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Abgasanlage ohne TÜV, Verlust der Versicherrung?

Themenstarteram 7. August 2010 um 13:35

Moin Moin,

es geht um folgende Frage: Ein Freund von mir hat sich unter seinen Diesel eine Abgasanlage gebaut die kein TÜV hat. Sie ist nicht zu Laut oder ähnliches, es geht anscheinend nur darum, dass der Endtopf ausgelassen und durch ein durchgehendes Rohr ersetzt wird. Unsere Diskussion führte ins nichts, er glaubt die maximale Strafe die er zu erwarten hätte, wären evtl. die Stilllegung, Bußgeld und Punkte! Er stützt seine Aussage darauf das es das Fahrzeug ja in keiner Weise beeinträchtigen würde und es nichts Sicherheitsrelevantes sei!

Liegt er mit seiner Einschätzung richtig oder droht Erlöschung der Versicherrung? Und was würde das genau bedeuten für den Versicherrungsträger?

Vielen danke und Lieben Gruß flybest

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von flybest

Moin Moin,

es geht um folgende Frage: Ein Freund von mir hat sich unter seinen Diesel eine Abgasanlage gebaut die kein TÜV hat. Sie ist nicht zu Laut oder ähnliches, es geht anscheinend nur darum, dass der Endtopf ausgelassen und durch ein durchgehendes Rohr ersetzt wird. Unsere Diskussion führte ins nichts, er glaubt die maximale Strafe die er zu erwarten hätte, wären evtl. die Stilllegung, Bußgeld und Punkte! Er stützt seine Aussage darauf das es das Fahrzeug ja in keiner Weise beeinträchtigen würde und es nichts Sicherheitsrelevantes sei!

Liegt er mit seiner Einschätzung richtig oder droht Erlöschung der Versicherrung? Und was würde das genau bedeuten für den Versicherrungsträger?

Vielen danke und Lieben Gruß flybest

die ABE des fahrzeugs erlischt.

im falle des falles hat er ein ernstes problem.

letztlich ist es mir persönlich aber schon fast egal. diese ganzen, sorry, aufmotzspinner, die sich irgendne krawallbüchse unters auto schrauben um dadurch potenz oder motorleistung zu suggerieren, haben sie eh nicht mehr alle auf dem zaun.

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Zitat:

Original geschrieben von flybest

Moin Moin,

es geht um folgende Frage: Ein Freund von mir hat sich unter seinen Diesel eine Abgasanlage gebaut die kein TÜV hat. Sie ist nicht zu Laut oder ähnliches, es geht anscheinend nur darum, dass der Endtopf ausgelassen und durch ein durchgehendes Rohr ersetzt wird. Unsere Diskussion führte ins nichts, er glaubt die maximale Strafe die er zu erwarten hätte, wären evtl. die Stilllegung, Bußgeld und Punkte! Er stützt seine Aussage darauf das es das Fahrzeug ja in keiner Weise beeinträchtigen würde und es nichts Sicherheitsrelevantes sei!

Liegt er mit seiner Einschätzung richtig oder droht Erlöschung der Versicherrung? Und was würde das genau bedeuten für den Versicherrungsträger?

Vielen danke und Lieben Gruß flybest

die ABE des fahrzeugs erlischt.

im falle des falles hat er ein ernstes problem.

letztlich ist es mir persönlich aber schon fast egal. diese ganzen, sorry, aufmotzspinner, die sich irgendne krawallbüchse unters auto schrauben um dadurch potenz oder motorleistung zu suggerieren, haben sie eh nicht mehr alle auf dem zaun.

am 8. August 2010 um 8:27

Durch erlöschen der Betriebserlaubnis darf ein Auto nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen baut der Fahrer des Autos dennoch einen Unfall zahlt zunächst einmal die Haftlichtversicherung den Schaden am Fremdfahrzeug. Kluge Versicherungen holen sich dann bei Erkenntnis der erloschenen Betriebserlaubnis das Geld vom Versicherer wieder, denn hier liegt eine klare Vertragsverletzung des Fahrzeughalters vor.

Denn ein Auto welches keine Betriebserlaubnis hat  kann keinen Schaden verursachen weil es ja nicht fahren darf, und so handelt der Fahrer grob Fahrlässig  bzw. unter  Vorsatz.

Ich habe da mal was von 5000 € gelesen und frage hiermit  gleich mal Delle der kennt sich doch hier aus

Die Abgasanlage müsste ursächlich im Zusammenhang mit dem/-einen Unfall stehen.

 

Dann würde das mit dem "Regress" hier stimmen.

 

Das hier ist auch keine grobe Fahlässigkeit man sprich hier von einer Gefahrerhöhung. 

 

Anders ist das bei Fahrten unter Alkohol. Das stimmt dass mit den 5.000 Euro pro Schadenfall (man beachte). Wenn der Alk also drei Autos rasiert, dann werden 3 x 5.000 Euro fällig.......:eek:

 

Der Versicherungssschutz erlischt also nur, wenn die Veränderungen im Zusammenhang mit dem Unfall zu bringen sind.

 

Aber xAKx und Hafi können euch das noch etwas besser erklären wie ich.

 

Die werden da bestimmt noch was zu schreiben.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von heltino

diese ganzen, sorry, aufmotzspinner, die sich irgendne krawallbüchse unters auto schrauben um dadurch potenz oder motorleistung zu suggerieren, haben sie eh nicht mehr alle auf dem zaun.

Jau, am besten ein armdickes Flammrohr unter dem 1,9er Golf III mit sagenhaften 64 PS.

Und an der grünen Ampel muss man ständig vom Gas gehen, weil der Clown mit seiner Wanderdüne nicht aus dem Quark kommt.

:rolleyes::D

 

Zum Thema:

Wie Delle bereits geschrieben hat,  handelt es sich eine Frage der Gefahrerhöhung.

Diese kann sich dreifach auswirken:

 

- Es gibt Rechtsprechung, die es ausdrücklich nicht darauf ankommen lässt, ob die Fahrzeugveränderung ursächlich für den Schaden war, sondern sieht die Gefahrerhöhung im Tuning an sich, da es zu riskanterem Fahren verleitet, als das beim Serienfahrzeug der Fall sei (Wer "sportlich" wirken will, fährt auch so).

Folge: Kasko = Nuller

 

- Im selbstverschuldeten Haftpflichtschaden ist ein Regress bis 5.000 EUR möglich

 

- Der Clou ist aber der fremdverschuldete Haftpflicht-Fall. Hier kann es nämlich im Falle der Mitursächlichkeit der Tuningmaßnahme  zu einer Mithaftungsquote kommen.

 

Da hat sich das Flammrohr dann gelohnt.

 

Fazit: Finger weg.

 

Hafi

Wanderdüne......:rolleyes:

 

Rofl........:D:D

am 8. August 2010 um 10:49

Gilt das nur für Auspuffanlagen oder auch für Folien? Dann könnte der TE von diesem Thread den Rat auch ganz gut gebrauchen.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

- Es gibt Rechtsprechung, die es ausdrücklich nicht darauf ankommen lässt, ob die Fahrzeugveränderung ursächlich für den Schaden war, sondern sieht die Gefahrerhöhung im Tuning an sich, da es zu riskanterem Fahren verleitet, als das beim Serienfahrzeug der Fall sei (Wer "sportlich" wirken will, fährt auch so).

Folge: Kasko = Nuller

Umgekehrt müsste das ja auch heißen, wenn ich LEGALES Tuning am Auto hab (Auspuff mit ABE, Tieferlegung ist eingetragen etc.), das auch zu einer erhöhung der Beiträge führen müsste. Denn ob ich das Tuning nun legal oder illegal habe, sportlicher fahren will ich so oder so ;)

am 8. August 2010 um 12:24

Also ich fände das richtig.

Wenn man auf der einen Seite pauschal alle unter 23-jährigen als unfallgefährdeter einstufen kann, muss es doch auch möglich sein pauschal alle Tuner über einen Kamm zu scheren.

Mfg Zille

Bei der Frage der Gefahrerhöhung geht es darum, ob sich das versicherte Risiko im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöht.

 

Wenn Du also ein legal getuntes Fahrzeug versicherst, berücksichtigt  die Prämie (theoretisch) bereits den Zustand des Wagens, also auch das jeweilige Risiko.

 

Extermes Beispiel: Du versicherst den serienmäßigen Golf 3 Diesel mit 64 PS  und baust ihn anschließend zum 300 PS Monster um, ohne es dem Versicherer anzuzeigen.

 

Da liegt es auf der Hand, dass die Prämie nicht mehr analog zum versicherten Risiko erhoben wird.

 

Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich das versicherte Risiko nachträglich verändert, ohne dass der Versicherer es weiß.

Das ist allerdings oftmals eine sehr theoretische Geschichte...

 

Hafi

 

Also mein Auto wurde sich nicht angeschaut von meinem Versicherungsvertreter. Daher hätte er keine Möglichkeit gehabt, zu erkennen ob der Wagen getunt wurde. Ausgenommen natürlich mitteilungspflichtige Leistungssteigerungen o.ä.

Und viele tunen ihre Autos auch nur der Optik / Sound wegen. Die wollen damit nicht unbedingt wie der letzte Henker fahren. Somit würde man wieder alle über einen Kamm scheren. Ähnlich diskriminierend wie es bereits bei jungen Fahranfängern gemacht wird. Mir hat sogar mal einer gesagt, es gebe für gewisse "Landsleute" extra Zuschläge bei der Autoversicherung, da Leute die dieser Abstammung sind, statistisch gesehen häufiger Unfälle verursachen. :eek: Wo wir wieder beim Thema Diskriminierung wären.

 

Stellt sich auch wieder die Frage, ab wann Tuning anfängt. Wenn ich als 40-jähriger Familienvater auf meinen Galaxy größere Felgen draufknall, ist das schon Tuning? Bzw. erhöht sich dadurch mein Unfallrisiko?

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Stellt sich auch wieder die Frage, ab wann Tuning anfängt. Wenn ich als 40-jähriger Familienvater auf meinen Galaxy größere Felgen draufknall, ist das schon Tuning? Bzw. erhöht sich dadurch mein Unfallrisiko?

nö.......aber das Risiko, dass dich deine Alte nicht mehr ranlässt, weil du das Haushaltsgeld für sinnloses Zeug ausgibst, dass steigt enorm......:D

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