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Auto zulassen ohne tüv bescheinigung

Themenstarteram 17. Oktober 2010 um 15:31

Hallo,

Ich habe erst vor kurzem ein auto gekauft und auch überführt, aber der ehemalige bestizter konnte mir die bescheinigung von tüv und asu nicht mitgeben, da er die unterlagen nicht finden konnte.

Ich habe noch die alten nummernschilder mit gültigen tüv und au plakette, sind die plaketten für die zulassung ausreichend ?

Beste Antwort im Thema

Ist irgendjemand vielleicht mal der Gedanke gekommen, dass der TE keine TÜV Bescheinigung hat, weil das Auto nocht nie beim TÜV gewesen ist?

Das Auto ist BJ 2008. Daher erster Besuch beim TÜV 2011 und vorher gibt es halt zum Fahrzeug keine Bescheinigung.

Also einfach zu Zulassungsstelle, zulassen und fertig.

Oder ist jemand von euch mal mit dem Neuwagen vor der Zulassung zur HU gewesen?

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Hallo,

muß ich wenn ich ein Auto anmelde den Tüvbericht vorzeigen, bzw. der Vorbesitzer vom Auto hat den Bericht nicht mehr. Das is doch auf der Abmeldebestätigung eingetragen??

Auto ist abgemeldet und hat noch 10mon. tüv??

danke

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zum Anmelden unbedingt Tüvbericht?' überführt.]

Die Vorlage des TÜV-Berichtes und der ASU Bescheinigung ist zwingend erforderlich. Frage den Vorbesitzer, ob er noch weiß wo er den TÜV hat machen lassen. Dort kannst Du evt. eine Kopie der Berichte bekommen. Wird wahrscheinlich auch was kosten, aber immer noch billiger als ein neuer TÜV.

Falls es nicht möglich ist an eine Kopie zu kommen, musst Du den TÜV + ASU neu machen.

 

P.S. Das Mitführen von TÜV + ASU Bescheinigung im Auto ist mittlerweile Pflicht. Sie müssen bei Polizeikontrollen vorgezeigt werden können.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zum Anmelden unbedingt Tüvbericht?' überführt.]

neue Asu bescheinigung habe ich, aber nur den Tüvbericht nicht. Das Auto hat noch ein Jahr Tüv, danke

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zum Anmelden unbedingt Tüvbericht?' überführt.]

also ich hab schon mehrere Autos um bzw angemeldet...

Da wollte keiner den Tüv Bericht bzw AU-Bericht haben...ausser wenn die AU/TÜV abgelaufen waren...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zum Anmelden unbedingt Tüvbericht?' überführt.]

Zum abmelden braucht man die Bescheinigungen nicht. Zum wiederanmelden schon, das weiß ich ganz genau, weil ich letztens ein Auto ohne die Sachen wieder zulassen wollte...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zum Anmelden unbedingt Tüvbericht?' überführt.]

ich hatte auch den tüv bericht vergessen. KEINE chance das auto anzumelden :(

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zum Anmelden unbedingt Tüvbericht?' überführt.]

na dann sind die bei uns sehr kulant.....

habe beim ummelden meiner privat autos so wie beruflich noch nie nen tüv bericht gebraucht.....

obwohl es auf der hp der zulassungsstelle steht.....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zum Anmelden unbedingt Tüvbericht?' überführt.]

Hy, ich dachte das mir meine alte Foren-Gemeinde evtl schneller hilft...also folgendes:

 

Ich habe gestern ein anderes Auto gekauft, ist ein e91 330i usw...egal hauptsache BMW, hehe

jetzt ist es so, das der Wagen BJ.07.2006 ist...

diesen will ich nächste Woche abmelden und im Frühjahr anmelden...soweit so gut...

jetzt ist es so, das ich ja zur Wiederzulassung die HU bzw AU Bescheinigung brauche , logo...

da der Wagen aber erst 2 Jahre alt ist hat dieser ja 3 Jahre frei, d.h ich habe keine AU bzw HU bescheinigung...wie ist das jetzt bei der Widerzulassung??Sieht der das Automatisch oder was sagt Ihr dazu...???

danke euch

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Anmelden Ohne HU und AU Bescheinigung, Fast Neuwagen?' überführt.]

am 30. Oktober 2008 um 14:02

Wenn die Person der Zulassungsbehörde rechnen kann, was ich mal voraussetze, wird es kein Problem sein - Fahrzeug aus 07/2006 + 3 Jahre = 07/2009 was TÜV/AU betrifft.

Wird bei der Zulassung demnach kein Problem geben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Anmelden Ohne HU und AU Bescheinigung, Fast Neuwagen?' überführt.]

ok, danke Dir...denn das wusste ich bisher nicht, da ich solch ein neues Auto noch nie angemeldet hatte...danke schön...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Anmelden Ohne HU und AU Bescheinigung, Fast Neuwagen?' überführt.]

Da die erste HU/AU erst nach 3Jahren fällig sind,brauchst du diese Bescheinigungen natürlich nicht für die Zulassung des Wagens

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Anmelden Ohne HU und AU Bescheinigung, Fast Neuwagen?' überführt.]

Ruf am einfachsten mal bei der Zulassungsstelle an.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Anmelden Ohne HU und AU Bescheinigung, Fast Neuwagen?' überführt.]

brauchst du eigentlich nicht, da neuwagen für die 3jahre nach der zulassung von der HU/AU befreit sind und das im system erkannt wird.

soweit die theorie.

Jedoch gibt es einige zulassungsbehörden, welche eine sogenannte "Vorfahrtsbefreiung" sehen wollen, klär das am besten mit deiner behörde erst ab.

 

gruß martin

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Anmelden Ohne HU und AU Bescheinigung, Fast Neuwagen?' überführt.]

Glaube nein. Allerdings kannst Du die Bescheinigung bei TÜV/GTÜ/DEKRA (je nachdem, wo der Vorbesitzer hat prüfen lassen) nachordern.

Grüsse,

Marco

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