TÜV - Suche genaue Definition HU-Frist und ab welchem TAG zu spät
Hallo,
mal wieder TÜV. Nirgends, weder auf den TÜV Seiten, Wiki,... etc.
ist genau definiert, ab welchem Tag man zu spät zu einer HU-Untersuchung erscheint.
Der Stand der DInge is ja:
"Bei Überschreitung der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate, ist ein Aufschlag
von 20 % des HU- Entgeltes zu berechnen." ---> Tüv Thüringen
So, angenommen der Monat Mai ist oben auf der Plakette. Also im Mai ist die HU fällig. Bin ich dann am 2. Mai schon zu spät oder wie ist das geregelt? Oder ist man ab dem 1.Juni um einen Tag zu spät?
Wo steht das genau geregetl und nicht immer so schwammig wie oben vom Tüv zitiert. Kennt sich wer gut aus?
Danke und viele Grüße
nepo73
EDIT:
Ich habe etwas gefunden: Auf der Wikiseite - Hauptuntersuchung PKW ist doch rechts eine orange Plakette. Darunter steht, dass der Tüv bis einschließlich des Monats gilt, der oben steht. Also ist der 1.Tag nach diesem Monat zu spät. Sehe ich das so richtig? Trotzdem würde ichgern eine nachweisbare Stelle zum einem Gesetzestext finden, da genau diese Schwammigkeit von den Prüfern ausgenutzt wird.
Beste Antwort im Thema
Zu spät ist der erste Tag des Monats, welcher nach dem auf der HU-Plakette angegebenem Monat liegt. Ist doch nicht so schwer.....
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Selbstverständlich ist mir klar, dass ein abgelaufener Verbandkasten nichts gutes ist. Hatte ich auch noch nie und würde ich (als Sanitäter) auch nie machen.
Warum nicht? Wenn Lischen Müller zum Unfallort kommt und den Verbandskasten aufreisst, ist da eh nichts mehr steril.
Yep, hart aber wahr. Das ist der Schwachpunkt. Früher war das Kriterium für den Verfall, ob Pflaster noch kleben etc. Viel sinnvoller. Denn Sterilität ist, wie richtig gesagt, nur etwas für Profis (Rettungsdienste). Und die bringen ihr eigenes Equipment mit.
lieber einen unsterilen verband der noch dazu abgelaufen ist als garkeinen 😉
mich würd jetzt aber auch interesieren wo geschrieben steht das ein abgelaufener kasten ein mangel sein soll.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
lieber einen unsterilen verband der noch dazu abgelaufen ist als garkeinen 😉mich würd jetzt aber auch interesieren wo geschrieben steht das ein abgelaufener kasten ein mangel sein soll.
Ich stimme dir zu 🙂
Ich muss zu meiner Schande eingestehen, dass ich in den letzten Tagen hier im Forum erstmals über so einen Beitrag (abgelaufener Kasten = Mangel?) gestolpert bin - war aber zu faul den zu suchen/verlinken. *sorry*
Da wurde auch heiß und innig drüber disktuiert. Endergebnis war (meines Wissens nach), dass es zwar in den Prüflisten der Organisationen drinsteht und als Mangel angekreuzt wird, in der StVZO aber nur "Verbandkasten mitführen" drinsteht, nix von Verfallsdaten oder so.
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Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
in der StVZO aber nur "Verbandkasten mitführen" drinsteht, nix von Verfallsdaten oder so.
so hab ich das auch noch im kopp. deshalb ist es für mich nicht sinnvoll wen das ding der stvo zwar entspricht (es ist vorhanden) vom tüv aber bemängelt wird. das is ja genauso wie 4 reifen mit profil zwar vorhanden sind aber trotzdem bemängelt wird.
Zitat:
@querys schrieb am 8. Januar 2013 um 11:44:24 Uhr:
Ich habe mein Auto mal umgemeldet am 31.10.05
TÜV hatte der Wagen damals bis Oktober, also noch genau den Tag der Ummeldung. War zwar kein Problem, aber musste mir anhören, dass der TÜV ja kaum noch gültig ist 😁Anders ausgedrück, die Prüfer und die auf dem StVA wissen da schon sehr genau bescheid, die machen den ganzen Tag nichts anderes.
Super also ich habe ein auto gekauft was bis 01.07 2016 TÜV hat also
kann ich dan den morgen anmelden ohne probleme ?
Tag-genaue HU-Fristen gibt es in Deutschland nicht.
Die Frist lautet entweder "06/2016", dann ist sie seit dem 01.07.2016 abgelaufen.
Oder sie lautet "07/2016", dann läuft sie bis zum Ende dieses Monats.
Zitat:
@floh122 schrieb am 3. Juli 2016 um 17:00:23 Uhr:
… Super also ich habe ein auto gekauft was bis 01.07 2016 TÜV hat also kann ich dan den morgen anmelden ohne probleme ?
Welches Datum der nächsten Vorführung steht denn im Fahrzeugschein oder auf dem HU-Bericht?
Mein Opel sollte 5/2019 zum Tüv. Muss ich jetzt die 20 % Aufschlag zahlen? Oder beginnt die 2. Monats Frist am 01.06.2019 bis zum 31.07.2019?
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. Juli 2016 um 22:49:32 Uhr:
Tag-genaue HU-Fristen gibt es in Deutschland nicht.Die Frist lautet entweder "06/2016", dann ist sie seit dem 01.07.2016 abgelaufen.
Oder sie lautet "07/2016", dann läuft sie bis zum Ende dieses Monats.
Somit sollte jedem Autofahrer bekannt sei, wann die entsprechende Vorführung seines Fahrzeuges zu erfolgen hat.
Es sei denn er legt auf seine Sicherheit un die seiner Mitfahrer wenig wert.
Also erst am 1.8.2019.
Zitat:
@klaus201 schrieb am 3. Juli 2019 um 16:14:28 Uhr:
Mein Opel sollte 5/2019 zum Tüv. Muss ich jetzt die 20 % Aufschlag zahlen? Oder beginnt die 2. Monats Frist am 01.06.2019 bis zum 31.07.2019?
Was ist denn an zwei Monate überziehen so missverständlich? Du hättest spätestens am 31.05. zur HU gemusst. Also kannst du zwei Monate überziehen, was dann der 31.07. ist. Erst ab dem 01.08. wird die höhere Gebühr fällig, da du über zwei Monate drüber bist. 05+2 gleich 07. 08 ist drüber.
Der Kostenvoranschlag von Opel ist da schwer zu verstehen. Denn da ist die erweiterte HU veranschlagt.
Vielleicht schaffen sie die Reparatur nicht bis die zwei Monate rum sind.
Die HU Gebühr wird eh durchgereicht.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 3. Juli 2019 um 17:34:16 Uhr:
Vielleicht schaffen sie die Reparatur nicht bis die zwei Monate rum sind.
Die HU Gebühr wird eh durchgereicht.
Bei einem Opel ist halt immer viel zu reparieren und das kostet Zeit🙂