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TÜV überziehen und Flensburger Punkte

Themenstarteram 16. Januar 2006 um 18:39

Ab wann gibts Punkte beim TÜV-überziehen?

Mir ist es egal, ob ich ne Geldstrafe zahle. Mir gehts nur um die Punkte in Flenspunkt.

Ab welchem Monat gibts da welche?

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17 Antworten

Die spannende Frage abseits der lächerlichen Bußgelder:

Was passiert, wenn ich mit einem solchen Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werde?

Die zivilrechtlichen Folgen (Schadensersatz etc.) verblassen da hinter evt. auftretenden strafrechtlichen Sanktionen und Androhungen.

Die dann auftretenden Rechtsstreitereien werden mit Sicherheit teurer als 10 Hauptuntersuchungen.

Läuft es ganz dumm,

und kommt es zu einer Verurteilung aufgrund eines schweren Mangels,

dann sind die meisten wohl lebenslang pleite.

Geiz ist nicht immer geil! :confused:

Man sollte noch erwähnen, dass dies auch mit gültiger TÜV-Plakette passieren kann.

Wer aufgrund eines schweren Mangels einen Unfall verursacht, hat ebenfalls mit entsprechenden Folgen zu rechnen.

Der Fahrzeugführer/Halter ist IMMER für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich, nicht nur vor TÜV-Terminen.

Mit abgelaufener HU wird jeder Unfallgegner bzw. seine Versicherung einen sehr genauen Blick hinwerfen.

Die Mängel bei Fahrzeugen mit abgelaufener HU werden deutlich häufiger auftreten als bei solchen mit HU.

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