Tüvprüfer fährt mein Auto während der HU kaputt. Wer haftet???

Ich habe meinen PKW in die Werkstatt zur Inspektion nebst Tüv gegeben.
Der Werkstattprüfer hat sich krank gemeldet.
Meine Werkstatt ist deshalb 2 Straßen weiter zum Tüv Nord gefahren und hat das Auto dort zur HU abgegeben.
Beim zurücksetzen ist der Prüfer gegen ein anderes Auto gefahren.

Weiß jemand genau, wer für die Schäden der beiden Autos haftet?

43 Antworten

Der Geschädigte hat Anspruch sich direkt an die Versicherung des verursachenden KFZ zu wenden. Warum sollte der Eigentümer warten bis ein Zivilprozess gegen die Landesbehörde startet. Macht doch wenig Sinn.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 12. Januar 2023 um 13:57:27 Uhr:


Das hat auch keiner gesagt, es geht halt um die Reihenfolge.

Wenn Dein Auto beschädigt worden wäre, wäre diese Vorgehensweise doch auch in Deinem Sinne. 🙂

Meintest du mich?

Also den Post, auf den ich geantwortet habe las sich nicht nach Reihenfolge, sondern so, dass seine Versicherung die Reparaturen zahlen muss (auch nichts von irgendwem zurück bekommt) und der TÜV nur darüberhinausgehende Kosten. Was immer das auch sein soll.

Wenn seine Versicherung ERSTMAL den Schaden übernimmt, um es dann vom TÜV erstattet zu bekommen wäre ja alles gut.

@Holgerlisson

Verkehrsrecht hat er schön desöfteren gemacht.... Wo soll ich denn Deiner Meinung nach meine Ansprüche geltend machen?

@Luke1637

Das würde ich auch so sehen. Jedoch ist es manchmal anders, als man möchte. Meine Versicherung und die des Tüv's haben das bestätigt.

Es geht wohl um:

§ 839
Haftung bei Amtspflichtverletzung

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 12. Januar 2023 um 14:03:42 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 12. Januar 2023 um 13:57:27 Uhr:


Das hat auch keiner gesagt, es geht halt um die Reihenfolge.

Wenn Dein Auto beschädigt worden wäre, wäre diese Vorgehensweise doch auch in Deinem Sinne. 🙂

Meintest du mich?

Also den Post, auf den ich geantwortet habe las sich nicht nach Reihenfolge, sondern so, dass seine Versicherung die Reparaturen zahlen muss (auch nichts von irgendwem zurück bekommt) und der TÜV nur darüberhinausgehende Kosten. Was immer das auch sein soll.

Wenn seine Versicherung ERSTMAL den Schaden übernimmt, um es dann vom TÜV erstattet zu bekommen wäre ja alles gut.

Sorry für Fullquote.

Lies nochmal meinen ersten Post zu diesem Faden.

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@NDLimit Wie gesagt, dein erster Post entspricht durchaus meinem Rechtsempfinden.
Meine Versicherung zahlt (dafür ist sie ja da). Und ich hole mir die Kosten vom TÜV zurück.

Scheint nach Aussage des TE aber so wohl nicht zu klappen. Und das verstehe ich nicht.

Edit: bzw. meine Ver sicherung holt sich den Schaden vom TÜV zurück...

Zitat:

@Teddyauge schrieb am 12. Januar 2023 um 14:04:39 Uhr:


@Holgerlisson

Verkehrsrecht hat er schön desöfteren gemacht.... Wo soll ich denn Deiner Meinung nach meine Ansprüche geltend machen?

Beim TÜV bzw. dem Land, weil es sich um hoheitliche Aufgaben handelt.

Beim Land?
Wie kommst auf das schmale Brett.

Der Prüfer ist Angestellter bei der prüforganisation oder Freiberufler.

Zitat:

@Teddyauge schrieb am 12. Januar 2023 um 14:04:39 Uhr:



@Luke1637

Das würde ich auch so sehen. Jedoch ist es manchmal anders, als man möchte. Meine Versicherung und die des Tüv's haben das bestätigt.

Es geht wohl um:

§ 839
Haftung bei Amtspflichtverletzung

Dein Anwalt scheint das korrekt zu machen. Nur wird er es dir nicht unbedingt so detailliert rüber bringen, dass du es es hier komplett und trennscharf wiedergeben kannst. Ist auch egal. Lass den machen und berichte bitte vom Endergebnis.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Januar 2023 um 14:21:26 Uhr:


Beim Land?
Wie kommst auf das schmale Brett.

Der Prüfer ist Angestellter bei der prüforganisation oder Freiberufler.

Ich empfehle die Lektüre des Urteils, das ich gestern gepostet habe.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 11. Januar 2023 um 15:48:54 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 11. Januar 2023 um 15:26:21 Uhr:


für den sollte dann im Prinzip das Gleiche gelten. Ist zwar dein Fahrzeug, bist aber nicht Verursacher des Unfalls.

Genau. Aus dem Urteil ergibt sich, dass weder der TÜV Prüfer noch die Versicherung des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird. Das muss auch für den Fall gelten, dass ein weiteres Fahrzeug beschädigt worden ist.

Ich wäre mir nicht so sicher ob der Fall direkt vergleichbar ist. Das Beschädigen des eigenen Fahrzeugs durch den Prüfer ist das eine.
Hier wurde aber ein weiteres Fahrzeug beim Umparken sprich beim Betrieb des Fahrzeugs beschädigt. Und warum dieser dritte Geschädigte keinen Direktanspruch gegenüber der KFZ-Versicherung nach § 115 VVG haben sollte erschließt sich mir nicht.

Aber mal abseits der rechtlichen Lage: Dass der Tüv die Schäden in so einem Fall nicht einfach unbürokratisch übernimmt halte ich für ziemlich schwach.

Das muss ein wenig differenziert werden. Der Dritte dürfte tatsächlich zunächst gegen die HF des schädigenden Autos einen Anspruch haben. Der Halter des schädigenden Autos sollte jedoch vom TÜV/Land einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Der TE stellte es so dar, als würde der Schaden letztlich von seiner Versicherung getragen werden, was für ihn den Verlust von schadensfreien Jahren bedeuten könnte.

Und ja, eigentlich müsste man erwarten, dass der TÜV in einem solchen Fall alles unternimmt, damit der Halter des schädigenden Autos überhaupt keinen Aufwand hat und vor allem seine Versicherung nicht belastet wird.

jetzt muss der TE seiner Versicherung glaubhaft versichern, dass er den Schaden zurückkauft, um eine Rückstufung zu vermeiden. Man kann nur für ihn hoffen, dass der TÜV über seine Haftpflicht (oder wie auch immer) die Sache zeitnah regelt.

Zitat:

@Teddyauge schrieb am 12. Januar 2023 um 13:27:32 Uhr:


Mein Anwalt hat sich gerade um so einiges gekümmert.

Also:

Meine Versicherung muss für beide betroffenen Fahrzeuge aufkommen und die Versicherung vom Tüv muss alle darüber hinaus anfallenden Kosten erstatten.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie es weiterläuft.

Es hatte gemand gefragt bzw. erwähnt... Deshalb....

Darüber hinausfallende Kosten sind:

- Nutzungsausfall
- Wertminderung
- Kosten der Hochstufung bei meiner Versicherung
- selbstbeteiligung
usw.

Sicher wäre es cooler, wenn der Tüv alles zahlen würde...

Nach Rücksprache mit der 1. Versicherung des Tüv's, (van ameyde) begleichen die nur Schäden im 4-stelligen Bereich. Was darüber hinaus geht, dafür ist die 2. Tüvversicherung (HDI) zuständig.

Zitat:

@Teddyauge schrieb am 12. Januar 2023 um 18:07:33 Uhr:


Darüber hinausfallende Kosten sind:

- Nutzungsausfall
- Wertminderung
- Kosten der Hochstufung bei meiner Versicherung
- selbstbeteiligung
usw.

Sicher wäre es cooler, wenn der Tüv alles zahlen würde...

Fragen wir mal anders, so bei Anwalt der sich lange nicht meldet usw..: Hat der TÜV überhaupt schon eine bezifferte - z.B. per Gutachten - Schadenersatzforderung erhalten? Ob und welche Versicherungen eine Firma hat kann dir doch egal sein, den Direktanspruch an die Versicherung wie bei reinen KFZ-Unfällen gibt es bei Betriebshaftpflichtfällen nicht. Ob die den Schaden selber zahlen oder das über eine ihrer Haftpflichtversicherer abwickeln muss dich nicht interessieren.

Letztlich obliegt es dir als Geschädigtem deinen Schaden zu beziffern und einzufordern und nicht dem Schädiger sich darum zu kümmern. Und das ist gut so.

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