TÜV verweigert HU-Abnahme wegen Kilometer Diskrepanz
Hallo,
ich weiß nicht weiter.
Im Frühjahr 2020 habe ich ein Auto gekauft, welches noch TÜV bis Oktober 2021 hatte, also
1 1/2 Jahre.
Jetzt im Dezember 2021 bin ich mit dem selben Auto zum TÜV gefahren, um eine neue HU machen zu lassen, und der TÜV hatte die HU-Abnahme verweigert, weil die Kilometer-Laufleistung nicht stimmen würde.
Im Oktober 2019 wurde wohl laut Aussage des TÜV-Prüfers damals eine neue HU bei der DEKRA gemacht mit einem Kilometerstand von weit über 300.000 km, und heute im Dezember 2021 zeigt der Tacho eine Laufleistung von 114.000 km an.
Ich selbst hatte das Auto aber mit 101.000 km auf der Uhr gekauft, und dann im Frühjahr 2020 angemeldet, und fahre seitdem.
Das Auto ist so noch gut in Schuß, und wurde auch von einer Werkstatt vorher angeschaut, und die meinten, dass ich ohne Probleme neuen TÜV bekommen würde.
Und jetzt so etwas.
281 Antworten
@nogel
Nein kann man nicht. Ich schrieb extra "beim Werkstatt-TÜV". Und da ist der Kunde i.d.R. nicht dabei.
Haben wir offen gesagt hier noch nie erlebt. In der Regel wird doch die Durchsicht für die HU vorher von den Werkstätten gemacht und der Kunde informiert.
Aber ok, wir haben eigentlich hier keine Werkstattkunden bei der HU (nur im Schadengeschäft)
Bei uns kommen nur "Laufkunden" in die Prüfstelle (ist auch nicht unser Kerngeschäft) oder halt Kunden, welche das "H" benötigen.
Wenn das bei euch so ist, will ich das natürlich nicht in Abrede stellen 🙂
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 03. Mai 2024 um 18:49:45 Uhr:
Ich bin mir nicht sicher, ob ein Aufwand von mindestens 2000€ sich bei einer Allerweltskiste lohnt. Wenn man das nicht richtig macht hast du spätestens nach 500km die alten Werte wieder.
Es geht doch überhaupt nicht darum, den Kilometerstand für tausende Euro wieder anzupassen.
Es geht einzig und allein um die Plausibilität.
Es reicht doch eine Diagnose, KV, Rechnung usw.
Wie weise ich denn die Plausibilität nach? Muss ich eine Rechnung über den Kauf des gebrauchten Tachos vorlegen, reicht eine formlose Selbstbescheinigung, reicht es aus, dem Prüfer es mündlich zu erklären, muss ich eine eidesstattliche Versicherung vorlegen? (Edit: Du hast "Diagnose, KV, Rechnung" noch nachgeliefert. Was ist, wenn ich nichts dergleichen habe?)
Und wenn ich es richtig sehe, ist ja nur ein manipulierter Tachostand ein erheblicher Mangel, nicht aber ein geänderter Km-Stand durch Reparatur/Austausch des Tachos. Wie will man vor Ort diesen Unterschied zweifelsfrei klären?
Das ist ja das Problem.
Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten, um eine Ermessensentscheidung zu treffen:
1. Vergleich der km-Stände
2. Sichtprüfung auf Geräte zur Manipulation
3. über die elektronische Schnittstelle (OBD-Adapter o.ä.)
Auskünfte über diese Mängelbehebung muss der Prüfer NICHT geben.
Das Beispiel mit der Rechnung/Bescheinigung zum Austausch des Wegstreckenzählers kann Bspw. bei der Behörde eingereicht werden.
Das geht aus den Kommentaren zum §29 StVZO hervor.
Aus praktischer Sicht ist diese Regelung natürlich äußerst schwierig.
Denn: Wie soll jetzt die Behörde <-> Prüfer den Mangel ausräumen?
Die Behörde müsste nach aktueller Lage (nach Prüfung der Sachlage) dem Prüfer bescheinigen, dass der km-Stand plausibel ist.
Wie die Zulassungsbehörden das im einzelnen Regeln, ist mir nicht bekannt.
Ich persönlich finde das übrigens blöd, das dem Prüfer aufzuerlegen.
Aus dem Grund kann und sollte sich der Prüfer in seinem sachverständigen Ermessenspielraum genau überlegen, ob das bemängelt wird.
Bei so einem alten Schinken würde ich das auf keinen Fall bemängeln.
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Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 3. Mai 2024 um 19:24:49 Uhr:
@nogel
Nein kann man nicht. Ich schrieb extra "beim Werkstatt-TÜV". Und da ist der Kunde i.d.R. nicht dabei.[/quote
Haben wir offen gesagt hier noch nie erlebt. In der Regel wird doch die Durchsicht für die HU vorher von den Werkstätten gemacht und der Kunde informiert.
Aber ok, wir haben eigentlich hier keine Werkstattkunden bei der HU (nur im Schadengeschäft)
Bei uns kommen nur "Laufkunden" in die Prüfstelle (ist auch nicht unser Kerngeschäft) oder halt Kunden, welche das "H" benötigen.
Wenn das bei euch so ist, will ich das natürlich nicht in Abrede stellen 🙂
Kannst du auch an deiner Prüfstelle nicht erlebt haben.
Mit Werkstatt-TÜV meine ich nicht, daß eine Werkstatt ein Kundenauto an der Prüfstelle vorstellt.
Sondern, daß der TÜV-Prüfer in die Werkstatt kommt und dort die Fzg. prüft, welche die Kunden am Vorabend/morgens gebracht haben und abens wieder abholen.
Deshalb ist der Endkunde nicht dabei und man kann ihm auch nichts am Fzg. erklären.
@nogel
Kannst du auch an deiner Prüfstelle nicht erlebt haben.
Mit Werkstatt-TÜV meine ich nicht, daß eine Werkstatt ein Kundenauto an der Prüfstelle vorstellt.
Sondern, daß der TÜV-Prüfer in die Werkstatt kommt und dort die Fzg. prüft, welche die Kunden am Vorabend/morgens gebracht haben und abens wieder abholen.
Deshalb ist der Endkunde nicht dabei und man kann ihm auch nichts am Fzg. erklären.
Ja, das hab ich schon verstanden, was du meinst.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Ich bin bei meinen Autos immer dabei wenn der Prufer die HU macht und wenn was isss zeigt der mir des Sofort was g3macht werden muss Werkstatt wo der Prufer hinkommt und des schöne ist das man keinen Termin braucht 🙂
Ich war vor etlichen Jahren mal bei solch einem Stützpunkt wo nur TÜV gemacht wird, Orga weiß Ich nicht mehr, da konnte man daneben stehen und hat sich mit dem Prüfer unterhalten. Ist das nicht mehr erlaubt oder verstehe Ich das falsch?
Beim TÜV Nord darf ich mittlerweile nicht mehr mit an und unter das Auto.
Angeblich aus Versicherungsgründen. 🙄
Jeder Unternehmer hat ein Hausrecht und darf für sich entscheiden, ob der Kunde mit in die Prüfhalle und/-oder unter das Auto darf.
Mit dem Argument Versicherungsschutz kann man das begründen muss man aber nicht.
Es stimmt aber schon, dass es Versicherungstechnisch problematisch sein kann, wenn der Kunde sich in der Halle Verletzungen zuzieht.
Bei uns dürfen die Kunde in der Halle daneben stehen, aber nur mit "Hände in die Taschen und Pfeiffen"
Wenn da etwas "zeigewürdig ist, dann kann der Prüfer entscheiden, ob der den Kunden mit unter das Auto nimmt oder nicht.
Aber ohne Aufforderung hat keiner etwas in der Halle oder unter der Hebebühne verloren
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 3. Mai 2024 um 17:18:29 Uhr:
um jetzt mal wieder auf den Boden der Realität zurückzukommen:Wenn der PI vor der Prüfung dem Kunden sagt, dass er die HU nicht bestehen wird, wer erteilt dann noch den Auftrag dazu?
Genau
Niemand
Man sollte die Frage aus einer anderen Perspektive sehen. Wer fährt zu einer anderen Prüforganisation, wenn die erste bereits einen erheblichen Mangel festgestelt hat?
Der TÜV ist keine eimalige Sache, sondern wird alle zwei Jahre wiederholt. Außerdem gibt es kein Monopol. Da kann man sich überlegen, ob man nett ist, den Kunden sein Fahrzeug erst reparieren zu lassen... Oder das der Kunde seinen Wagen zum Schrottplatz fährt, und innerhalb der nächsten 24 Monate mir einem anderen Wagen zur Prüfung kommt... Ein weiterer Vorteil ist, dass die Wartezeiten kürzer sind, wenn vorher aussortiert wird... Nur sind offentlichtliche Mängel eine Seltenheit, dass sowas kaum vorkommt.
Zitat:
@MvM schrieb am 4. Mai 2024 um 21:05:54 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 3. Mai 2024 um 17:18:29 Uhr:
um jetzt mal wieder auf den Boden der Realität zurückzukommen:Wenn der PI vor der Prüfung dem Kunden sagt, dass er die HU nicht bestehen wird, wer erteilt dann noch den Auftrag dazu?
Genau
Niemand
Man sollte die Frage aus einer anderen Perspektive sehen. Wer fährt zu einer anderen Prüforganisation, wenn die erste bereits einen erheblichen Mangel festgestelt hat?
Der TÜV ist keine eimalige Sache, sondern wird alle zwei Jahre wiederholt. Außerdem gibt es kein Monopol. Da kann man sich überlegen, ob man nett ist, den Kunden sein Fahrzeug erst reparieren zu lassen... Oder das der Kunde seinen Wagen zum Schrottplatz fährt, und innerhalb der nächsten 24 Monate mir einem anderen Wagen zur Prüfung kommt... Ein weiterer Vorteil ist, dass die Wartezeiten kürzer sind, wenn vorher aussortiert wird... Nur sind offentlichtliche Mängel eine Seltenheit, dass sowas kaum vorkommt.
Des problem an des sache ist ja wenn angebliche Mängel auftauchen die so keine sind..
Zum Bleistift wie..
Der Aufkleber max Geschwindigkeit 240 km/H fur Winterreifen der nicht vorhanden isss...
Oder ein nicht 1 A geputztes Cokpit wie lappen im Fussraum oder diverse minimängel wo auf dem zettel denn die gesamt Punktzahl als Zu gross ist zum Durchfallen ..
Alles schon erlebt
Wie oft bist du wegen nicht vorhandenem M+S Aufkleber oder nicht geputztem Cockpit schon durch die HU gefallen?
Ja genau Kundenbindung ist viel wert ist fahre seit 20 Jahren zur gleichen Stelle.
Ich darf mit in die Halle, wenn was gefunden wird, dann darf ich mit unters Auto und es wird es mir gezeigt.
Und erklärt warum und wieso.
Und wenn mal ein junger Kollege nicht sicher ist traut er sich eine älteren dazu zu holen.
Nur einmal wer ein „neuer“ Prüfer nicht so toll.
Der war aber auch nicht lange beim Standort.
Ich hatte mal einen Prüfer der deutlich geknurrt hatte, mich dann aber bat möglichst bald den Kleber zu besorgen und zu verkleben ... einen Eintrag zum geringen Mangel gab es dann nicht.