 13:57

Hallo liebe Community,

 

ich habe in meinem letzten Beitrag von einem pfeifen beim beschleunigen berichtet und ich habe sehr schnell antworten von euch bekommen. Vielen Dank dafür!

 

Mein letzter Beitrag:

Titel

 

Leider war es schon zu spät. Vor ein paar Tagen kurz vor einer Autobahnauffahrt drehte das Fahrzeug beim beschleunigen die Drehzahl plötzlich hoch und beschleunigte selbt, man hörte ein lautes knattern und hämmern, gefolgt von einem plötzlichen Leistungsverlust. Währenddessen kam extrem viel weißer Rauch aus dem Auspuff. Man konnte die Fahrzeuge kaum mehr wahrnehmen. Ich bin gleich (kurz vor der Autobahnauffahrt) in eine Nebenfahrbahn abgebogen, rechts ran gefahren und habe den Motor abgestellt.

 

Dann habe ich gleich den Pannendienst kontaktiert welcher nach ca. 20min vor Ort war. Diagnose: "Turboschaden, auf keinen Fall weiterfahren!".

Habe dann noch knapp 3h auf den Abschleppdienst gewartet bis ich in eine Werkstatt geschleppt wurde.

 

Am übernächsten Tag habe ich dann von der Werkstatt telefonisch Bescheid bekommen. Die Kosten für einen neuen Turbo samt Ölwechsel, Luftfilter und Arbeitszeit belaufen sich auf ca. 2800€. Da hätte ich gleich zu einer VW Vertragswerkstatt gehen können bei diesen hohen Preisen.

 

Habe meinen Händler kontaktiert und ihm davon berichtet da ich das Fahrzeug erst im Februar diesen Jahres mit 147.000km gekauft habe und daher noch Gewährleistung habe. Ich habe das Fahrzeug dann in die Werkstatt von einem Bekannten des Händlers schleppen lassen. Der Händler übernimmt jedoch leider nur 50% der Kosten. Das wären mit Turbolader, Ölwechsel und Luftfilter knapp 500€ für mich. Ich finde er hätte die ganzen Kosten übernehmen sollen.

 

Jetzt steht das Auto in der Werkstatt und laut Mechaniker soll ich damit rechnen das es nächsten Mittwoch/Donnerstag fertig ist.

 

Das war mein kurzer Erfahrungsbericht und übrigens auch meine erste Panne. Ich halte euch auf dem laufenden. Falls wer Fragen, Anregungen oder sonstiges hat freue ich mich sie zu beantworten.

 

LG und schönes Wochenende! ;)

Beste Antwort im Thema

Dann dem Händler schriftlich mitteilen, dass er den Mangel (sofern es einer ist und nicht als Verschleiss gewertet wird) im Rahmen der Sachmängelhaftung bis zum Datum X zu beheben hat. Wenn er schriftlich antwortet und es verweigert, kann man selbst die Reparatur beauftragen (muss man ja ohnehin reparieren lassen). Je nach Schadenhöhe und Verhalten des Händlers mit Hilfe eines Anwalts, wenn man sich nicht auskennt.

Wer den Transport in seine Werkstatt zu organisieren hat, weiss ich nicht. Aber wenn es ein Mangel ist, so sind die Kosten dafür als Mangelfolgeschaden ebenfalls zu erstatten, wenn er sich weigert, das Auto selbst zu holen.

Die 100 Euro wirst du selbst zahlen müssen, da du das beauftragt hast, ohne den Händler aufgefordert zu haben, den Mangel zu beheben.

Richtig wäre nach dem Liegenbleiben gewesen, den Händler zu informieren, dass das Auto einen Schaden hat (egal welchen) und er den Schaden im Rahmen der gesetzl. Sachmängelhaftung zu beheben hat.

Also erster Schritt:

Mangel schriftlich melden (ich würde Email schreiben und eine Reaktion abwarten, wenn nix kommt per Einschreiben Übergabe zzgl. nochmal das Schreiben eingescannt und per Email) und auffordern, den Mangel zu beheben. Nicht auf technische Details eingehen, was genau kaputt ist, da kann man sich auch verzetteln. Was kaputt ist und wie was repariert wird, kann der Händler muss der Händler herausfinden und selbst entscheiden. Er muss den Schaden herausfinden und reparieren, dass das Auto wieder einwandfrei läuft (wie geschrieben, wenn man davon ausgeht, dass ein Turboschaden bei Laufleistung X kein Versxhleiss ist).

 

Wenn der Händler mitbekommt, dass der Schaden sich angekündigt hat und du trotzdem weiter gefahren bist, siehts auch schlecht aus. Also ich würde das in deiner Situation nicht erwähnen.

Wurden die Wartungsintervalle eingehalten seit Kauf?

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Das ist natürlich unschön.

Was ich nicht ganz verstehe: Warum lässt du das Auto nicht gleich in die Werkstatt schleppen, wo du gekauft hast?

Außerdem kann das schlimmstenfalls sogar im Totalschaden enden.

Die Spliter vom Turbo können ja in den Motor gesaugt werden.

Wurde das fachgerecht überprüft?

Ansonsten weise deinen Händler auf die Gewährleistung hin, wenn er nicht drauf eingeht, übergib die Sache einem spezialisierten Anwalt und lass dich nicht so leicht verarschen, außer das Geld ist dir egal.

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 15:26

Zitat:

@Boppero schrieb am 25. Juli 2020 um 16:47:34 Uhr:

Das ist natürlich unschön.

Was ich nicht ganz verstehe: Warum lässt du das Auto nicht gleich in die Werkstatt schleppen, wo du gekauft hast?

Außerdem kann das schlimmstenfalls sogar im Totalschaden enden.

Die Spliter vom Turbo können ja in den Motor gesaugt werden.

Wurde das fachgerecht überprüft?

Ansonsten weise deinen Händler auf die Gewährleistung hin, wenn er nicht drauf eingeht, übergib die Sache einem spezialisierten Anwalt und lass dich nicht so leicht verarschen, außer das Geld ist dir egal.

Hab es in dem Moment nicht bedacht und komplett auf die Gewährleistung vergessen. Ist mir erst im Nachhinein in den Sinn gekommen.

 

Alles wurde laut Werkstatt fachgerecht überprüft und Splitter sind keine im Motorraum drinnen. Ich habe den Händler auf meinen Gewährleistungsanspruch aufmerksam gemacht. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Fahrzeugkauf gilt ja die umgekehrte Beweislast. Somit muss der Händler beweisen dass der Mangel während des Kaufzeitpunktes nicht bestanden hat.

Er hat einen Ankaufstest machen lassen, bevor er mir das Fahrzeug verkauft hat. Damals war auch der Turbo noch voll funktionstüchtig, somit ist der Händler eigentlich rechtlich abgesichert, da er es schwarz auf weiß hat. Und das Geld ist mir natürlich nicht egal. Ist ja auch keine Kleinigkeit so ein Turboschaden.

 

LG Benedikt

Nur weil der Turbo vor Verkauf funktionstüchtig war, heißt das noch lange nicht, dass er nicht einen versteckten Mangel aufgewiesen hat.

Weise den Händler freundlich aber vehement auf deine Rechte hin und wenn er nicht einlenkt, Anwalt. Der sagt dir auch, wie die Chancen vor Gericht stehen. Und die sehe ich für den Händler gegen 0.

Wenn man die Schritte der Gewährleistung nicht einhält, muss der Händler nix zahlen. 0 Euro.

Also beim Liegenbleiben Auto abschleppen lassen (Mobilitätsgarantie oder Schutzbrief), dann Händler auffordern im Rahmen der Sachmängelhaftung den Schaden/Mangel zu beheben. Wie und wo er das macht ist Sache des Händlers. Er muss beauftragen.

Lehnt er das ab, kann man es beautragen, muss bezahlen und kann sich dann das Geld wieder holen, wenn der Richter entscheidet (wenns so weit kommt), dass es sich um Gewährleistung handelt. Bei älteren Autos und bestimmter Laufleistung ist das keine zweifelsfreie Sache. Einen Überblick gibts von ADAC, was als Mangel geurteilt wurde und was als Verschleiß.

https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf

Ich hab das so verstanden, dass er das Auto ja beim Händler reklamiert hat. Die erste Werkstatt hat nur nen Kostenvoranschlag gemacht und den Motor überprüft.

Wobei ich bezweifle, dass man das so einfach macht und wenn dann indem man mit dem Endoskop reinschaut, was sicherlich auch nicht gratis gewesen sein wird.

Edit: Und ein defekter Turbolader ist sicherlich kein Verschleiß. Auch wenn man das mit etwas Sarkasmus heutzutage behaupten könnte ;)

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 18:14

Zitat:

@Boppero schrieb am 25. Juli 2020 um 20:13:24 Uhr:

Ich hab das so verstanden, dass er das Auto ja beim Händler reklamiert hat. Die erste Werkstatt hat nur nen Kostenvoranschlag gemacht und den Motor überprüft.

Wobei ich bezweifle, dass man das so einfach macht und wenn dann indem man mit dem Endoskop reinschaut, was sicherlich auch nicht gratis gewesen sein wird.

Hast du absolut richtig verstanden. Ich habe 100€ für die Überprüfung des Turbos und Motors gezahlt. (Habe ich vergessen zu erwähnen) LG

Dann dem Händler schriftlich mitteilen, dass er den Mangel (sofern es einer ist und nicht als Verschleiss gewertet wird) im Rahmen der Sachmängelhaftung bis zum Datum X zu beheben hat. Wenn er schriftlich antwortet und es verweigert, kann man selbst die Reparatur beauftragen (muss man ja ohnehin reparieren lassen). Je nach Schadenhöhe und Verhalten des Händlers mit Hilfe eines Anwalts, wenn man sich nicht auskennt.

Wer den Transport in seine Werkstatt zu organisieren hat, weiss ich nicht. Aber wenn es ein Mangel ist, so sind die Kosten dafür als Mangelfolgeschaden ebenfalls zu erstatten, wenn er sich weigert, das Auto selbst zu holen.

Die 100 Euro wirst du selbst zahlen müssen, da du das beauftragt hast, ohne den Händler aufgefordert zu haben, den Mangel zu beheben.

Richtig wäre nach dem Liegenbleiben gewesen, den Händler zu informieren, dass das Auto einen Schaden hat (egal welchen) und er den Schaden im Rahmen der gesetzl. Sachmängelhaftung zu beheben hat.

Also erster Schritt:

Mangel schriftlich melden (ich würde Email schreiben und eine Reaktion abwarten, wenn nix kommt per Einschreiben Übergabe zzgl. nochmal das Schreiben eingescannt und per Email) und auffordern, den Mangel zu beheben. Nicht auf technische Details eingehen, was genau kaputt ist, da kann man sich auch verzetteln. Was kaputt ist und wie was repariert wird, kann der Händler muss der Händler herausfinden und selbst entscheiden. Er muss den Schaden herausfinden und reparieren, dass das Auto wieder einwandfrei läuft (wie geschrieben, wenn man davon ausgeht, dass ein Turboschaden bei Laufleistung X kein Versxhleiss ist).

 

Wenn der Händler mitbekommt, dass der Schaden sich angekündigt hat und du trotzdem weiter gefahren bist, siehts auch schlecht aus. Also ich würde das in deiner Situation nicht erwähnen.

Wurden die Wartungsintervalle eingehalten seit Kauf?

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