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TÜV Und AU Nachweis

Themenstarteram 2. Januar 2005 um 19:31

Guten tag, hab nen problem und zwar will ich einen wagen auf mich zulassen, habe aber kein nachweis über den tüv und au, die beide bis ende des jahres gültig sind, nur die kennzeichen. reichen die dafür??

morgen muss der wagen nämlich umgemeldet werden, da das mein einziger urlaubstag in nächster zeit ist...

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23 Antworten
am 2. Januar 2005 um 19:34

Soweit ich weiß, hängt das von der Zulassungsstelle ab. Bei uns wollen sie grundsätzlich ALLE! Bescheinigungen sehen. Die Stempel auf den Nummernschildern reichen denen nicht.

MfG

Die Originalbescheinigungen sind erforderlich. Entweder Du weißt wo TÜV+ASU gemacht wurden und lässt Dir dort ein Duplikat austellen oder Du musst TÜV+ASU neu machen.

Die Plaketten könnten schließlich auch geklaut sein.

Re: TÜV Und AU Nachweis

 

Zitat:

Original geschrieben von Carrion

...habe aber kein nachweis über den tüv und au...

Wie kann das passieren?

am 2. Januar 2005 um 21:29

...wahrscheinlich vom Verkäufer "vergessen" ;)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

...wahrscheinlich vom Verkäufer "vergessen"...

Der sollte doch irgendwie noch zu kontaktieren sein...;)

Was heißt, dass Du als Nachweis nur die Kennzeichen hast. Bei Ummeldung muß doch ein KFZ-Schein vorhanden sein.

Nur die Plaketten haben bei mir noch nie gereicht, also AU-Beleg und KFZ-Schein/TÜV-Bericht waren immer Pflicht.

am 5. Januar 2005 um 8:56

..... selbst wenn. TÜV und AU Bescheinigung muss man ja sogar im Auto mitführen.

Von daher würde ich mir mal die Zettel noch irgendwie besorgen oder notgedrungen alles neu machen lassen.

mfg

am 5. Januar 2005 um 9:47

Hi,

kurze Nachfrage - echt die ganze Zeit mitführen?

Mir war bekannt, dass ne Kopie reicht..

Mmmh, okay - werd mich mal schlau machen :)

Grüße

Schreddi

@Schreddi

Kopie mag schon sein, aber trotzdem brauchst du ein Meß-/Prüfprotokoll. Da aber Carrion garnichts hat, könnte das auch Probs mit unserer Rennleitung geben.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von exmaniac

..... selbst wenn. TÜV und AU Bescheinigung muss man ja sogar im Auto mitführen.

Von daher würde ich mir mal die Zettel noch irgendwie besorgen oder notgedrungen alles neu machen lassen.

mfg

Warum sollte man den TÜV-Bericht mitführen? Dafür wird doch der KFZ-Schein gestempelt. Wo steht denn das geschrieben?

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km

Warum sollte man den TÜV-Bericht mitführen? Dafür wird doch der KFZ-Schein gestempelt. Wo steht denn das geschrieben?

In der StVZO. Ist aber etwas schwammig.

 

Für die TÜV Bescheinigung:

§29 Abs. 10

 

Zitat:

Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Er oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen.Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

und für ASU:

§47a Abs. 4

Zitat:

(4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.

Zuständige Personen können auch Polizisten sein. Es ist aber nicht geregelt innerhalb welcher Zeit sie vorgelegt werden muss.

am 5. Januar 2005 um 22:24

Zitat:

Original geschrieben von exmaniac

..... selbst wenn. TÜV und AU Bescheinigung muss man ja sogar im Auto mitführen................

Mitführen????????????????????

Wozu sind die amtlichen Siegel auf den Kennzeichen?? Ist ein amtliches Siegel nicht mehr erforderlich? Klär uns auf!!!!!

Muss jetzt dafür das amtliche Siegel am Kennzeichen nicht mehr mitgeführt werden???

NOOOOO komment. Good night germany (allemagnia, deutselande :cool: etc.).

Günther sieht das richtig.

Die Originale sind laut Wortlaut nur aufzubewahren und bei Verlangen nachzuweisen.

Also nicht: bei sich zuführen.

Dies Funktion des Augenscheinsbeweises erfüllen die am Kennzeichen angebrachten Prüfsiegel.

Um zurück zur Frage zu kommen:

Der zitierte Gesetzestext sagt

1. bezüglich des TÜV:

Zweitschrift der ausfertigenden Stelle

oder erneute Hauptuntersuchung

oder ein anderes amtliches Dokument (wobei mir unklar ist ob das TÜV-Siegel auf dem alten Kennzeichen ein solches darstellt. Ich meine ja, wenn die Stilllegung nur vorübergehend, d.h. bis zu 6 Monaten war).

2. bezüglich der ASU:

Original

oder Zweitschrift der ausfertigenden Stelle.

Hier reicht somit das Siegel auf dem alten Kennzeichen definitiv nicht.

Ich habe mal im Tatbestandskatalog nachgesehen:

Zitat:

Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. § 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat (B - 1) 15,00

im Gegensatz dazu der Führerschein:

 

Zitat:

Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein nicht mit. § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat (B - 1) 10,00

Beim Führerschein wird explizit erwähnt das er mitgeführt werden muss. Beim Untersuchungsbericht hingegen heißt es nur, dass er bis zur nächsten HU aufbewahrt werden und auf Verlangen zuständigen Personen ausgehändigt werden muss. Von einer Mitführungspflicht ist hier nicht die Rede.

Die Prüfplakette sagt m. E. nicht besonders viel aus. Diese könnte genauso gut gestohlen wurden sein. Auch der Eintrag im Fahrzeugschein ist schnell gemacht. Deshalb findet ich die Aufbewahrungspflicht für die Originalbescheinigung gut.

Meine liegen übrigens im Bordbuch meines Autos. Sie gehören schließlich genau zu diesem Fahrzeug.

Was spricht dagegen die Bescheinigungen im Fahrzeug aufzubewahren?

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