TÜV Termin im europäischen Ausland? In Europa?

Ich werde länger als 2 Jahre permanent in Italien bleiben, ohne neue Staatsbürgerschaft.
Mit meinem PKW.

Frage:
Wie kann ich die deutsche 2 Jahres TÜV --Frist in Italien einhalten?
In Europa?
Legal.

Muss ich dazu extra aus Süditalien nach Deutschland kacheln?

Wer hat einen Tip oder Erfahrung, bitte? (Positive Erfahrungen meine ich.)

38 Antworten

Zitat:

@G.o.l.f.4 schrieb am 4. Juli 2022 um 16:10:08 Uhr:


Also runter mit B-XYZ 999 für 3-4 Monate
Unten verkaufen? Und dann wieder mit dem nächsten Auto runtergurken? Nur wegen der Bürokratie?

ist das nun dein Privat PKW oder Geschäftsfahrzeug? liest sich alles etwas zweideutig

Falls gewerblich wäre das alles doch Sache deines AG falls privat käme es wohl vor allem auf das hier an:

Zitat:

Also: Auto steht wenn ich nicht unten bin

und wo steht das Ding? auf dem Petersplatz oder in einer privaten Tiefgarage?
Das und nur das dürfte entscheident sein ob es überhaupt jemanden schert wie lange ein Fahrzeug wo ist. Wenn du irgendwo hin fährst egal ob Italien ect. wird wohl niemand ohne Grund fragen warum.
Solange sich also keiner an dem KFZ stört & du deinen Hauptwohnsitz hier hast wer sollte dir was wollen.
Es wäre natürlich nicht sehr schlau mit abgelaufener Deutscher HU 2Jahre in Italien immer wieder am gleichen Carabinieri vorbeizufahren...aber ansonsten?! Who cares?

Richtig.
In D zB richtet es sich nach dem regelmäßigen Standort des Fahrzeugs.

FZV
§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland

(1) . . . und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. . .

6) Als vorübergehend im Sinne der Absätze 1 und 2 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.

In D wird das selten überprüft.

Wie genau die italienischen Behörden das nehmen,sollte man dort Anfragen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Juli 2022 um 07:50:52 Uhr:


Richtig.
In D zB richtet es sich nach dem regelmäßigen Standort des Fahrzeugs.

FZV
§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland

(1) . . . und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. . .

6) Als vorübergehend im Sinne der Absätze 1 und 2 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.

In D wird das selten überprüft.

Wie genau die italienischen Behörden das nehmen,sollte man dort Anfragen.

Bei den Behörden selbst möglichst noch...?

In Deutschland kenne ich persönlich 3 Fälle, bei denen geprüft und sanktioniert wurde. 2 italienische und ein österreichisches Auto. Das ist schon viel, finde ich.

In Italien kenne ich einen Fall.
Ich selbst hatte jahrelang zwei deutsche Zulassungen in Italien, allerdings waren die Autos auch immer mal wieder in Deutschland und die HU war nie besonders lange abgelaufen.
Beide standen meist am AdW oder in Garagen.
Nie Probleme gehabt.

Ich würde, wie gesagt, die HU erneuern und mit dem Auto nach Italien fahren, so wie es ist.
Wenn jemand meckert, kann man immer noch aktiv werden.

Zitat:

@Px200ELusso schrieb am 5. Juli 2022 um 07:56:47 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Juli 2022 um 07:50:52 Uhr:


Richtig.
In D zB richtet es sich nach dem regelmäßigen Standort des Fahrzeugs.

FZV
§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland

(1) . . . und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. . .

6) Als vorübergehend im Sinne der Absätze 1 und 2 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.

In D wird das selten überprüft.

Wie genau die italienischen Behörden das nehmen,sollte man dort Anfragen.

Bei den Behörden selbst möglichst noch...?

In Deutschland kenne ich persönlich 3 Fälle, bei denen geprüft und sanktioniert wurde. 2 italienische und ein österreichisches Auto. Das ist schon viel, finde ich.

Natürlich nicht bei den Behörden. Obwohl,vielleicht sind die italienischen ja viel viel netter als die deutschen?

3 Dir bekannte Fälle finde ich auch viel. Je nachdem wie hoch der Bestand an Fahrzeugen in Eurem LK ist.

Bei uns im LK gibt's einen Schlachthof, der in nicht unerheblicher Anzahl Rumänen, Ungarn und Bulgaren beschäftigt. Die sind fast alle mit HW hier gemeldet und mit dem eigenen Auto da.
Dies würde den regelmäßigen Standort begründen, nur ist mir noch nicht ein Fall bekannt, dass jemand zur Anmeldung des Wagens in D aufgefordert wurde.

Ähnliche Themen

Wenn der Threadersteller eine Wohnung hat, in die er immer wieder zurückkehrt, gilt das vermutlich als eine Art Zweitwohnsitz und muss angemeldet werden; dann kann und muss er auch das Auto ummelden. Genaue Regeln gibt es dazu sicher auch in Italien.

Wie ist das jedoch, wenn ich nur einen deutschen Wohnsitz habe, mit dem Auto nach Italien fahre und dann in Italien herumreise. Wenn ich beispielsweise mehrere Monate pro Jahr jede Woche in ein anderes Hotel gehe, dann nach Deutschland zurück fliege und das Auto mehrere Jahre in Italien zurücklasse, ohne jemals einen Wohnsitz in Italien zu begründen. Ich wüsste in so einem Fall nicht einmal, ob es möglich wäre, das Auto anzumelden.

Bei uns in § 20 fzv wird auf den regelmäßigen Standort des Fahrzeugs abgestellt. Ob der Fahrer hier gemeldet ist, spielt erstmal keine Rolle.

Interessant, also könnte ich auch als Italiener mit einer italienischen Adresse mein Auto hier anmelden, wenn das Auto hier in Deutschland seinen regelmäßigen Standort hat?

Würde gehen.
Du benötigst dann einen Empfangsbevollmächtigten.

§ 46 Zuständigkeiten FZV

(2) . . . . Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig. . . .

Zitat:

@RoundAndRound schrieb am 5. Juli 2022 um 14:14:06 Uhr:


Interessant, also könnte ich auch als Italiener mit einer italienischen Adresse mein Auto hier anmelden, wenn das Auto hier in Deutschland seinen regelmäßigen Standort hat?

Nicht "könnte", sondern "müsste". ;-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen