Tüvprüfer fährt mein Auto während der HU kaputt. Wer haftet???

Ich habe meinen PKW in die Werkstatt zur Inspektion nebst Tüv gegeben.
Der Werkstattprüfer hat sich krank gemeldet.
Meine Werkstatt ist deshalb 2 Straßen weiter zum Tüv Nord gefahren und hat das Auto dort zur HU abgegeben.
Beim zurücksetzen ist der Prüfer gegen ein anderes Auto gefahren.

Weiß jemand genau, wer für die Schäden der beiden Autos haftet?

43 Antworten

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 11. Januar 2023 um 15:48:07 Uhr:


Du hast den Schaden und sollst Dich jetzt auch um die Regulierung kümmern? Wie frch ist das denn!

Das ist doch bei (fast) jedem schaden so, dass der Geschädigte sich um die Regulierung kümmern muss. Der Schädiger meldet es lediglich seiner Versicherung, und muss dann kaum noch etwas machen.

Ich habe umgehend einen Anwalt kontaktiert. Der macht aber nichts und ist für mich seit 3 Monaten nicht erreichbar. Der Tüvprüfer sagt, er kümmert sich drum, antwortet mir aber nicht weiter.
Jetzt möchte ich den Anwalt wechseln, komme aber nicht an die Unterlagen, die ja ein anderer Anwalt benötigt.
Lustig ist auch, dass die erste Reparatur einer Werkstatt, fehlerhaft war und das Auto noch kaputter ist, als zuvor.

Ohje. Klingt nach Murphys law.

Zitat:

@Teddyauge schrieb am 11. Januar 2023 um 16:25:01 Uhr:


Ich habe umgehend einen Anwalt kontaktiert. Der macht aber nichts und ist für mich seit 3 Monaten nicht erreichbar.

Dann sollte der erste Weg, wenn´s direkt vor der Tür der Kanzlei auch nicht klappt, zur Anwaltskammer führen.

Das einzige was mir an dem Fall klar erscheint ist, dass sich der von deinem Auto Geschädigte direkt an deine Haftpflicht wenden kann.

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Wieder einer, der bereits einen Anwalt kontaktiert hat, und nun hier fragt.

Warum auch nicht?
„Wir“ verlangen wenigstens keine Gebühren. 🙂

"Wir" dürfen aber keine Rechtsberatung anbieten....

Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Fall sinnvoll. Sowohl im Vorfall selbst als auch in der Angelegenheit mit dem Anwalt.

Lieben Dank an Euch.

Das ganze liegt nun schon 7 Monate zurück.

Heute habe ich nun mit meinem Awalt sprechen können und es geht weiter.
Ich hoffe er hält, was er verspricht.

Du könntest Dich auch an die Rechtsanwaltskammer wenden, wenn er weiterhin nicht tätig wird. Es gibt aber auch Anwälte, die selbst dann nicht ordentlich arbeiten und die Kammer kann den Anwalt nur um die Abgabe einer Stellungnahme bitten und wird nur bei sehr eklatanten Pflichtversäumnissen Maßnahmen gegen den Anwalt ergreifen.

Wichtig ist immer, dass man sich vor der Beauftragung eines Anwaltes über diesen informiert und sich nach Möglichkeit von einer vertrauensvollen Person oder Insitution einen Anwalt empfehlen lässt.

Mein Anwalt hat sich gerade um so einiges gekümmert.

Also:

Meine Versicherung muss für beide betroffenen Fahrzeuge aufkommen und die Versicherung vom Tüv muss alle darüber hinaus anfallenden Kosten erstatten.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie es weiterläuft.

Was macht der Anwalt beruflich? Lass mich raten, sein Schwerpunkt liegt überall und nirgendwo und mit Verkehrsrecht beschäftigt er sich sonst nicht.

klingt nach meinem ersten Post... dabei bin ich gar kein Anwalt... 🙂

Zitat:

@Teddyauge schrieb am 12. Januar 2023 um 13:27:32 Uhr:


Mein Anwalt hat sich gerade um so einiges gekümmert.

Also:

Meine Versicherung muss für beide betroffenen Fahrzeuge aufkommen und die Versicherung vom Tüv muss alle darüber hinaus anfallenden Kosten erstatten.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie es weiterläuft.

Also bei der Überlassung des Fahrzeugs zu einer VERPFLICHTETEN Prüfung entsteht ein Schaden und ICH
muss für die Folgen aufkommen?
Kann doch nach meinem Rechtsempfinden gar nicht sein. Schliesslich hat man doch gar keine Wahl, als alle zwei Jahre das Auto dem Prüfer zu überlassen.

Das hat auch keiner gesagt, es geht halt um die Reihenfolge.

Wenn Dein Auto beschädigt worden wäre, wäre diese Vorgehensweise doch auch in Deinem Sinne. 🙂

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 12. Januar 2023 um 13:54:54 Uhr:


Also bei der Überlassung des Fahrzeugs zu einer VERPFLICHTETEN Prüfung entsteht ein Schaden und ICH
muss für die Folgen aufkommen?
Kann doch nach meinem Rechtsempfinden gar nicht sein. Schliesslich hat man doch gar keine Wahl, als alle zwei Jahre das Auto dem Prüfer zu überlassen.

Natürlich ist das nicht richtig, was der Anwalt vom TE sagt. Wer das glaubt, ist naiv und/oder ahnungslos. Die hier bereits zitierte Rechtsprechung dazu ist eindeutig.

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