TÜV - Verbandskasten ohne Kasten
Hallo zusammen,
in Kürze muss ich zum TÜV.
Mein Dino ist soweit top in Schuss 🙂
Nur ich stelle mir eine Frage zu meinem Verbandskasten.
Ich habe den Inhalt (Haltbar bis 11/19) aus dem Kasten genommen und in einen Beutel verstaut. Dieser wurde hinten in einer Klappe "versteckt".
Ist das erlaubt? Also Verbandskasten ohne Kasten?
Ist mein erstes Mal (TÜV) 🙄 😁
Danke 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@BeresaxX schrieb am 28. August 2017 um 13:37:07 Uhr:
Somit kann das hier closed.
Nene, da ist sicher noch einiges an Senf in den Tuben. 😁
Gruß Metalhead
19 Antworten
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 28. August 2017 um 17:16:47 Uhr:
Das Behältnis ist egal, auf den richtigen Inhalt kommt es an. Und selbstverständlich ist es mängelrelevant, sonst würde hier ja gar nicht die Frage auftauchen. Ob abgelaufener Inhalt schon ein Mängelgrund ist, darüber streiten sich die Gelehrten. Solange das Zeug nicht komplett fehlt, ist aber meistens alles ok.
Genau, Mängelrelevant ist ob es der Aktuell gültigen Din in Bezug auf Vorhandensein und Staub/kraftstoffdichte Verpackung entspricht.
Alles andere ist unwichtig.
Vor allem die aufgedruckten Daten der Verwendbarkeit.
Das Medizinproduktegesetz ist nur im gewerblichen Bereich dafür heranzuziehen und damit nicht für private Verbandkäste im PKW zuständig.
Auch wenn das gerne immer wieder so gesagt wird.
Moorteufelchen
Da bin ich jetzt mal kleinlich und schmeiß den Ironiemodus an:
In Punkt 710 der aktuellen Mängelrichtlinie steht klar drin, dass es ein VerbandsKASTEN sein muss, fehlt dieser, so ist das als Geringer Mangel einzustufen.
Nachdem ich den Ironiemodus wieder verlassen habe, stelle ich fest, dass ich bisher noch keinerlei "Softpack" bemängelt habe.
Zumindest wird es auf dem TÜV-Bericht vermerkt das das Zeug abgelaufen ist.
Habe daher jüngst das Originale-MB-Verbandszeug aktualisiert, da der TÜV-Prüfer letztens die Augen nicht aufmachen konnte - im Wagen lag sichtbar ein nigelnagelneues Pack inkl. Warnweste und Dreieck.
Nunja.
Hallo, Moorteufelchen,
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 28. August 2017 um 21:31:27 Uhr:
Genau, Mängelrelevant ist ob es der Aktuell gültigen Din in Bezug auf Vorhandensein und Staub/kraftstoffdichte Verpackung entspricht.
Alles andere ist unwichtig.
Vor allem die aufgedruckten Daten der Verwendbarkeit.
rechtlich gesehen ist es irrelevant, da hast Du recht.
Nichtsdestotrotz bietet es sich an, das Erste - Hilfe - Material ab und zu zu überprüfen, insbesondere, wenn es schon einige Zeit über dem aufgedruckten Verfallsdatum ist, denn irgendwann klebt auch das beste Pflaster nicht mehr oder es kann durch mangelhafte Lagerung verdrecken oder was auch immer.
Ohne regelmäßige Kontrolle merkt man es meist erst dann, wenn man es dringend braucht und sei es auch nur, dass man sich beim Picknick geschnitten hat und das Pflaster taugt nicht mehr oder fehlt ganz.
Deshalb bietet es sich an, spätestens beim nächsten Fahrzeugkauf gleich ein Erste - Hilfe - Set vom Autohaus mit auszuhandeln, in dem das EH - Material, eine Warnweste und ein Warndreieck enthalten sind und das man diese mit dem angebrachten Klettband so im Kofferraum befestigt, dass man es auch bei voller Zuladung immer griffbereit hat.
Hat man mehrere solcher Taschen, schadet es auch nicht, denn dann kann man z. B. im Kurvenbereich auf einer Landstraße ein Warndreieck vor und eins nach der Kurve aufstellen, um auch den Gegenverkehr zu warnen (ist in einigen Ländern sogar vorgeschrieben).
Viele Grüße,
Uhu110