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TÜV trotz beschädigte Stoßstange?

Themenstarteram 14. Januar 2019 um 13:31

Hallo allerseits,

ich frage nach eurem Wissen und Erfahrung: ich muss jetzt im Januar zum TÜV. Dumm ist nur, dass ich das Auto vorgestern an einem Beet auf dem Gehweg geramscht und die rechte Seite der Stoßstange beschädigt habe. Ich habe recherchiert und vermute, dass die gesamte Stoßstange + Unterfahrschutz gewechselt werden mussen, obwohl der Schaden nur an der einen Ecke ist. Doofer Plastik. Ansonsten ist alles fest und auf dem richtigen Platz.

Oder habt ihr eine andere Erfahrung? Schaffe ich die Inspektion, wenn alles Andere stimmt? Wir hatten das Auto eigentlich fit gemacht mit Inspektion in der Vertragswerkstatt und Co. und jetzt das...

Danke und liebe Grüße!

M.

Beste Antwort im Thema

Mit ein bischen weißem Panzerband gäbe es keine scharfen Kanten an den sich jemand

stören könnte.....

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Also, wenn man es genau nimmt, dann ist das natürlich ein Fußgängerschutzgeprüftes Bauteil was nicht verändert werden darf, weil sonst die Betriebserlaubnis des Autos erlischt und damit natürlich auch keine HU mehr möglich ist.

Wenn man da aber für unter 10€ ne Rolle Panzerband erwirbt und dass vieleicht in weiß (Ebay) und das zusammen klebt UND der Scheinwerfer in seiner Höheneinstellung noch funktioniert, halte ich die Möglichkeit für sehr groß, dass der Prüfer darüber hinweg sieht, vor allem wenn man zum Schadensereignis "gestern" sagt...

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 15. Januar 2019 um 12:33:32 Uhr:

Zwei Monate überziehen macht normalerweise nichts. erst ab mehr als zwei Monaten kann was passieren.

Bei Überziehung kostet die nächste HU ein wenig mehr. Und kommt es zum Unfall ist eine abgelaufene HU nicht unbedingt von Vorteil. Allerdings kann man ja auch wohl wissend dass man nicht durch kommt zur HU vorfahren. Der Mangel wird dann festgehalten, man hat vier Wochen zur Nachbesserung und darf bis dahin erst einmal weiterfahren.

Absichtlich überziehen würde ich lieber nicht!

Zitat:

Unabhängig davon, würde ich dennoch die scharfen Kanten abkleben o.ä.

Das auf alle Fälle!

 

Zitat:

@Maverick Zero schrieb am 15. Januar 2019 um 20:53:21 Uhr:

Allerdings kann man ja auch wohl wissend dass man nicht durch kommt zur HU vorfahren. Der Mangel wird dann festgehalten, man hat vier Wochen zur Nachbesserung und darf bis dahin erst einmal weiterfahren.

Absichtlich überziehen würde ich lieber nicht!

Nö.

Wenn man die HU nicht bestehen würde darf man eben nicht so "erstmal weiterfahren"; mit (durchgefallener) HU nicht, aber ohne durchgeführt HU auch nicht.

Weil dann wäre das Fahrzeug ja nicht vorschriftsmäßig, und dieser Zustand ist unverzüglich zu beheben. Fahrzeuge die am Straßenverkehr teilnehmen müssen vorschriftsmäßig sein.

schraub die schwarze plastilippe unten weg.

drück den stoßstangenkunststoff möglichst gut in position und dan machst per lötkolben ein paar diagonale striche (ruhig überkreuz wie eine naht). kannst du dann hinterher verschleifen ggf etwas spachtel aber das wird gar nicht nötig sein. etwas mit dem lackstiff drücker und es sieht da unten kein mensch (bzw nur wenn man es weiß bzw genau hinschaut)

kleber geht sicher auch, wenn er für diese art kunststoff geiegnet ist und man vorher vernüftig reinigt (lack entfetten).

Hab zwei TÜV Termine bestanden mit Panzer-Tape geklebten Seitenspiegel. Bin mir fast sicher, dass die Stelle nur gut mit Tape verklebt sein muss.

Aber willst du das nicht lieber fix vorher reparieren?

Rein für den TÜV könnte man auch einfach kurz improvisieren. Elastischer Kleber geht da in die richtige Richtung :)

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. Januar 2019 um 21:05:45 Uhr:

 

Nö.

Wenn man die HU nicht bestehen würde darf man eben nicht so "erstmal weiterfahren"; mit (durchgefallener) HU nicht, aber ohne durchgeführt HU auch nicht.

Weil dann wäre das Fahrzeug ja nicht vorschriftsmäßig, und dieser Zustand ist unverzüglich zu beheben. Fahrzeuge die am Straßenverkehr teilnehmen müssen vorschriftsmäßig sein.

Da ich erst kürzlich in genau der Situation war kann ich ganz klar sagen: Doch, ist so! :-)

Es wurden erhebliche Mängel festgestellt (u.a. unklare Zulassung der Felgen). Die Mängel sind aber (in dem Fall) nicht unverzüglich sondern binnen vier Wochen abzustellen. Bis dahin keine Plakette, aber ein Prüfbericht vom TÜV im Handschuhfach, mit dem ich bis in vier Wochen fahren durfte - so der nette Prüfer vom TÜV :-)

am 16. Januar 2019 um 6:16

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 15. Januar 2019 um 18:22:00 Uhr:

Zitat:

@AstrasportstourerLPG schrieb am 15. Januar 2019 um 07:03:13 Uhr:

 

Nur Klebeband langt nicht.

Woran machst du das fest?

Immerhin hat gerade einer der das Prüft sich der Panzerbandfraktion angeschlossen.

Ich halte das auch für durchaus legitim und haltbar bis man Ersatz beschafft hat.

Moorteufelchen

Panzertape ist innerhalb von zwei Sekunden wieder abgerissen und die scharfen Kanten (Fußgängerschutz) sind wieder da. Dann kommt eine Verkehrskontrolle, Mitteilung an das SVA, usw. bis dann der kleine TÜV-Prüfer ein paar auf den Sack bekommt. Daher wie hier geschrieben mit einer Heißklebepistole oder ähnlichem arbeiten. Vorher Risse tackern bissel verschleifen die Kanten sind weg und fertig. Dauert auch nicht lange.

Zitat:

@Maverick Zero schrieb am 15. Januar 2019 um 22:59:01 Uhr:

Da ich erst kürzlich in genau der Situation war kann ich ganz klar sagen: Doch, ist so! :-)

tja, das ist wie mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen:

Ich bin neulich (natürlich vor ungefähr vier Monaten) mal innerorts 70 gefahren. Das geht völlig problemlos.

Stimmt also garnicht was alle sagen, dass da 50 wäre... :D

Zitat:

Es wurden erhebliche Mängel festgestellt (u.a. unklare Zulassung der Felgen). Die Mängel sind aber (in dem Fall) nicht unverzüglich sondern binnen vier Wochen abzustellen.

und das steht so auf dem Prüfbericht?

Kann ich kaum glauben, ist nämlich doppelt falsch.

In der StVZO steht unter der Nummer 3.1.4.2 in der Anlage VIII:

(Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2) erhebliche Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen.

(Hervorhebung durch mich)

Zitat:

Bis dahin keine Plakette, aber ein Prüfbericht vom TÜV im Handschuhfach, mit dem ich bis in vier Wochen fahren durfte - so der nette Prüfer vom TÜV :-)

Da hat sich der nette Kollege allerdings recht weit aus dem Fenster gelegt.

Zumal wenn bei den Felgen ja offensichtlich das Erlöschen der Betriebserlaubnis im Raum stand...

Zitat:

@hk_do schrieb am 17. Januar 2019 um 21:54:59 Uhr:

Ich bin neulich (natürlich vor ungefähr vier Monaten) mal innerorts 70 gefahren.

Warmduscher, Gelbampelbremser, Verjährungs-Angsthase. :p

Kann nur wiedergeben, was der gute Mann vom TÜV mir sagt ;-)

Ohnehein war das kurios: In der Woche vor Weihnachten habe ich mit Erschrecken feststellen müssen, dass der TÜV für unseren Ford seit etwas über vier Monaten abgelaufen war. Also fix für den nächsten Tag einen Termin beim TÜV gemacht, bei dem ich ohnehin einen Termin für meinen Honda hatte. Am Morgen kam der Honda dran, am Nachmittag der Ford. Der Prüfer grüßt schon freundlich "ah, schon wieder da?".

Auto ist in gutem Zustand, alles wunderbar, aber die Felgen (die guten Alufelgen, die seit knapp 10 Jahren die Winterreifen tragen) sind nicht eingetragen und ABE nicht im Fahrzeug. Es stellte sich später heraus, dass die fein säuberlich zu Hause im KFZ-Ordner lag. Liegt da halt ein wenig falsch.

Auf der Hebebühne stellt sich dann heraus, dass die vorderen Reifen auf der Innenseite etwas mehr abgefahren sind als aussen und Profiltiefe so zumindest innen nicht mehr ausreichend.

Also bekomme ich einen TÜV-Bericht, auf dem erhebliche Mängel vermerkt sind. Oben steht gestempelt "Nachkontrolle innerhalb vier Wochen". Und der super nette Prüfer gibt den Tip, dass ich doch einfach im Internet schauen soll wg der Zulassung für die Felgen. Einfach ausdrucken und nochmal vorbeikommen. Und die vorderen Reifen möglichst bald tauschen. Dann sieht man sich in spätestens vier Wochen zur Nachkontrolle. "Bis dahin gute Fahrt und wenn einer was will haben Sie ja jetzt hier den Prüfbericht. So können Sie bis zur Nachprüfung fahren".

Die ABE lag wie gesagt zu Hause und neue Reifen waren wenige Tage später auf dem Fahrzeug.

Sein "Reifen möglichst bald tauschen und ABE im Internet herunterladen" klingt doch schon fast genau so wie mein "Mängel unverzüglich beheben" ;)

Die vier Wochen sind und bleiben natürlich falsch, keine Ahnung woher ein Prüfer sowas hat...

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