TÜV
Hallo zusammen!
Bei meinen Schätzchen wir im November der Tüv fällig, habe aber vor ihn ende Oktober abzumelden.
Wie ist das dann mit dem Tüv?
Wird der dann wieder auf November datiert und muss ich dann mehr bezahlen für den Tüv?
Beste Antwort im Thema
Also einmal zusammengafasst.
1.Rückdatierung gibts nicht mehr
2. Wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist, wird auch keine Strafe für die Überziehung fällig.
3. Wenn du dir die Kennzeichen bei der Abmeldung hast reservieren lassen, kannst du mit diesen zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren(nur direkter Weg)Zulassung ohne TÜV geht nicht
4. Du musst dir selbstverständlich vorher von deiner Versicherung die Zulassungsunterlagen geben lassen😉
So ist die Aussage von Polizei,TÜV undZulassungsstelle bei uns
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von flatfour
Sorry! ...nicht zurückdatiert, habe das 'NICHT' vergessen.🙁
Ja Flat, genau so ist das!
ABER....
Wenn man den TÜV um mehr als 2 Monate überzogen hat, wird die Gebühr wegen "Mehraufwand bei der Prüfung" um 20% erhöht!!!
Habe ich selbst bei einem meiner Traktoren erlebt!!!!!!!!!
Dabei ist der Prüfer nicht mal selbt mit dem Traktor gefahren, er hat die Beleuchtung, Radlager- und Achsschenkelspiel kontrolliert, und ich musste einen Bremstest mit Fussbremse und eienen mit Handbremse (ohne Bremsprüfstand) vor seinen Augen machen (Bremsspuren auf Fahrbahn).
Wo ist hier eiun "Mehraufwand" gerechtfertigt????????????
Gruß Fredy
Zitat:
Original geschrieben von teasy
Wahlweise: mit Kurzzeitkennzeichen oder auf dem Anhänger.Zitat:
Original geschrieben von 13alex02
aber irgendwie muss ja ein auto mit abgelaufenen tüv zum tüv kommen, wenn es abgemeldet war.
...Die Fahrt mit dem Fahrzeug ohne Zulassung ist nicht möglich, die Zulassung ohne TÜV auch nicht.
Was Du machen kannst: Zur Zulassungsstelle gehen, Verfahren einleiten, mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV und zurück zur Zulassungsstelle mit der TÜV-Bescheinigung, um die Stempel zu erhalten. Das liegt im Ermessen der Zulassungsstelle. Das klappt zeitlich nur, wenn TÜV und Zulassungsstelle direkt neben einander liegen.
Macht der Ingenieur Ärger( sprich: hat das Fahrzug Mängel) , wäre ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage deutlich billiger.
Grüße teasy
Sorry, da ist was schief gelaufen!!
Fredy
Zitat:
Original geschrieben von teasy
Wahlweise: mit Kurzzeitkennzeichen oder auf dem Anhänger.Zitat:
Original geschrieben von 13alex02
aber irgendwie muss ja ein auto mit abgelaufenen tüv zum tüv kommen, wenn es abgemeldet war.
...Die Fahrt mit dem Fahrzeug ohne Zulassung ist nicht möglich, die Zulassung ohne TÜV auch nicht.
Was Du machen kannst: Zur Zulassungsstelle gehen, Verfahren einleiten, mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV und zurück zur Zulassungsstelle mit der TÜV-Bescheinigung, um die Stempel zu erhalten. Das liegt im Ermessen der Zulassungsstelle. Das klappt zeitlich nur, wenn TÜV und Zulassungsstelle direkt neben einander liegen.
Macht der Ingenieur Ärger( sprich: hat das Fahrzug Mängel) , wäre ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage deutlich billiger.
Grüße teasy
Also das mit dem Hänger, ohne Zulassung funktioniert bei uns in BAWÜ nicht.
Das habe ich mit einem meiner Traktoren, der 45 Jahre abgemeldet war (auf 6Km begrenzt) auch versucht.
Aussage TÜV: unser Betriebsgelände ist öffentliche Verkehrsfläche, also dürfen nur Fahrzeuge mit Zulassung darauf bewegt werden, und der Traktor musste zur Prüfung ja vom Hänger runter.
Also zur Zulassungsstelle, den Traktor anmelden, Kennzeichen ohne Zulassungs- und TÜV Stempel montieren (Kennzeichen am Fahrzeug montieren ist Pflicht!) und dann zum TÜV fahren. Auf eigener Achse oder Hänger ist egal. Dazu hat man 3 Tage Zeit. Wenn TÜV Bestanden, ohne Stempel zurück zur Zulassungsstelle, und man bekommt da den TÜV und Zulassunsstempel!
Gruß Fredy
Der Tüv erhebt lediglich eine zusätzliche "Versicherungsgebühr" für ein nicht zugelassene/versichertes FZG. Wegen der Erprobungsfahrt.
Dann geht das.
Man muss halt rechnen, was für den TE günstiger ist.
Uwe
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Also hier stehts anders drin:
Zitat:
Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Quelle:
Tüv-Nord-LinkZumindest interpretier ich das so, dass ich ohne Zulassung zum Tüv fahren darf.
gruß woita
Genau, nichts anderes sagte ich. Das 'vorübergehend abgemeldet' ist der entscheidende 1. Punkt. Wurde das Fahrzeug endgültig abgemeldet, geht's nicht. Das Kennzeichen könnte schon wieder vergeben sein. Beides sieht man dem Kennzeichen allein nicht an. Oder..hmm..warte mal..ich glaube bei vorübergehender Abmeldung gibt's nur die TÜVplakette abgekratzt.
Der 2. Punkt ist die Versicherungsbestätigung die mit zu führen ist.
Da der Wagen ja noch angemeldet ist, sollte das kein Problem sein.
@ Flat, wollt dir auch nicht widersprechen. Beim Überfliegen der ganzen Beiträge bin ich mir nur selbst nicht mehr ganz schlüssig gewesen. Zumindest bin ich auch schon mal ohne Zulassung zum Tüv und anschließend zur Zulassungsstelle. Bei dem Weg von Garage-Tüv-Zulassungsstelle von vllt. gerade mal 3km in Summe wär mir auch alles andere zu doof gewesen 😉
So haste doch einen sehr schönen Tag gehabt-oder?😁