TÜV
Hallo zusammen!
Bei meinen Schätzchen wir im November der Tüv fällig, habe aber vor ihn ende Oktober abzumelden.
Wie ist das dann mit dem Tüv?
Wird der dann wieder auf November datiert und muss ich dann mehr bezahlen für den Tüv?
Beste Antwort im Thema
Also einmal zusammengafasst.
1.Rückdatierung gibts nicht mehr
2. Wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist, wird auch keine Strafe für die Überziehung fällig.
3. Wenn du dir die Kennzeichen bei der Abmeldung hast reservieren lassen, kannst du mit diesen zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren(nur direkter Weg)Zulassung ohne TÜV geht nicht
4. Du musst dir selbstverständlich vorher von deiner Versicherung die Zulassungsunterlagen geben lassen😉
So ist die Aussage von Polizei,TÜV undZulassungsstelle bei uns
24 Antworten
Mach doch jetzt TÜV, dann haste 2 Jahre Ruhe. Zurückdatierungen gibt's nicht mehr.
Du bekommst ihn ohne gültigen Tüv nicht mehr angemeldet.Und wenn du dir die Rennerei mit Kurzzeitkennzeichen sparen willst solltest du ihn jetzt,vor dem abmelden ,durch den Tüv bringen.Dann ist das anmelden auch kein Problem mehr.
Vari-Mann
Sekundengenau !😁
Fahrt zum TÜV kann er machen auch wenn er abgemeldet ist. Rudi hat alle zu beachtenden § mal rausgesucht und auch einen Cop zurechtgewiesen we. Am besten Rudi schreibt mal ne Anleitung was man mit welchen § Zitaten den Cops an den Kopf haun muß.
Rückdatiert wird im Moment immer noch, außer das Fahrzeug ist abgemeldet. Zumindest war das im April noch so. Im November hatte ich ein abgemeldetes Moped (TÜV bis 08/11) getüvt und bekam TÜV bis 11/14. Im April ein angemeldetes Moped TÜV 3/12 getüvt und bekam TÜV bis 3/14.
Zum 1.7. sollte sich glaube was ändern hat sich aber wohl nicht.
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Wiederanmeldung mit abgelaufenem TÜV ist nicht möglich.
Entweder machst Du den TÜV noch im Oktober, besorgst Dir im Frühjahr ein Kurzzeitkennzeichen (für die HU) oder noch im Oktober ein Saisonkennzeichen (dann kannst Du die HU im Frühjahr machen).
Grüße teasy
Zitat:
Original geschrieben von Vari-Mann
Du bekommst ihn ohne gültigen Tüv nicht mehr angemeldet.Und wenn du dir die Rennerei mit Kurzzeitkennzeichen sparen willst solltest du ihn jetzt,vor dem abmelden ,durch den Tüv bringen.Dann ist das anmelden auch kein Problem mehr.Vari-Mann
würde ehr sagen, dass ihr beiden eine sec zuspät dran wart
18 :19 :37
18+19=37
Zitat:
Original geschrieben von 13alex02
würde ehr sagen, dass ihr beiden eine sec zuspät dran wartZitat:
Original geschrieben von Vari-Mann
Du bekommst ihn ohne gültigen Tüv nicht mehr angemeldet.Und wenn du dir die Rennerei mit Kurzzeitkennzeichen sparen willst solltest du ihn jetzt,vor dem abmelden ,durch den Tüv bringen.Dann ist das anmelden auch kein Problem mehr.Vari-Mann
18 :19 :37
18+19=37
Bist du ein Mathematik Genie ? 😁😉
aber irgendwie muss ja ein auto mit abgelaufenen tüv zum tüv kommen, wenn es abgemeldet war.
hab übrigens eine oldtimerzulassung wo ich auch noch im nov noch zum tüv gehen könnte, da hab ich aber geplant, dass er schon in seinen Winterquatiert ist.
aber ich hoffe ja eben darauf, dass er nicht zurückdatiert wird.
hab da eben ja was gelesen, dass ab dem 1. juli nicht mehr zurückdatiert wird, es dann aber 70€ mehr kostet. ob diese regelung dann aber auch auf ein fahrzeug zutrifft, bei dem der tüv abläuft, wenn es abgemeldet ist, weiß ich nicht.
und was noch neu ist soviel ich weiß, macht der prüfer noch ne probefahrt mit dem waagen.
Zitat:
Original geschrieben von Vari-Mann
Bist du ein Mathematik Genie ? 😁😉Zitat:
Original geschrieben von 13alex02
würde ehr sagen, dass ihr beiden eine sec zuspät dran wart
18 :19 :37
18+19=37
hab ich nicht gesehn und gerechnet, war rainer zufall! 😉
Zitat:
Original geschrieben von lehmedia
Fahrt zum TÜV kann er machen auch wenn er abgemeldet ist. Rudi hat alle zu beachtenden § mal rausgesucht und auch einen Cop zurechtgewiesen we. Am besten Rudi schreibt mal ne Anleitung was man mit welchen § Zitaten den Cops an den Kopf haun muß.Da musste aber ganz schön aufpassen was du hier reinschreibst, § hin-oder her! 1.ZULASSUNG:-eine Fahrt ohne Kennzeichen gibt's schon mal gar nicht. Entweder die alten(können ruhig abgekratzte Plaketten haben) aber noch reservierte( ist das Kennzeichen schon vergeben = neue Schilder = neues Zulassungsverfahren) bei der Abmeldung oder neue ungestempelte d.h. man muss das Zulassungsverfahren eingeleitet haben(sprich, man will den Wagen zulassen, nur der TÜV fehlt) aber NUR die direkte Fahrten die zur Zulassung nötig sind, wären zulässig! Ist der Landkreis gewechselt worden, gibts nur das neue Zulassungsverfahren, es ist keine Fahrt mit den alten Kennzeichen aus'm anderen Kreis möglich!
2. VERSICHERUNG :- es ist ein Irrglaube das alle Versicherungen diese Fahrten abdecken. Es gibt auch welche die das nicht abdecken. Das ist oft ein Wahlentscheid bei online-Verträgen. So wie der Ausschluss der grob fahrlässigen Handlung abgedeckt sein kann oder auch nicht, auch ein Wahlentscheid ist. Beides senkt den Beitragsatz erheblich. Deshalb muss man bei solchen Fahrten die Bestätigung der Versicherung dabei haben!
So, und trifft eine Bestimmung von den ganzen Kram nicht zu, EINE! gehts nicht so einfach, pauschal gesagt wie du, mit der Fahrt zum TÜV. Beispiel:- Auto abgemeldet, Kennzeichen will man wechseln bei der Wiederzulassung, z.B. wg. 'H'zulassung , kann man nicht mit den alten Kennzeichen später zum TÜV fahren. Hat man auch die Versicherung gewechselt, neue Verträge ect.pp. muss man sich da eine Bestätigung holen; die berühmte Do.-karte reicht nicht. Da steht nur drin das es versichert ist, nicht wie.Alternativ:- Kurzzeitkennzeichen.
Rückdatiert wird im Moment immer noch, außer das Fahrzeug ist abgemeldet. Zumindest war das im April noch so. Im November hatte ich ein abgemeldetes Moped (TÜV bis 08/11) getüvt und bekam TÜV bis 11/14. Im April ein angemeldetes Moped TÜV 3/12 getüvt und bekam TÜV bis 3/14.
Zum 1.7. sollte sich glaube was ändern hat sich aber wohl nicht.
Ab 1.7.12 wird bundesweit zurückdatiert, vorher war es Ländertypisch geregelt.
Tüv: bei uns in NRW wird nicht zurück Datiert. Habe letzte Woche erst bei der GTÜ nachgefragt. Vom Tag der Vorführung an gibt es wieder 2 Jahre frischen Tüv. Egal wie lange man drüber ist. Habe nachgefragt, weil mein Rekord mit H Zulassung seit Februar keinen Tüv mehr hat, ich dieses Jahr aber keinen Meter mit dem Ding gefahren bin 😁
Zu den Mehrkosten hat er gesagt, 20% von den reinen Prüfgebühren ohne AU. Das wären so um die 20 Euro.
Wenn das Auto abgemeldet ist, würde ich es einfach mit nem Hänger dort hin fahren. Dann kannst du das Fahrzeug später ganz einfach wieder zulassen 😉
micha
Sorry! ...nicht zurückdatiert, habe das 'NICHT' vergessen.🙁
Zitat:
Original geschrieben von 13alex02
aber irgendwie muss ja ein auto mit abgelaufenen tüv zum tüv kommen, wenn es abgemeldet war.
...
Wahlweise: mit Kurzzeitkennzeichen oder auf dem Anhänger.
Die Fahrt mit dem Fahrzeug ohne Zulassung ist nicht möglich, die Zulassung ohne TÜV auch nicht.
Was Du machen kannst: Zur Zulassungsstelle gehen, Verfahren einleiten, mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV und zurück zur Zulassungsstelle mit der TÜV-Bescheinigung, um die Stempel zu erhalten. Das liegt im Ermessen der Zulassungsstelle. Das klappt zeitlich nur, wenn TÜV und Zulassungsstelle direkt neben einander liegen.
Macht der Ingenieur Ärger( sprich: hat das Fahrzug Mängel) , wäre ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage deutlich billiger.
Grüße teasy
Also einmal zusammengafasst.
1.Rückdatierung gibts nicht mehr
2. Wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist, wird auch keine Strafe für die Überziehung fällig.
3. Wenn du dir die Kennzeichen bei der Abmeldung hast reservieren lassen, kannst du mit diesen zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren(nur direkter Weg)Zulassung ohne TÜV geht nicht
4. Du musst dir selbstverständlich vorher von deiner Versicherung die Zulassungsunterlagen geben lassen😉
So ist die Aussage von Polizei,TÜV undZulassungsstelle bei uns