TÜV - Suche genaue Definition HU-Frist und ab welchem TAG zu spät
Hallo,
mal wieder TÜV. Nirgends, weder auf den TÜV Seiten, Wiki,... etc.
ist genau definiert, ab welchem Tag man zu spät zu einer HU-Untersuchung erscheint.
Der Stand der DInge is ja:
"Bei Überschreitung der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate, ist ein Aufschlag
von 20 % des HU- Entgeltes zu berechnen." ---> Tüv Thüringen
So, angenommen der Monat Mai ist oben auf der Plakette. Also im Mai ist die HU fällig. Bin ich dann am 2. Mai schon zu spät oder wie ist das geregelt? Oder ist man ab dem 1.Juni um einen Tag zu spät?
Wo steht das genau geregetl und nicht immer so schwammig wie oben vom Tüv zitiert. Kennt sich wer gut aus?
Danke und viele Grüße
nepo73
EDIT:
Ich habe etwas gefunden: Auf der Wikiseite - Hauptuntersuchung PKW ist doch rechts eine orange Plakette. Darunter steht, dass der Tüv bis einschließlich des Monats gilt, der oben steht. Also ist der 1.Tag nach diesem Monat zu spät. Sehe ich das so richtig? Trotzdem würde ichgern eine nachweisbare Stelle zum einem Gesetzestext finden, da genau diese Schwammigkeit von den Prüfern ausgenutzt wird.
Beste Antwort im Thema
Zu spät ist der erste Tag des Monats, welcher nach dem auf der HU-Plakette angegebenem Monat liegt. Ist doch nicht so schwer.....
50 Antworten
Zitat:
@wkienzl schrieb am 3. Juli 2019 um 16:20:50 Uhr:
Somit sollte jedem Autofahrer bekannt sei, wann die entsprechende Vorführung seines Fahrzeuges zu erfolgen hat.
Es sei denn er legt auf seine Sicherheit un die seiner Mitfahrer wenig wert.
Der sicherheitsbewusste Autofahrer achtet ständig auf die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs, nicht nur alle zwei Jahre. Das ist übrigens auch so vorgeschrieben.
Dann ist die HU nur noch die behördliche Überprüfung ob man dieser Pflicht auch nachkommt, und der genaue Zeitpunkt hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Sicherheit...
Zitat:
@Goify schrieb am 3. Juli 2019 um 16:31:13 Uhr:
Zitat:
@klaus201 schrieb am 3. Juli 2019 um 16:14:28 Uhr:
Mein Opel sollte 5/2019 zum Tüv. Muss ich jetzt die 20 % Aufschlag zahlen? Oder beginnt die 2. Monats Frist am 01.06.2019 bis zum 31.07.2019?
Was ist denn an zwei Monate überziehen so missverständlich? Du hättest spätestens am 31.05. zur HU gemusst. Also kannst du zwei Monate überziehen, was dann der 31.07. ist. Erst ab dem 01.08. wird die höhere Gebühr fällig, da du über zwei Monate drüber bist. 05+2 gleich 07. 08 ist drüber.
Mit dem überziehen wäre ich vorsichtig. Es kann sein, dass dann ein Prüfer genauer hinschaut.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 3. Juli 2019 um 16:20:50 Uhr:
Somit sollte jedem Autofahrer bekannt sei, wann die entsprechende Vorführung seines Fahrzeuges zu erfolgen hat.
Es sei denn er legt auf seine Sicherheit un die seiner Mitfahrer wenig wert.
Was genau hat die Sicherheit mit dem genauen TÜV Termin zu tun??
Man muss jederzeit wert auf Sicherheit legen, dass der Staat das gerne im Abstand von 2 Jahren (beim PKW) nachprüfen möchte, ist einfach wahllos durch Diesen festgelegt worden.
Mein Auto ist grade bei der HU, da verbringe ich meine freie Zeit doch mit etwas Googlen darüber. ^^
Nach Lesen dieses Threads habe ich die maximale Strafe gesucht, aber "nur" diese hier gefunden:
8 Monate zu spät bei der HU: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Also wenn man statt 24 Monate einfach nach 48 Monaten hin fahren würde, könnten sie einem ja keine veraltete Plakette geben, also spart man die Differenz von 75€ und dem Betrag einer HU - und bekommt sogar einen Punkt dafür. ^^
Natürlich nur theoretisch.
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Ich habe eigentlich immer noch die eine oder andere "veraltete" Plakette, die könnte ich dir geben 😁
Zurückdatiert wird die Fälligkeit der nächsten HU aber schon seit Jahren nicht mehr...
braucht es hier 4 Seiten um die Frage zu beantworten. 24 Uhr des letzten Tages des Monats der in der Plakette oben steht. Dann ist die Frist abgelaufen.